Informationen für Schulen

Welche Informationen wurde den Schulen zusätzlich zur Coronabetreuungsverordnung zu deren Umsetzung an die Hand gegeben? Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Antwort alle Coronabetreuungsverordnungen, die bisher gültig waren.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. September 2020
  • Frist
    17. Oktober 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen für Schulen [#197220]
Datum
15. September 2020 14:44
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Informationen wurde den Schulen zusätzlich zur Coronabetreuungsverordnung zu deren Umsetzung an die Hand gegeben? Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Antwort alle Coronabetreuungsverordnungen, die bisher gültig waren.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197220/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen für Schulen“ vom 15.09.2020 (#1972…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen für Schulen [#197220]
Datum
18. Oktober 2020 13:30
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen für Schulen“ vom 15.09.2020 (#197220) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197220/
Bezirksregierung Köln
Sehr geehrteAntragsteller/in zu den Coronabetreuungsverordnungen des Landes NRW sind seitens der Bezirksregierun…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
WG: Informationen für Schulen [#197220]
Datum
1. Dezember 2020 09:53
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
6,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in zu den Coronabetreuungsverordnungen des Landes NRW sind seitens der Bezirksregierung keine weiteren Ergänzungen zur Verfügung gestellt worden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Von der Bezirksregierung Arnsberg liegt mir eine Anla…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Informationen für Schulen [#197220]
Datum
2. Dezember 2020 15:34
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Von der Bezirksregierung Arnsberg liegt mir eine Anlage zu einer Rundverfügung vom 13.08.2020 vor, in der es um für LuL und Schulleitungen relevante Fragen und Antworten geht, u.a. um Remonstrationspflicht, Schulpflichtverletzung und Ordnungsmaßnahmen geht. Können Sie mir bestätigen, dass die Bezirksregierung Köln keine derartigen oder ähnlichen Rundverfügungen bzw. Anlagen an die ihr unterstellten Schulen geschickt hat? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197220/

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Bezirksregierung Köln
Sehr geehrteAntragsteller/in zu den Ihrerseits explizit angeführten Themenpunkten sind keinerlei generelle Handl…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
AW: WG: Informationen für Schulen [#197220]
Datum
3. Dezember 2020 12:41
Status
Anfrage abgeschlossen
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6,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in zu den Ihrerseits explizit angeführten Themenpunkten sind keinerlei generelle Handlungsempfehlungen oder sonstige Informationen herausgegeben worden. Um den Inhalt hierzu jedoch zusätzlich abzugleichen, ob eine etwaige Rundverfügung meinerseits lediglich einen anderslautenden Betreff aufwies, auf die Ihrerseits vorgenannten Angelegenheiten aber als Nebenbestandteil ebenso Bezug genommen hat, bitte ich um Zurverfügungstellung des Ihnen vorliegenden Dokumentes. Gerne als Antwort auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen