Abfallwirtschaft in der Region Trier - Getrennte Bioabfallerfassung gemäß KrWG

Der aktuellste Stand des Abschluss- oder Zwischenberichtes zur wissenschaftlichen Evaluation zum "Modell Trier Plus", erstellt durch das Witzenhausen-Institut GmbH, aus dem 2. Quartal 2020 in vollständiger Ausführung, die ebenfalls der Aufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. September 2020
  • Frist
    16. Oktober 2020
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Stephan Müllers
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der aktuellste…
An Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier Details
Von
Stephan Müllers
Betreff
Abfallwirtschaft in der Region Trier - Getrennte Bioabfallerfassung gemäß KrWG [#197051]
Datum
13. September 2020 16:19
An
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der aktuellste Stand des Abschluss- oder Zwischenberichtes zur wissenschaftlichen Evaluation zum "Modell Trier Plus", erstellt durch das Witzenhausen-Institut GmbH, aus dem 2. Quartal 2020 in vollständiger Ausführung, die ebenfalls der Aufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stephan Müllers Anfragenr: 197051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197051/ Postanschrift Stephan Müllers << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stephan Müllers

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Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier
Ihre Anfrage Nr. 197051 Sehr geehrter Herr Müllers, aufgrund der o.g. Anfrage ist als Anlage der Bericht des Witz…
Von
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier
Betreff
Ihre Anfrage Nr. 197051
Datum
9. Oktober 2020 12:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müllers, aufgrund der o.g. Anfrage ist als Anlage der Bericht des Witzenhausen-Institutes vom 30.06.2020 beigefügt. Mit freundlichen Grüßen