Daten zur Ausstellung von Strafzetteln/Verkehrsordnungswidrigkeiten vom Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln in 2016

eine Tabelle mit allen im Jahr 2016 ausgestellten Strafzetteln/Verkehrsordnungswidrigkeiten vom Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln.

Bitte Listen Sie folgendes auf:
- Ort der Ausstellung (Genau Adresse)
- Zeit der Ausstellung
- Datum der Ausstellung
- Grund der Ausstellung
- Wiederholte Fahrzeugkontrolle (z.B. bei Parken über 2h, 3h, ...)
- Den Beamten/Mitarbeiter welche/r den Strafzettel ausgestellt hat. (Bitte Mitarbeiter entsprechend verfremden oder als beliebige Nummer/Code angeben)
- Wurde eine Fahrzeug abgeschleppt (Ja/Nein)
-- Wenn Abgeschleppt wurde: welcher Abschleppdienst wurde beauftragt?
- Höhe der jeweiligen Kosten des/der Strafzetteln/Verkehrsordnungswidrigkeit
- Wurde Widerspruch eingelegt (Ja/Nein)
-- War der Widerspruch erfolgreich (Ja/Nein)
- Wurde der entsprechend fällige Betrag direkt gezahlt (Ja/Nein)
-- Wie viele Zahlungsaufforderungen hat es gebraucht bis der fällige Betrag gezahlt wurde

Haben Sie vielen Dank.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    3. Januar 2017
  • Frist
    4. Februar 2017
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Daten zur Ausstellung von Strafzetteln/Verkehrsordnungswidrigkeiten vom Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln in 2016 [#19734]
Datum
3. Januar 2017 11:01
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Tabelle mit allen im Jahr 2016 ausgestellten Strafzetteln/Verkehrsordnungswidrigkeiten vom Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln. Bitte Listen Sie folgendes auf: - Ort der Ausstellung (Genau Adresse) - Zeit der Ausstellung - Datum der Ausstellung - Grund der Ausstellung - Wiederholte Fahrzeugkontrolle (z.B. bei Parken über 2h, 3h, ...) - Den Beamten/Mitarbeiter welche/r den Strafzettel ausgestellt hat. (Bitte Mitarbeiter entsprechend verfremden oder als beliebige Nummer/Code angeben) - Wurde eine Fahrzeug abgeschleppt (Ja/Nein) -- Wenn Abgeschleppt wurde: welcher Abschleppdienst wurde beauftragt? - Höhe der jeweiligen Kosten des/der Strafzetteln/Verkehrsordnungswidrigkeit - Wurde Widerspruch eingelegt (Ja/Nein) -- War der Widerspruch erfolgreich (Ja/Nein) - Wurde der entsprechend fällige Betrag direkt gezahlt (Ja/Nein) -- Wie viele Zahlungsaufforderungen hat es gebraucht bis der fällige Betrag gezahlt wurde Haben Sie vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Daten zur Ausstellung von Strafzetteln/Verkehr…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Daten zur Ausstellung von Strafzetteln/Verkehrsordnungswidrigkeiten vom Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln in 2016 [#19734]
Datum
8. Februar 2017 11:35
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Daten zur Ausstellung von Strafzetteln/Verkehrsordnungswidrigkeiten vom Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln in 2016“ vom 03.01.2017 (#19734) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19734 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Daten zur Ausstellung von Strafzetteln/Verkehr…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Daten zur Ausstellung von Strafzetteln/Verkehrsordnungswidrigkeiten vom Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln in 2016 [#19734]
Datum
20. Februar 2017 16:40
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Daten zur Ausstellung von Strafzetteln/Verkehrsordnungswidrigkeiten vom Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln in 2016“ vom 03.01.2017 (#19734) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19734 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheits…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Daten zur Ausstellung von Strafzetteln/Verkehrsordnungswidrigkeiten vom Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln in 2016“ [#19734]
Datum
20. Februar 2017 16:44
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/19734 Die Behörde reagiert, trotz mehrmaliger Erinnerung, nicht auf meine Anfrage. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19734 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.02.2017 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Daten zur Ausstellung von Strafzetteln/Verkehrsordnungswidrigkeiten vom Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln in 2016“ [#19734]
Datum
21. Februar 2017 13:14
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.02.2017 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 209.2.3.2.6-681/17 Aktenzeichen 209.2.3.2.6-681/17 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aktenzeichen 209.2.3.2.6-681/17
Datum
29. März 2017 11:37
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
121,9 KB
Aktenzeichen 209.2.3.2.6-681/17 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 08.01.2017 an die Stadt Köln auf Zugang zu allen in 2016 ausgestellten Strafzetteln/ Verkehrsordnungswidrigkeiten in Tabellenform Ihre E-Mail vom 20.02.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihr Begehren gegenüber der Stadt Köln mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Zu Ihrer Kenntnis füge ich in der Anlage eine Durchschrift dieses Schreibens bei. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Schreiben vom 05.04.2017 Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Ad…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein Schreiben vom 05.04.2017
Datum
3. Mai 2017 12:36
Status
Warte auf Antwort
Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen, Tel. 0211/38424-65 Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-681/17 Betreff: Mein Schreiben vom 05.04.2017 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Erinnerung; Ihr Antrag vom 08.01.2017 an die Stadt Köln Meine E-Mail vom 05.04.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-681/17 [#19734] Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-681/17 Sehr geehrt<< Anrede >> h…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-681/17 [#19734]
Datum
25. Mai 2017 22:22
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-681/17 Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie erstmal vielen Dank für Ihre Bemühungen bezüglich meiner Vermittlungsanfrage. Da ich zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Daten zur Ausstellung von Strafzetteln/Verkehrsordnungswidrigkeiten vom Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln in 2016“ vom 03.01.2017 (#19734) immer noch keine Antwort erhalten habe würde ich mich freuen, wenn Sie mir den Stand ihrer Vermittlung mitteilen. Wie sehen die weiteren Schritte aus, sollte sich die Behörde nicht mehr melden? Gibt es Schritte oder Maßnahmen ihrerseits welche den den Weg über ein Gericht überflüssig machen würden? Haben Sie vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19734 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-681/17 [#19734] Der Eingang Ihrer E-Mail vom 25.05.2017 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-681/17 [#19734]
Datum
29. Mai 2017 14:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 25.05.2017 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-681/17 Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-681/17 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfale…
Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-681/17 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 08.01.2017 an die Stadt Köln auf Zugang zu allen in 2016 ausgestellten Strafzetteln/ Verkehrsordnungswidrigkeiten in Tabellenform Sehr geehrtAntragsteller/in die Stadtverwaltung Köln soll Ihnen bereits mit E-Mail vom 09.02.2017 eine Antwort mitgeteilt haben. In der Anlage übersende ich Ihnen die Stellungnahme der Stadt Köln, die auch die betreffende E-Mail enthält. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-681/17, jetzt auch mit Anlage! Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-681/17 Informationsfreiheitsge…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-681/17, jetzt auch mit Anlage!
Datum
28. Juni 2017 13:46
Status
geschwärzt
670,4 KB
Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-681/17 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 08.01.2017 an die Stadt Köln auf Zugang zu allen in 2016 ausgestellten Strafzetteln/ Verkehrsordnungswidrigkeiten in Tabellenform Sehr geehrtAntragsteller/in die Stadtverwaltung Köln soll Ihnen bereits mit E-Mail vom 09.02.2017 eine Antwort mitgeteilt haben. In der Anlage übersende ich Ihnen die Stellungnahme der Stadt Köln, die auch die betreffende E-Mail enthält. Mit freundlichen Grüßen