Einkommensteuer-Erklärung per ELSTER

Warum reicht es nicht, nur die Seite 1 (mit der eigenhändigen Unterschrift) der Erklärung in Papierform einzureichen? Die vollständige Steuererklärung liegt dem Finanzamt doch in elektronischer Form vor. Helfen Sie Hektoliter an Druckerfarbe und Tonnen an Papier einzusparen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. November 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
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Karl Wardecker
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Karl Wardecker
Betreff
Einkommensteuer-Erklärung per ELSTER [#204634]
Datum
29. November 2020 13:54
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum reicht es nicht, nur die Seite 1 (mit der eigenhändigen Unterschrift) der Erklärung in Papierform einzureichen? Die vollständige Steuererklärung liegt dem Finanzamt doch in elektronischer Form vor. Helfen Sie Hektoliter an Druckerfarbe und Tonnen an Papier einzusparen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karl Wardecker Anfragenr: 204634 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204634/ Postanschrift Karl Wardecker << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Karl Wardecker

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Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Wardecker, bei der Abgabe der Steuererklärungen per ELSTER ist die Übersendung von Papier in d…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Einkommensteuer-Erklärung per ELSTER [#204634]
Datum
2. Dezember 2020 10:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wardecker, bei der Abgabe der Steuererklärungen per ELSTER ist die Übersendung von Papier in dem Fall verzichtbar, wenn Sie sich vor Übermittlung der Erklärung im ELSTER-Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) registrieren. Die Registrierung wird durch Übersendung einer Aktivierungs-ID per E-Mail und der Zusendung eines Aktivierungscodes per Briefpost verifiziert und durch Ausstellung eines persönlichen Zertifikates abgeschlossen. Unter Berücksichtigung der Verarbeitung der Daten und der Postlaufzeiten sollte der Registrierungsvorgang nach längstens 14 Tagen abgeschlossen sein. Die Übermittlung Ihrer Steuererklärungen mit Einsatz dieses Zertifikates ersetzt dann künftig Ihre eigenhändige Unterschrift auf den Steuererklärungen, eine Übersendung von Papier ist nicht mehr notwendig. Für weitere Rückfragen hierzu stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen