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Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten / veränderte Situation durch EuGH-Urteil

der Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen sowie der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat mich an sie verwiesen, deshalb meine Frage nochmal an Sie:

Das EuGH hat am 28.05.2020 (Rs. C 535/18) ein Grundsatzurteil zum Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten gefällt.

Können Sie sagen ob und welche Auswirkung dieses Urteil auf Planfestgestellte Projekte (mit UVP) hat.

z.B.
https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/imperia/md/content/regofr/strassen_und_verkehr/planfeststellung_strassenrecht/st2177_ou_oberkotzau_fattigau_plafe.pdf

Sind alle der WRRL geregelten Anforderungen für einen Bau und somit das Verschlechterungsverbot vom Grundwasser(körper) nach neuster Rechtsprechung berücksichtigt und eingehalten oder ergibt sich Handelungsbedarf oder sogar eine Neubewertung von Projekten.

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat mir aufgrund dessen, dass sie selbst das Thema noch nicht behandelt haben die "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht" empfohlen, in dem ein Artikel zu dem Urteil erschienen ist (s. Heft Nr. 16/2020, S. 1177-1184).

Können Sie mir sagen ob und wie das Thema die Aktuelle Situation verrändert?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. September 2020
  • Frist
    6. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: der Wissenschaftl…
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten / veränderte Situation durch EuGH-Urteil [#196546]
Datum
3. September 2020 14:15
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
der Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen sowie der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat mich an sie verwiesen, deshalb meine Frage nochmal an Sie: Das EuGH hat am 28.05.2020 (Rs. C 535/18) ein Grundsatzurteil zum Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten gefällt. Können Sie sagen ob und welche Auswirkung dieses Urteil auf Planfestgestellte Projekte (mit UVP) hat. z.B. https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/imperia/md/content/regofr/strassen_und_verkehr/planfeststellung_strassenrecht/st2177_ou_oberkotzau_fattigau_plafe.pdf Sind alle der WRRL geregelten Anforderungen für einen Bau und somit das Verschlechterungsverbot vom Grundwasser(körper) nach neuster Rechtsprechung berücksichtigt und eingehalten oder ergibt sich Handelungsbedarf oder sogar eine Neubewertung von Projekten. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat mir aufgrund dessen, dass sie selbst das Thema noch nicht behandelt haben die "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht" empfohlen, in dem ein Artikel zu dem Urteil erschienen ist (s. Heft Nr. 16/2020, S. 1177-1184). Können Sie mir sagen ob und wie das Thema die Aktuelle Situation verrändert?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196546/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbr…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten / veränderte Situation durch EuGH-Urteil [#196546] [im StMUV registriert unter Az. 27-A0140-2020/1544-3]
Datum
11. September 2020 11:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist das von Ihnen genannte Urteil bekannt. Zu den Auswirkungen des Urteils auf konkrete Projekte kann keine Aussage getroffen werden, da dies im jeweiligen Einzelfall seitens der zuständigen Genehmigungsbehörde zu prüfen und zu bewerten ist. Hierfür bitten wir um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in am besten versuchen Sie meine Frage ohne Bezug auf konkrete Bauvorhaben zu beantwort…
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten / veränderte Situation durch EuGH-Urteil [#196546] [im StMUV registriert unter Az. 27-A0140-2020/1544-3] [#196546]
Datum
11. September 2020 21:53
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in am besten versuchen Sie meine Frage ohne Bezug auf konkrete Bauvorhaben zu beantworten. Ich hatte das Beispiel nur angebracht um die Art von Bauprojekten zu verdeutlichen, das ist wohl eher ein Missverständnis. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196546/

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Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten / EuGH-Urteil [im StMUV registriert unter Az. 27-A0140-2020/1544-6] …
Von
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Betreff
Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten / EuGH-Urteil [im StMUV registriert unter Az. 27-A0140-2020/1544-6]
Datum
30. September 2020 09:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer erneuten Nachfrage können wir Ihnen Folgendes mitteilen: In dem von Ihnen angesprochenen Urteil äußert sich der EuGH zur Auslegung verschiedener Richtlinien unter anderem auch zur Auslegung von Art. 4 der Wasserrahmen-RL 2000/60 in prozessualer und materiell-rechtlicher Hinsicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Auslegung im Rahmen seiner Entscheidung zu berücksichtigen. Gleiches gilt für nationale Gerichte und Behörden. Inwieweit diese Auslegungsfragen bei einem konkreten Vorhaben relevant sind, ist eine Frage des Einzelfalls und von der zuständigen Genehmigungsbehörde zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen