Anzahl Infektionen nach §2 IfSG

nach der Legaldefinition des § 2 des IfSG erfordert eine Infektion die Aufnahme eines Krankheitserregers und die nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus.
Eine solche Infektion darf zwingend nach § 24 Satz 1 IfSG nur durch einen Arzt festgestellt werden.
Nach Maßgabe dieser zwingenden Voraussetzungen des IfSG bitte ich um Auskunft, wie viele nachgewiesene und durch einen Arzt festgestellte Infektionen mit SARS-COV 2 im Zuständigkeitsbereich Ihres Amtes seit Beginn der Zählung erfasst wurden. Bitte senden Sie mir dazu auch die Zahlen pro Tag (oder pro Woche falls pro Tag nicht vorhanden).

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    9. November 2020
  • Frist
    11. Dezember 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Städteregion Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl Infektionen nach §2 IfSG [#203263]
Datum
9. November 2020 16:16
An
Gesundheitsamt Städteregion Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nach der Legaldefinition des § 2 des IfSG erfordert eine Infektion die Aufnahme eines Krankheitserregers und die nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus. Eine solche Infektion darf zwingend nach § 24 Satz 1 IfSG nur durch einen Arzt festgestellt werden. Nach Maßgabe dieser zwingenden Voraussetzungen des IfSG bitte ich um Auskunft, wie viele nachgewiesene und durch einen Arzt festgestellte Infektionen mit SARS-COV 2 im Zuständigkeitsbereich Ihres Amtes seit Beginn der Zählung erfasst wurden. Bitte senden Sie mir dazu auch die Zahlen pro Tag (oder pro Woche falls pro Tag nicht vorhanden).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203263 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203263/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gesundheitsamt Städteregion Aachen
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Von
Gesundheitsamt Städteregion Aachen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. November 2020 16:16
Status
Warte auf Antwort

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Gesundheitsamt Städteregion Aachen
WG: Evidenzbasierte Zahlen von SARS-CoV-2 infizierten Personen als Grundlage der erlassenen Maßnahmen durch das In…
Von
Gesundheitsamt Städteregion Aachen
Betreff
WG: Evidenzbasierte Zahlen von SARS-CoV-2 infizierten Personen als Grundlage der erlassenen Maßnahmen durch das Infektionsschutzgesetz - Ihr Schreiben vom 09.11.2020
Datum
2. Dezember 2020 09:29
Status
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geschwärzt
626,0 KB
Von: Antragsteller/in Gesendet: Mittwoch, 2. Dezember 2020 09:28 An: '<<E-Mail-Adresse>>' Betreff: Evidenzbasierte Zahlen von SARS-CoV-2 infizierten Personen als Grundlage der erlassenen Maßnahmen durch das Infektionsschutzgesetz - Ihr Schreiben vom 09.11.2020 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Evidenzbasierte Zahlen von SARS-CoV-2 infizierten Personen als Grundlage der erlassenen Maßnahmen durch da…
An Gesundheitsamt Städteregion Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Evidenzbasierte Zahlen von SARS-CoV-2 infizierten Personen als Grundlage der erlassenen Maßnahmen durch das Infektionsschutzgesetz - Ihr Schreiben vom 09.11.2020 [#203263]
Datum
2. Dezember 2020 15:20
An
Gesundheitsamt Städteregion Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Antwortschreiben. Während meine Informationsanfrage dort nicht beantwortet wird, wird darin Bezug auf Fragen genommen, die ich nicht gestellt hatte. Möglicherweise haben Sie Ihre Antwort versehentlich an den falschen Adressaten geschickt. Ich möchte Sie deshalb darum bitten, diesen Fehler zu korrigieren und mir die Antwort auf meine Frage zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203263 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203263/
Gesundheitsamt Städteregion Aachen
Eingangsbestätigung Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: <<E-Mail-Adresse>> eingegangen und an den/…
Von
Gesundheitsamt Städteregion Aachen
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
2. Dezember 2020 15:20
Status
Warte auf Antwort
Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: <<E-Mail-Adresse>> eingegangen und an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in oder eine andere zuständige Stelle weitergeleitet worden. Sie erhalten, soweit erforderlich, von dort weitere Nachricht. Bitte nehmen Sie in der Zwischenzeit von Rückfragen Abstand. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#203263] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl Infekti…
An Gesundheitsamt Städteregion Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#203263]
Datum
11. Dezember 2020 11:21
An
Gesundheitsamt Städteregion Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl Infektionen nach §2 IfSG“ vom 09.11.2020 (#203263) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203263 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203263/

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#203263] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl Infekt…
An Gesundheitsamt Städteregion Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#203263]
Datum
10. Juni 2021 23:55
An
Gesundheitsamt Städteregion Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl Infektionen nach §2 IfSG“ vom 09.11.2020 (#203263) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203263 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203263/