Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten / veränderte Situation durch EuGH-Urteil
der Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen sowie der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat mich an sie verwiesen, deshalb meine Frage nochmal an Sie:
Das EuGH hat am 28.05.2020 (Rs. C 535/18) ein Grundsatzurteil zum Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten gefällt.
Können Sie sagen ob und welche Auswirkung dieses Urteil auf Planfestgestellte Projekte (mit UVP) hat.
Sind alle der WRRL geregelten Anforderungen für einen Bau und somit das Verschlechterungsverbot vom Grundwasser(körper) nach neuster Rechtsprechung berücksichtigt und eingehalten oder ergibt sich Handelungsbedarf oder sogar eine Neubewertung von Projekten.
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat mir aufgrund dessen, dass sie selbst das Thema noch nicht behandelt haben die "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht" empfohlen, in dem ein Artikel zu dem Urteil erschienen ist (s. Heft Nr. 16/2020, S. 1177-1184).
Können Sie mir sagen ob und wie das Thema die Aktuelle Situation verrändert?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum3. September 2020
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6. Oktober 2020
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