Landtagspräsident Kuper prüft Sachlage um AfD-Mitarbeiter
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
HINTERGRUND:
Laut mehrerer Artikel verschiedener Online-Medien, insbesondere der "Neue Westfälische" sollen mehrere Mitarbeiter der AfD-Fraktion NRW rechtsradikalen/-extremistischen Gruppierung/Partei/Online-Zeitung (IB, DVU, Flinkfeed alias Fritzfeed) nahestehen.
https://www.nw.de/nachrichten/zwischen_weser_und_rhein/22600467_Querelen-ueber-Umgang-mit-AfD-Mitarbeitern-im-Landtag.html
https://www.bento.de/politik/fritzfeed-afd-mitarbeiter-[...]
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/fritzfeed-[...]
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/afd-unterwandert-von-der-identitaeren-bewegung-100.html
"Landtagspräsident Kuper prüft Sachlage um AfD-Mitarbeiter
[...]
Er beabsichtige, ein Gespräch mit den Sicherheitsbehörden zu führen, so Kuper, "um grundsätzliche Fragen des Umgangs mit Beschäftigten zu erörtern, die Verbindungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen pflegen".
Zudem schreibt der Präsident in seiner Nachricht, ... , dass seine Verwaltung "unabhängig davon die Möglichkeiten zum weiteren Umgang mit dem in der Presse geschilderten Sachverhalt überprüft und bewertet". [...]"
ANFRAGE:
1a. Ist die Prüfung der oben genannten Sachlage abgeschlossen u. welches Ergebnis erfolgte aus dem Gespräch mit den Sicherheitsbehörden um den Umgang mit Beschäftigten zu erörtern, die Verbindungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen pflegen?
1b. Zu welchem Ergebnis gelangte die Landtagsverwaltung bei ihrer Prüfung u. Bewertung des in der Presse geschilderten Sachverhaltes?
Wenn durch 1a. u. 1b. nicht beantwortet;
2. Müssen Mitarbeiter*innen / Praktikanten/innen v. Fraktionsmitgliedern, die verfassungsfeindlichen Organisationen nahestehen, routinemäßig eine schriftliche Erklärung zu ihrer Verfassungstreue abgeben u. wird diese vom Verfassungsschutz überprüft? Wenn ja, wie lautet der Wortlaut dieser Erklärung?
3. Wurden/werden Mitarbeiter*innen / Praktikanten/innen, die verfassungsfeindlichen Organisationen nahestehen vom unkontrollierten Zugang zum Landtag ausgeschlossen? Wenn ja, in wie vielen Fällen?
4. Wurde/wird der Zugang zu unter Geheimhaltung stehenden Informationen/Sachverhalten des Landtages f. Mitarbeiter*innen / Praktikanten/innen, die verfassungsfeindlichen Organisationen nahestehen eingeschränkt bzw. unterbunden? Wenn ja, in wie vielen Fällen und wie sieht die Einschränkung/Unterbindung aus?
5. Wie viele Mitarbeiter*innen / Praktikanten/innen, die verfassungsfeindlichen Organisationen nahestehen wurden/werden v. Mitgliedern der Landtags-Fraktion(en) beschäftigt u. welchen rechtsradikalen/-extremistischen Organisationen standen/stehen diese Mitarbeiter*innen / Praktikanten/innen nahe?
6. Sollte das Gespräch(1a.) und/oder die Prüfung(1b.) noch nicht abgeschlossen sein, wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
Persönlichkeitsrechte v. betroffenen Mitarbeiter*innen / Praktikanten/innen bleiben gewahrt u. genaue Angaben zur Person wie Name, Geschlecht etc. bei der Beantwortung v. Punkt 1a. bis 5. können geschwärzt werden bzw. unterbleiben od. allgemein / geschlechtsneutral gehalten werden, da nicht von Belang.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum10. September 2020
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13. Oktober 2020
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