Vertrag Grippeimpfstoffbestellungen

den Vertrag oder die Verträge mit den Grippeimpfstofflieferanten vom letzten und aktuellen Saison, wodurch 20 Millionen Grippeimpfdosen im letzten Saison, 26 Millionen Grippeimpfdosen im aktuellen Saison bestellt wurden.

Herr Jens Spahn hat am 14. Oktober 2020 in der folgenden Rede bekannt gegeben, dass im letzten Saison 20 Millionen, im aktuellen Saison 26 Millionen Grippeimpfdosen bestellt wurden:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2020/grippeimpfung.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Vertrag oder di…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag Grippeimpfstoffbestellungen [#201768]
Datum
27. Oktober 2020 11:48
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Vertrag oder die Verträge mit den Grippeimpfstofflieferanten vom letzten und aktuellen Saison, wodurch 20 Millionen Grippeimpfdosen im letzten Saison, 26 Millionen Grippeimpfdosen im aktuellen Saison bestellt wurden. Herr Jens Spahn hat am 14. Oktober 2020 in der folgenden Rede bekannt gegeben, dass im letzten Saison 20 Millionen, im aktuellen Saison 26 Millionen Grippeimpfdosen bestellt wurden: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2020/grippeimpfung.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201768 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201768/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Vertrag Grippeimpfstoffbestellungen [#201768]
Datum
30. Oktober 2020 13:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 27. …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Vertrag Grippeimpfstoffbestellungen [#201768]
Datum
30. Oktober 2020 14:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 27. Oktober 2020, in dem Sie um Übersendung der vom Bundesministerium für Gesundheit mit den Grippeimpfstofflieferanten geschlossenen Verträge in dieser und der letzten Saison bitten. Da der von Ihnen geltend gemachte Auskunftsanspruch die Belange Dritter, mithin der beauftragten Unternehmen berührt, deren schutzwürdiges Interesse betroffen sein könnte, sind wir gemäß § 8 Absatz 1 IFG verpflichtet, den Dritten schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie Ihren Antrag begründen (§ 7 Absatz 1 Satz 3 IFG), damit eine Interessenabwägung vorgenommen werden kann. Ich bitte Sie, mir diese Begründung zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in zur Begründung meiner IFG-Anfrage "Vertrag Grippeimpfstoffbestellungen [#201768…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Vertrag Grippeimpfstoffbestellungen [#201768]
Datum
8. November 2020 22:29
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zur Begründung meiner IFG-Anfrage "Vertrag Grippeimpfstoffbestellungen [#201768]": Als Bürger möchte ich gerne Transparenz darüber bekommen, welche Rahmenbedingungen und Kosten mit den Grippeimpfstofflieferanten vereinbart wurden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201768 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201768/
Bundesministerium für Gesundheit
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vom 27. Oktober 2020 Sehr [geschwärzt], mit E-Ma…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vom 27. Oktober 2020
Datum
17. November 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,5 MB
Sehr [geschwärzt], mit E-Mail vom 27. Oktober 2020 bitten Sie um Übersendung der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit den Grippeimpfstofflieferanten geschlossenen Verträge zur Beschaffung von 26 Millionen Grippeimpfstoffdosen in dieser und 20 Millionen Dosen in der letzten Saison. Wie Ihnen bereits zu Ihrem Antrag vom 23. Oktober 2020 mitgeteilt wurde, hat das BMG in der letzten Saison keine Verträge zur Beschaffung von Impfstoffdosen geschlossen. Die Bestellung der Grippeimpfstoffe erfolgte auf Länderebene durch die jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder. Dieses Jahr hat die Bundesregierung allerdings zusätzlich zur Regelversorgung (nach Auskunft des Paul-Ehrlich-Institutes rund 20 Millionen Dosen) weitere 6 Millionen Dosen Influenzaimpfstoffe für die Versorgung in Deutschland beschafft, damit in der kommenden Influenza-Saison 2020 I 2021 ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht. Dazu hat das BMG mit den Unternehmen GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG, Mylan Healthcare GmbH, Seqirus GmbH sowie Sanofi-Aventis Deutschland GmbH entsprechende Verträge geschlossen. Bezüglich der Herausgabe dieser Verträge wird Ihr Antrag nach § 3 Nummer 3 Buchstabe b und § 3 Nummer 6 IFG abgelehnt, da durch den Informationszugang die Beratungen von Behörden beeinträchtigt und die fiskalischen Interessen des Bundes beeinträchtigt würden. Begründung: Nach § 3 Nummer 3 Buchstabe b) IFG besteht kein Anspruch auf Informationszugang, wenn und solange die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden. Schutzgut ist die Gewährleistung eines unbefangenen und freien Meinungsaustauschs sowohl bei innerbehördlichen Beratungen als auch bei Beratungen zwischen Behörden und sonstigen Einrichtungen. Nach § 3 Nummer 6 IFG besteht kein Anspruch auf Informationszugang, wenn das Bekanntwerden der Information geeignet wäre, fiskalische Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr oder wirtschaftliche Interessen der Sozialversicherungen zu beeinträchtigen. Schutzgut ist die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs. Nimmt der Staat wie ein Dritter am Wirtschaftsleben teil, muss es ihm genau wie einem Privaten, dessen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gemäß § 6 IFG geschützt werden, unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, Informationen zurückzuhalten. Andernfalls könnte nicht ausgeschlossen werden, dass sich Dritte durch gezielte Informationen ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile zu Lasten öffentlicher Haushalte verschaffen. Dies widerspricht dem aus den haushaltsrechtlichen Grundsätzen resultierenden Interesse des Bundes, seine Einnahmen zu schützen. Anfang des Jahres 2021 wird über die Beschaffung von Grippeimpfstoffen durch den Bund für die nächste Grippesaison entschieden, sodass es in absehbarer Zeit erneut zu Vertragsverhandlungen mit den Grippeimpfstoffherstellern kommen kann. Eine Weitergabe der bestehenden Verträge an Dritte und ggf. Veröffentlichung dieser Informationen wäre geeignet, die künftige Verhandlungsposition und den Handlungsspielraum des BMG zu gefährden. Verhandlungsstrategien sowie Preisvorstellungen des Bundes würden offenbart werden. Der Bund steht bei der Impfstoffbeschaffung im internationalen Wettbewerb mit anderen Ländern. Ein Wettbewerbsnachteil bei der Impfstoffbeschaffung würde sich zu Lasten der Versorgungslage mit Grippeimpfstoffen in Deutschland auswirken. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Offenbarung der Vertragsbedingungen das Vertrauen der Impfstoffhersteller in den Abschluss von Verträgen mit Deutschland schwächen und so deren Bereitschaft zur Vertragsschließung mit Deutschland negativ beeinflussen könnte. Darüber hinaus könnten, wie Ihnen bereits mit E-Mail vom 30. Oktober 2020 mitgeteilt wurde, schutzwürdige Interessen der Unternehmen, u.a. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, betroffen sein. Daher wäre den Unternehmen grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Vor dem Hintergrund, dass Ihr Antrag gemäß §3 Nummer 3 Buchstabe b und §3 Nummer 6 IFG abgelehnt werden muss, wird von der Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens zunächst abgesehen. Sollten Sie Ihren Antrag zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufgreifen, in dem oben genannter Ablehnungsgrund nicht mehr besteht, wäre der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erneut zu prüfen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden beim Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstraße 1, 53123 Bonn. Dafür stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. 2. Der Widerspruch kann auch auf elektronischem Weg erhobenwerden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Der Widerspruch kann mit qualifizierter elektronischer Signatur per E-Mail erhoben werden Die E-Mail-Adresse lautet poststelle@bmg.bund.de . Der Widerspruch kann, auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden Die De-Mail-Adresse lautet poststelle@bundesgesundheitsministerium.de-mail.de . Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
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Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom 13. November 2020 AZ: [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihr Schre…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom 13. November 2020 AZ: [geschwärzt]
Datum
28. November 2020
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
geschwärzt
1,4 MB
