Hitzetransporte im Inland und ins europäische und nichteuropäische Ausland im Zeitraum Juli/August 2020
Auskunftsantrag nach dem LIFG
Sehr << Antragsteller:in >>
bitte erteilen Sie mir Auskunft nach dem LIFG zu sämtliche Amtshandlungen Ihrer Behörde, die dazu geführt haben, dass Lebendnutztiertransporte im In-und ins Ausland (Zielort inländisch, europäisch und in Nicht-EU Staaten) im Juli und August 2020 stattfinden konnten. Mich interessieren Ihre Transportgenehmigungen,- Abfertigungen,- Zulassungen und Kontrollen im zuvor genannten Zeitraum und zwar für die Nutztiere "Schwein", "Rind", "Geflügel" und "Schafe".
Vorgeschaltet ist natürlich die Auskunft zu der Frage, an welchen Tagen im Juli/August 2020 denn überhaupt derlei Transporte stattgefunden haben und welche genau. Also aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Tag, dem jeweiligen Zielort (ggfs. mit Zwischenzielort) und der jeweiligen Tierart.
Für den Zielort Inland beschränke ich mich dabei gerne auf die Einzeltage 01.07.2020, 05.07.2020, 09.07.2020 und 10.07.2020, 19.07.2020 bis einschließlich 31.07.2020, sowie 01.08.2020, 06.08.2020 bis einschließlich 21.08.2020, um Ihre Bearbeitung zu erleichtern.
Mein Interesse rührt aus der umfänglichen medialen Berichterstattung zur Aussage von Frau Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner, welche Ihnen bekannt ist. Ich zitiere wörtlich: „Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht! Ich habe die zuständigen Bundesländer aufgerufen, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten und stärker zu kontrollieren. Deshalb werde ich von Bundesseite aus auch wieder die Transporte in diesem Sommer auswerten lassen. Im vergangenen Jahr wurden in einigen Ländern trotz Hitze verladen und transportiert. Das darf sich nicht wiederholen!“
Bitte erteilen Sie mir die oben genannte vorgeschaltete Auskunft vorab. Sollte diese Vorabauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich möchte Sie um eine unverzügliche Auskunft, spätestens aber innerhalb eines Monats bitten. Im Übrigen bitte ich um weitere Antwort ausschließlich per E-Mail.
Ich möchte Sie außerdem um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen vorab für Ihre Mühe.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Freundliche Grüße
Anfrage eingeschlafen
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Datum13. September 2020
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16. Oktober 2020
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