Madenbefall der öffentlich aufgestellten Biotonnen

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Auskunft zu folgendem Problem:

Im Landkreis Vulkaneifel sind Biocontainer an öffentlichen Plätzen durch die A.R.T. aufgestellt. Diese sind ständig stark von Maden befallen. Da die Standorte z. T. in der Nähe von Kinderspielplätzen, Dorfgemeinschaftshäusern, Feuerwehrhäusern und öffentlichen Plätzen sind handelt es sich hier wohl um eine Hygieneproblem. Wer ist dafür zuständig, bzw. wer hat hierfür die Aufsichtspflicht? Gesundheitsamt des Kreises o. ä.?

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. September 2020
  • Frist
    20. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Auskunft zu folgendem Problem: Im Land…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Madenbefall der öffentlich aufgestellten Biotonnen [#197412]
Datum
18. September 2020 16:25
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Auskunft zu folgendem Problem: Im Landkreis Vulkaneifel sind Biocontainer an öffentlichen Plätzen durch die A.R.T. aufgestellt. Diese sind ständig stark von Maden befallen. Da die Standorte z. T. in der Nähe von Kinderspielplätzen, Dorfgemeinschaftshäusern, Feuerwehrhäusern und öffentlichen Plätzen sind handelt es sich hier wohl um eine Hygieneproblem. Wer ist dafür zuständig, bzw. wer hat hierfür die Aufsichtspflicht? Gesundheitsamt des Kreises o. ä.? Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197412/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte wenden Sie sich an den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) und…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Madenbefall der öffentlich aufgestellten Biotonnen [#197412]
Datum
21. September 2020 10:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte wenden Sie sich an den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) und schildern Sie die Probleme auf telefonischen Weg. Es dürfte der schnellste Weg sein. Der Landkreis Daun hat die Zuständigkeit ab 01.01.2016 auf den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T) übertragen. https://www.vulkaneifel.de/buergerservice-verwaltung/was-erledige-ich-wo.html Kreisverwaltung Mainzer Straße 25 54550 Daun Tel: 06592 / 933 - 0 Fax: 06592 / 98 50 33 Was erledige ich wo Hier bekommen Sie Antworten auf Fragen in allen Lebenslagen. Von A wie Abfall bis Z wie Zulassung finden Sie Informationen, Ansprechpartner und die Dienstleistungen im Landkreis Vulkaneifel Abfall Die Aufgaben der Abfallwirtschaft im Landkreis Vulkaneifel wurden am 01.01.2016 vom Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T) übernommen. https://www.art-trier.de/eo/cms?_bereich=ansicht&_aktion=detail&schluessel=art_trier Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) Postanschrift: Postfach 47 20 D-54237 Trier Sitz: EVZ Mertesdorf An der L 151 D-54318 Mertesdorf Tel. 0651 9491 0 Fax 0651 9491 8555 <<E-Mail-Adresse>> Abfallbehälter Erstaufstellung und Austausch von Abfallbehältern Kontakt 0651 94911212 0651 94918006 Ich hoffe, dass ich Ihnen auf diesem Wege weitergeholfen habe. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir bitten Sie sich bezüglich der von Ihnen geschi…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Madenbefall der öffentlich aufgestellten Biotonnen [#197412]
Datum
23. September 2020 11:44
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir bitten Sie sich bezüglich der von Ihnen geschilderten Missstände mit Ihrem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen. Von dort können entsprechende Maßnahmen koordiniert werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für den Hinweis. Aber mir erschließt sich immer noch nicht, wer zuständi…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Madenbefall der öffentlich aufgestellten Biotonnen [#197412]
Datum
23. September 2020 12:43
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für den Hinweis. Aber mir erschließt sich immer noch nicht, wer zuständig ist wenn die Meldungen beim ZV A.R.T. Tier und bei der Kreisverwaltung ins Leere lafen, bzw. keine Abhilfe geschaffen wird?! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197412/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die Adresse der zuständigen Aufsichtsbehörde. ZWECKVERBA…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Madenbefall der öffentlich aufgestellten Biotonnen [#197412], zuständige Aufsichtsbehörde
Datum
23. September 2020 13:20
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die Adresse der zuständigen Aufsichtsbehörde. ZWECKVERBAND ABFALLWIRTSCHAFT REGION TRIER (A.R.T.) https://www.art-trier.de/eo/cms?_bereich=artikel&_aktion=detail&idartikel=228447 Seitenbetreiber i.S.d. § 5 TMG Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier Vertreten durch den Verbandsvorsteher, Landrat Gregor Eibes Verbandsdirektor: Dr. Maximilian Monzel Löwenbrückener Straße 13/14 54290 Trier Email: <<E-Mail-Adresse>> Tel.: +49 (0) 651 9491-0 Fax: +49 (0) 651 9491-998555 Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Gesetzlicher Vertreter des Zweckverbands A.R.T. ist der Verbandsversteher. Die aktuelle personelle Besetzung entnehmen Sie bitte unserem Organigramm. Zuständige Aufsichtsbehörde Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Tel.: +49 65194940 Fax: +49 6519494170 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: https://add.rlp.de/de/ Mit freundlichen Grüßen