Auftragsverarbeitungsverträge mit Deutsche Post E-POST Solutions GmbH und Bundesdruckerei

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Die Auftragsverarbeitungsverträge nach der DSGVO mit der Deutsche Post E-POST Solutions GmbH, sowie der Bundesdruckerei GmbH über die Verarbeitung der über die Webseite einreiseanmeldung.de gesammelten Daten.

Ergebnis der Anfrage

Es wurde der Auftragsverarbeitungsvertrag mit der Bundesdruckerei übermittelt: https://fragdenstaat.de/anfrage/auftrag…

Einige Informationen wurden zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (§ 6 IFG) oder zum Schutz personenbezogener Daten (§ 5 Abs. 1 IFG) geschwärzt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. November 2020
  • Frist
    15. Dezember 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Auftragsverarbe…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auftragsverarbeitungsverträge mit Deutsche Post E-POST Solutions GmbH und Bundesdruckerei [#203514]
Datum
12. November 2020 21:03
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Auftragsverarbeitungsverträge nach der DSGVO mit der Deutsche Post E-POST Solutions GmbH, sowie der Bundesdruckerei GmbH über die Verarbeitung der über die Webseite einreiseanmeldung.de gesammelten Daten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203514/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 12.11.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 12.11.2020
Datum
13. November 2020 14:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2020-224. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 12.11.2020 [#203514] Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage a…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 12.11.2020 [#203514]
Datum
25. November 2020 15:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Wir bitten um die Begründung ihres Antrages. Nach §§ 7 Absatz 1 Satz 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist der Antrag zu begründen, wenn Daten Dritter nach § 6 IFG betroffen sind. Durch § 6 IFG sollen die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse Dritter geschützt werden. Die angefragten Verträge beinhalten in Teilen entsprechende Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der benannten Vertragspartner. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 12.11.2020 [#203514] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 12.11.2020 [#203514]
Datum
26. November 2020 12:36
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25.11.2020. In dieser baten Sie um eine Begründung für meinen Antrag. Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist muss sich auf der Seite einreiseanmeldung.de mit seinen personenbezogenen Daten registrieren. Da die Risikogebiete sehr kurzfristig ausgerufen werden, kann es potenziell jeden – also auch mich – treffen. Ich habe ein Interesse zu erfahren, wie in diesem Fall meine personenbezogenen Daten verarbeitet und gespeichert werden. Außerdem bin ich der Auffassung, dass ein Auftragsverarbeitungsvertrag kein Geschäftsgeheimnis ist. Viele Unternehmen, die personenbezogenen Daten im Auftrag anderer verarbeiten, stellen einen Mustervertrag öffentlich für potenzielle Kunden zur Verfügung. Allein aus der Kenntnis eines Auftragsverarbeitungsvertrags lässt sich kein Konkurrenzprodukt entwickeln, weil nur die Pflichten der einzelnen Vertragsteilnehmer beschrieben sind und nicht wie der Auftragsverarbeiter diese umsetzt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203514/
Robert Koch-Institut
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 12.11.2020 [#203514] Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst bedanken wir uns…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 12.11.2020 [#203514]
Datum
4. Dezember 2020 14:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst bedanken wir uns für Ihre zügige Antwort. Wir weisen vor dem Hintergrund Ihres ausdrücklichen Widerspruchs gegen die Weitergabe Ihrer Daten an behördenexterne Dritte in Ihrem Antrag darauf hin, dass die Drittbetroffenen im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens zur Beurteilung der Frage, ob und in welchem Umfang Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betroffen sind, Informationen zur Identität des Antragsstellers erbitten können. Wir bitten vor diesem Hintergrund um Einwilligung in die gegebenenfalls notwendige Weitergabe ihrer Daten an die Drittbetroffenen ausschließlich für den Zweck des Drittbeteiligungsverfahrens. Für den Fall der fehlenden Einwilligung könnte die Beurteilung durch den Drittbetroffen für Sie möglicherweise nachteilig ausfallen. Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände und wegen des zwingend durchzuführenden Drittbeteiligungsverfahrens nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 12.11.2020 [#203514] Aktenzeichen: 2020-224 Sehr geehrteAntragsteller/i…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 12.11.2020 [#203514]
Datum
4. Dezember 2020 21:11
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: 2020-224 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre heutige E-Mail. Mit der Weitergabe meiner Daten bin ich einverstanden. Ich bitte aber darum, dies nur auf einen ausdrücklichen Wunsch hin zu tun. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203514/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 12.11.2020 [#203514] Sehr << Anrede >> meine Informationsfr…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 12.11.2020 [#203514]
Datum
21. März 2021 23:03
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Auftragsverarbeitungsverträge mit Deutsche Post E-POST Solutions GmbH und Bundesdruckerei“ vom 12.11.2020 (#203514) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 97 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203514/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 12.11.2020 [#203514] Aktenzeichen: 2020-224 Sehr << Anrede >&g…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 12.11.2020 [#203514]
Datum
7. August 2021 13:37
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: 2020-224 Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Auftragsverarbeitungsverträge mit Deutsche Post E-POST Solutions GmbH und Bundesdruckerei“ vom 12.11.2020 (#203514) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 236 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203514/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 12.11.2020 [#203514] Ihr Zeichen: 2020-224 Sehr geehrte Damen und Herre…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 12.11.2020 [#203514]
Datum
6. Februar 2022 10:16
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 2020-224 Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auftragsverarbeitungsverträge mit Deutsche Post E-POST Solutions GmbH und Bundesdruckerei“ vom 12.11.2020 (#203514) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 419 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203514/

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.11.2020 Az.: 2020-224 [#203514] Sehr Antragsteller/in wi…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.11.2020 Az.: 2020-224 [#203514]
Datum
12. April 2022 19:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre o. g. Anfrage auf Informationszugang. Aufgrund eines Büroversehens war die Anfrage leider - nach bereits erfolgter Abstimmung mit der Fachabteilung sowie Abschluss des Drittbeteiligungsverfahrens mit der Bundesdruckerei GmbH - nicht abschließend beantwortet worden. Für die Verzögerung möchten wir uns ausdrücklich entschuldigen. In der Sache teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die sich aus dem Auftragsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten gemäß den Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden durch die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) zum EVB-IT Systemvertrag über den Systembetrieb der Digitalen Einreiseanmeldung (DEA) zwischen der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Robert Koch-Institut (RKI) und der Bundesdruckerei GmbH konkretisiert. Die AVV liegt diesem Schreiben in geschwärzter Form bei. Die AVV wird im Zuge der sich weiterentwickelnden Anwendung stetig aktualisiert. Bei den Schwärzungen handelt es sich um personenbezogene Daten im Sinne des § 5 Absatz 1 IFG sowie Betriebs und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 6 IFG. Mit freundlichen Grüßen