Vorgaben für Corona Infektion in der persönlichen Assistenz

bitte senden sie mir die eventuell exestierenden Vorgaben zur Quarantäne, Verhalten bei einer covid 19 infektion von Menschen mit behinderrung im arbeitgebermodell. Welche Vorgaben gibt es hier um sicher zu stellen das Menschen die im arbeitgebermodell leben und nicht krankenhausmedizinisch versorgt werden müssen ihre assistenz weiterhin sicherstellen können.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. September 2020
  • Frist
    9. Oktober 2020
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Markus Igel
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte senden s…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Markus Igel
Betreff
Vorgaben für Corona Infektion in der persönlichen Assistenz [#196669]
Datum
5. September 2020 17:51
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte senden sie mir die eventuell exestierenden Vorgaben zur Quarantäne, Verhalten bei einer covid 19 infektion von Menschen mit behinderrung im arbeitgebermodell. Welche Vorgaben gibt es hier um sicher zu stellen das Menschen die im arbeitgebermodell leben und nicht krankenhausmedizinisch versorgt werden müssen ihre assistenz weiterhin sicherstellen können.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § << Adresse entfernt >> Abs. << Adresse entfernt >> Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § << Adresse entfernt >> Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § << Adresse entfernt >> Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz << Adresse entfernt >> VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz << Adresse entfernt >> Nr. << Adresse entfernt >> LTranspG bzw. § 5 Abs. << Adresse entfernt >> VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Markus Igel Anfragenr: 196669 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196669/ Postanschrift Markus Igel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus Igel

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Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Igel, vielen Dank für Ihre E-Mail. Das von Ihnen angesprochene Thema ist in der Tat von enorme…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Vorgaben für Corona Infektion in der persönlichen Assistenz [#196669]
Datum
7. Oktober 2020 18:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Igel, vielen Dank für Ihre E-Mail. Das von Ihnen angesprochene Thema ist in der Tat von enormer Bedeutung und beschäftigt die Menschen mit Behinderungen, die als Arbeitgeber tätig sind. Die Elfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz Vom 11. September 2020 sieht keine gesonderten Regelungen zum Arbeitgeber-Modell vor. Die den Arbeitgeber in Zusammenhang mit COVID-19 treffenden Fürsorge- und Schutzpflichtengehen weit über den üblichen Pflichtenkanon hinaus. Sie selbst sind im Arbeitgeber-Modell der Arbeitgeber und unterliegen einer besonderen Fürsorgepflicht. Sie als Arbeitgeber müssen die nötigen Schutzmaßnahmen für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur im eigenen Interesse einer möglichst langen Aufrechterhaltung oder Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs ergreifen, vielmehr sind Sie auch nach § 618 Abs. 1 BGB gesetzlich dazu verpflichtet. Diese Schutzpflicht des Bürgerlichen Gesetzbuches wird unter anderem durch das Arbeitsschutzgesetz konkretisiert. § 618 BGB liegt als Ausfluss des Grundsatzes von Treu und Glauben nach § 242 BGB zugrunde. Bei der Fürsorgepflicht des Arbeitnehmers handelt es sich um eine Nebenpflicht nach § 241 Abs. << Adresse entfernt >> BGB. Der Arbeitgeber muss die Arbeit nach § 4 Nr. 1 ArbSchG so gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit der Arbeitnehmer möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst geringgehalten wird. Der Schutz beginnt mit einer umfassenden Aufklärung über die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus und die richtigen hygienischen Verhaltensweisen. Unter diesem Link finden Sie Handlungsempfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Arbeitsschutzstandard: https://www.bmas.de/SharedDocs/Download… Adresse entfernt >>-arbeitsschutzstandard.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Ich würde Ihnen empfehlen, sich mit anderen Menschen im Arbeitgeber-Modell zusammenzutun, um sich auszutauschen, wie die Umsetzung in den Teams erfolgen kann und ebenfalls die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung zur Umsetzung des Arbeitgeber-Modells in diesen Fragen zu Rate zu ziehen. Der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz wird Sie zu diesem Thema ebenfalls kontaktieren und Ihnen Empfehlungen und Tipps gegeben. Ich möchte Sie ergänzend darauf hinweisen, dass Sie bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-<< Adresse entfernt >> eng mit für Sie zuständigen Gesundheitsamt zusammenarbeiten. Ich hoffe, ich konnte Ihnen in dieser Angelegenheit weiterhelfen und verbleibe, mit freundlichen Grüßen,