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Neubau "Wasserrettungszentrum" durch stadteigene Sprinkenhof GmbH: Architektenleistungen/Architektenwettbewerb (Bürgerinitiative Alte Wache Rabenstraße)

Unter https://www.sprinkenhof.de/ausschreibungen sind diverse Bauleistungen ausgeschrieben, jedoch keine Architektenleistungen.
a. Wurden von Ihnen für das Bauvorhaben Architektenleistungen ausgeschrieben?
b. Wenn ja, was war der Text der Ausschreibung und wo wurde er veröffentlicht?
c. Wenn nein, warum nicht?
d. Wurde ein Architektenwettbewerb durchgeführt?
e. Wenn ja, wer waren die Teilnehmer und wie war die Zusammensetzung der Jury?
f. Wenn nein, warum nicht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Oktober 2020
  • Frist
    28. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neubau "Wasserrettungszentrum" durch stadteigene Sprinkenhof GmbH: Architektenleistungen/Architektenwettbewerb (Bürgerinitiative Alte Wache Rabenstraße) [#201563]
Datum
24. Oktober 2020 10:07
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Unter https://www.sprinkenhof.de/ausschreibungen sind diverse Bauleistungen ausgeschrieben, jedoch keine Architektenleistungen. a. Wurden von Ihnen für das Bauvorhaben Architektenleistungen ausgeschrieben? b. Wenn ja, was war der Text der Ausschreibung und wo wurde er veröffentlicht? c. Wenn nein, warum nicht? d. Wurde ein Architektenwettbewerb durchgeführt? e. Wenn ja, wer waren die Teilnehmer und wie war die Zusammensetzung der Jury? f. Wenn nein, warum nicht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 201563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201563/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Finanzbehörde Hamburg
Sehr <Information-entfernt> Ihre Anfrage wird zurzeit bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- Neubau "Wasserrettungszentrum" durch stadteigene Sprinkenhof GmbH: Architektenleistungen/Architektenwettbewerb (Bürgerinitiative Alte Wache Rabenstraße) [#201563]
Datum
27. Oktober 2020 07:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> Ihre Anfrage wird zurzeit bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Finanzbehörde Hamburg
AW: [EXTERN]- Anfragen zum Neubau "Wasserrettungszentrum" durch stadteigene Sprinkenhof GmbH Sehr <In…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- Anfragen zum Neubau "Wasserrettungszentrum" durch stadteigene Sprinkenhof GmbH
Datum
30. Oktober 2020 07:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> in Ihren Anträgen bitten Sie um Auskunft über die - Architektenleistungen/Architektenwettbewerb (<Information-entfernt>) [#201563] - Honorare (<Information-entfernt>) [#201562] - Gestaltung als Verstoß gegen Außenalster-Verordnung (<Information-entfernt>) [#201561] - Gestaltung als Verstoß gegen Außenalster-Verordnung [#201542] - Honorare [#201541] - Architektenleistungen [#201540] Zu Ihrer Anfrage Neubau "Wasserrettungszentrum" durch stadteigene Sprinkenhof GmbH: geplanter Leerstand von 88% [#201543] liegen der Finanzbehörde keine Informationen vor (siehe unsere Mail vom 27.10.2020). Wegen der verbliebenen Anfragen sind wir der Auffassung, dass es sich um drei Anfragen handelt, die jeweils das dasselbe Projekt betreffen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sämtliche Arten des Zugangs zur Information grundsätzlich gebührenpflichtige Amtshandlungen nach § 13 Absatz 4 HmbTG i.V.m. §§ 11, 12, 13 HmbTG darstellen. Für diese Amtshandlungen werden Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) vom 5. November 2013 (HmbGVBl. S. 456) in den jeweils geltenden Fassungen erhoben. Über die Höhe der Gebühr ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der genannten Gebührenordnung zu entscheiden, wobei der Gebührenrahmen für das Zugänglichmachen von Informationen zwischen 15 und 500 Euro liegt. Die konkrete Höhe der Gebühr hängt vom Umfang der begehrten Information ebenso ab wie vom Schwierigkeitsgrad der ggf. erforderlich werdenden rechtlichen Prüfung und von den im Einzelfall erforderlich werdenden sonstigen Vorbereitungsmaßnahmen. Zudem ist der entstandene Personalaufwand zu berücksichtigen. Die Beantwortung Ihrer Anfragen wird wegen des voraussichtlich erforderlichen Arbeitsaufwandes zu einer Gebührenpflicht in Höhe von € 30,00 je Anfrage führen, also insgesamt 3 x € 30,00. Eine abschließende Aussage über die konkrete Gebührenhöhe kann erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens getroffen werden. Bitte teilen Sie uns bis zum 13. November 2020 mit, ob Sie angesichts Ihrer voraussichtlichen Gebührenpflicht an Ihren Anträgen festhalten oder ihn zurücknehmen möchten. Im Falle einer Rücknahme werden keine Gebühren erhoben. Wenn nach Ablauf der genannten Frist keine Äußerung von Ihnen hier eingegangen ist, wird Ihr Antrag hier nicht weiter bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: [EXTERN]- Anfragen zum Neubau "Wasserrettungszentrum" durch stadteigene Sprinkenhof GmbH [#201563] S…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]- Anfragen zum Neubau "Wasserrettungszentrum" durch stadteigene Sprinkenhof GmbH [#201563]
Datum
30. Oktober 2020 10:22
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> selbstverständlich übernehme ich Ihre Gebühren für alle gestellten Anfragen und darf Sie um vollständige Auskunft bitten. Angesichts der exorbitanten Baukosten von € 10.000 / m² BGF und der exponierten Lage des geplanten Gebäudes werden Sie sicher schnell auf stichhaltige Begründungen stoßen. Falls Sie Unterstützung bei der Recherche brauchen, besuche ich Sie gern. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 201563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201563/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.