Faires Parken: Unterlagen der Anordnung des Regierungspräsidiums etc.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Faire Parken in Karlsruhe ist ja nicht ganz aus freien Stücken gekommen, sondern wohl auch auf Druck des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Es ist nun interessant, warum Karlsruhe nun endlich und glücklicherweise clean ist, aber der Rest des Landkreises munter weiter toleriert.
Bitte senden Sie mir daher Folgendes zu:
Die entscheidende Unterlage/Anweisung/etc. des Regierungspräsidiums Karlsruhe (und/oder des Lands BW), die Karlsruhe zur Umkehr bewegt/gezwungen hat
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum7. November 2020
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11. Dezember 2020
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