Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Dresden (Stadt)

Anfrage an: Stadt Dresden

Von allen Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Dresden in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 Ort und Zeitraum, sowie Anzahl der Fahrzeuge ohne und mit Geschwindigkeitsverstößen (bestenfalls gruppiert nach Schwere der Vergehen).
Bitte stellen Sie die Information in maschinenlesbarem Format zur Verfügung. Orientieren Sie sich dabei gerne an der Stadt Aachen
https://offenedaten.aachen.de/de/dataset/geschwindigkeitskontrollen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Oktober 2020
  • Frist
    17. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden, Umweltinformationsgesetz Sachsen (Sächs…
An Stadt Dresden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Dresden (Stadt) [#200682]
Datum
13. Oktober 2020 11:13
An
Stadt Dresden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Von allen Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Dresden in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 Ort und Zeitraum, sowie Anzahl der Fahrzeuge ohne und mit Geschwindigkeitsverstößen (bestenfalls gruppiert nach Schwere der Vergehen). Bitte stellen Sie die Information in maschinenlesbarem Format zur Verfügung. Orientieren Sie sich dabei gerne an der Stadt Aachen https://offenedaten.aachen.de/de/dataset/geschwindigkeitskontrollen
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Dresden (Informationsfreiheitssatzung Dresden). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 4 Abs. 6 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200682 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200682/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Dresden
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages vom 13.10.20 nach Informationsfreiheitss…
Von
Stadt Dresden
Betreff
Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Dresden (Stadt) [#200682]
Datum
21. Oktober 2020 10:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages vom 13.10.20 nach Informationsfreiheitssatzung der LH Dresden sowie dem Umweltinformationsgesetz zu Geschwindigkeitskontrollen am 13.10.20. Die von Ihnen vorgetragenen Rechtsnormen sind nach hiesiger Auffassung nicht einschlägig. Zum einen liegen die Voraussetzungen auf einen Informationsanspruch nach Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden nicht vor, da Sie ausweislich Ihrer Postanschrift, nicht Bürger Dresdens sind und es sich auch nicht um Aufgaben des eigenen Wirkungskreises handelt. Bei den angefragten Daten handelt es sich ebenfalls nicht um Umweltinformationen im Sinne des § 3 Abs. 2 Sächsisches Umweltinformationsgesetz. Unabhängig davon liegen der Landeshauptstadt Dresden die angefragten Daten auch nicht automatisiert abrufbar vor. Um eine derart umfangreiche Auskunft über einen Zeitraum von 2017 bis 2020, wie von Ihnen gewünscht erstellen zu können, müsste mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand jede durchgeführte Geschwindigkeitskontrolle - insgesamt ca. 6.700 Kontrollen - manuell aufbereitet werden, soweit diese Daten (Löschfristen) überhaupt noch verfügbar wären. Dies ist nicht leistbar. Anzahl Geschwindigkeitskontrollen Jahr Landeshauptstadt Dresden 2017 1.939 2018 1.796 2019 1.598 01-09/2020 1.276 Wir bedauern, Ihnen keine andere Auskunft erteilen zu können. Mit freundlichen Grüßen