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13. November 2020 mit der [geschwärzt] Hiermit lege ich Widerspruch zu Ihrem Bescheid ein. Begründung: Aus den Grippeimpfzahlen, die Herr Bundesminister Jens Spahn angibt, geht hervor, dass die Impfquote bei den Grippeimpfstoffen niedrig ist. Das ist ein Indikator dafür, dass das Vertrauen in das System, was Grippeimpfungen angeht, gering sein kann. Ich gehe davon aus, dass BMG die Verträge mit den Grippeimpfstofflieferanten im besten Interesse der Bürger und Bürgerinnen abschließt. Ich gehe auch davon aus, dass das hauptsächliche Ziel des BMG und seiner Vertragspartner die Gesundheitslage in Deutschland durch diese Verträge zu verbessern. Die Veröffentlichung der Verträge könnte BMG die Möglichkeit bieten, das Vertrauen der Bürger und Bürgerinnen in BMG und in BMGs Handlungen in ihrem besten Interesse zu steigern. Transparenz schafft Vertrauen. Die Öffentlichkeit könnte durch die Veröffentlichung der Verträge ein klares Bild darüber machen, wie BMG sich für die Interessen der Bürger und Bürgerinnen einsetzt. Sie schreiben in Ihrem Bescheid, dass die Veröffentlichung der Verträge die Beratungen von Behörden beeinträchtigen würde sowie dadurch die fiskalischen Interessen des Bundes beeinträchtigt würden. Ein Vertrag besteht aus mehreren Vereinbarungen und Abschnitten. Gäbe es Abschnitte in den Verträgen, durch deren Veröffentlichung die fiskalischen Interessen des Bundes beinträchtigen würden oder die Beratungen von Behörden beeinträchtigt würden, bin ich mit dem Ausschwärzen dieser Abschnitte einverstanden. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein Vertrag nur ausschließlich aus Abschnitten besteht, die die fiskalischen Interessen des Bundes beeinträchtigen könnten oder wodurch die Beratungen der Behörden beeinträchtigt wären. Sie schließen diese Verträge im Grunde im Auftrag der Bürger und Bürgerinnen dieses Landes, auch wenn sie möglicherweise in den Verträgen nicht erwähnt werden. Dass ausgerechnet die Bekanntgabe der Inhalte dieser Verträge an die Bürger und Bürgerinnen BMG in eine schwierige Lage versetzen soll, ist für mich schwer nachvollziehbar. Denn die Bürger und Bürgerinnen möchten wissen, was in ihrem Auftrag verhandelt wird und haben mehr Vertrauen in die Handlungen von BMG, wenn sie die Details kennen. Sie schreiben ferner in Ihrem Bescheid, dass die Offenbarung der Vertragsbedingungen das Vertrauen der Vertragspartner in Deutschland schwächen könnte, somit Ihre Bereitschaft zur Vertragsschließung in Deutschland negativ beeinflussen könnte. Die Wahrscheinlichkeit dieses Szenario ist ziemlich gering, da die Impfstofflieferanten marktwirtschaftlichen Prinzipien arbeiten und Deutschland ein großer Markt in Europe und auf der Welt ist und bleibt. Nur wenn die Vertragspartner Vereinbarungen mit dem BMG abgeschlossen haben, die sie um jeden Preis vor der Öffentlichkeit und vor den Bürgern und Bürgerinnen dieses Landes schützen möchten, könnte dieser Fall eintreten. Aber da ich davon ausgehe, dass BMG und ihre Vertragspartner im besten Interesse der Bürger und Bürgerinnen verhandelt haben, kann man diese Möglichkeit nahezu ausschließen. Des Weiteren schreiben Sie in Ihrem Bescheid, dass es bald neue Verhandlungen gibt und dass das Bekanntwerden der Verträge die künftige Verhandlungsposition gefährden könnte. Da BMG regelmäßig mit denselben Lieferanten verhandelt, gäbe es nahezu keinen Zeitpunkt, indem neue Verhandlungen nicht anstehen. Von daher kann das kein Grund sein, die Verträge geheim zu halten. Wenn Sie in den Verträgen Abschnitte identifizieren, die die künftige Verhandlungsposition von BMG gefährden könnte, bin ich mit dem Ausschwärzen dieser Abschnitte einverstanden. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom 13. November 2020 AZ: [geschwärzt] [#201768] Sehr [geschwärzt], am 28.11.20…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
AW: Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom 13. November 2020 AZ: [geschwärzt] [#201768]
Datum
16. Dezember 2020 15:10
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], am 28.11.2020 habe ich Ihnen per Briefpost und per Einschreiben meinen Widerspruch zu dem Vorgang mit dem AZ: [geschwärzt] verschickt. Ich wollte mich telefonisch vergewissern, dass mein Widerspruch bei Ihnen angekommen ist. Man hat mir am Telefon aber nur gesagt, dass die Mitarbeiterin, die meine Anfrage ablehnte, nicht mehr im Ministerium arbeitet. Mehr Informationen über den Stand meiner Anfrage wollte man mir nicht geben. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 201768 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesministerium für Gesundheit
AW: Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom 13. November 2020 AZ: [geschwärzt] [#201768] Sehr [geschwärzt], da bei uns …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom 13. November 2020 AZ: [geschwärzt] [#201768]
Datum
17. Dezember 2020 06:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], da bei uns kein Widerspruch eingegangen ist, bitte ich Sie, diesen noch einmal per Mail zu übersenden. Die Umstände bitten wir zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
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AW: Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom 13. November 2020 AZ: [geschwärzt] [#201768] Sehr [geschwärzt], anbei finde…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
AW: Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom 13. November 2020 AZ: [geschwärzt] [#201768]
Datum
17. Dezember 2020 08:57
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], anbei finden Sie meinen Widerspruch vom 28. November 2020. Dieses Schreiben habe ich per Briefpost und per Einschreiben an Ihr Ministerium geschickt und die Sendungsnummer der deutschen Post lautet: [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - bmg_widerspruch_grippeimpfung.pdf Anfragenr: 201768 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesministerium für Gesundheit
AW: Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom 13. November 2020 AZ: [geschwärzt] [#201768] Sehr [geschwärzt], bislang ist…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom 13. November 2020 AZ: [geschwärzt] [#201768]
Datum
17. Dezember 2020 10:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], bislang ist Ihr Widerspruch im Bundesministerium für Gesundheit nicht eingegangen. Der Sendungsverfolgung ist lediglich zu entnehmen, dass die Sendung sich in der Zustellung befindet. Ein Widerspruch gilt nur als wirksam, wenn dieser auf einer in der Rechtsbehelfsbelehrung genannten Wege eingeht. Damit Sie den Widerspruch noch fristgerecht einlegen, könnten Sie diesen mit qualifizierter elektronischer Signatur per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse senden: [geschwärzt] . Ferner kann der Widerspruch auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet [geschwärzt] . Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
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AW: Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom 13. November 2020 AZ: [geschwärzt] [#201768] Sehr [geschwärzt], die Einrich…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom 13. November 2020 AZ: [geschwärzt] [#201768]
Datum
17. Dezember 2020 11:51
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], die Einrichtung deiner De-Mail-Adresse dauert einige Tage. Ich kann meinen Widerspruch heute noch per Post und mit einem Express-Dienst verschicken, sodass es morgen bis 9, 10 oder 12 Uhr zugestellt werden könnte. Bitte teilen Sie mir mit, ob das für die Einhaltung der Frist ausreicht. Der Bescheid, den ich im letzten Monat erhielt, war auf 13. November datiert. Aber den Brief habe ich mehrere Tage später erhalten und es war definitiv nicht der Folgetag. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 201768 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesministerium für Gesundheit
AW: Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom 13. November 2020 AZ: 53-01/007 362 [#201768] Sehr geehrteAntragsteller/in
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom 13. November 2020 AZ: 53-01/007 362 [#201768]
Datum
17. Dezember 2020 12:10
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in der Ausgangsbescheid wurde am 16. November 2020 in die Post gegeben. Gemäß § 41 Absatz 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz gilt er nach drei Tagen als zugegangen, also am 19. November 2020. Die Widerspruchsfrist endet damit mit Ablauf des 19. Dezember 2020. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom 13. November 2020 AZ: [geschwärzt] [#201768] Sehr [geschwärzt], ich habe Wi…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom 13. November 2020 AZ: [geschwärzt] [#201768]
Datum
20. Januar 2021 09:10
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich habe Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom 13. November 2020 mit dem AZ: [geschwärzt] eingelegt und mein Widerspruchsschreiben wurde am 18. Dezember 2020, innerhalb der gesetzlichen Frist, Ihrem Ministerium zugestellt. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 201768 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Bundesministerium für Gesundheit
WG: Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom 13. November 2020 AZ: 53-01/007 362 [#201768] Sehr geehrteAntragsteller/in d…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom 13. November 2020 AZ: 53-01/007 362 [#201768]
Datum
20. Januar 2021 17:54
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in die Bescheidung Ihres Widerspruchs wird sich noch etwas verzögern. Nach § 8 IFG ist eine Drittbeteiligung mehrerer (vier) Pharmaunternehmen erforderlich, da Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugang bzw. von Teilen davon haben können. Die Drittbeteiligten haben nach dem Gesetz einen Monat Gelegenheit zur Stellungnahme. Ich muss Sie daher noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen