Mondo Brutale/The Last House on the Left

die Begründung der Listenstreichung des Films Mondo Brutale/The Last House on the Left.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Begründung der …
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mondo Brutale/The Last House on the Left [#204918]
Datum
3. Dezember 2020 19:53
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Begründung der Listenstreichung des Films Mondo Brutale/The Last House on the Left.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204918 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204918/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 03.12.2020 beantragten Sie die digitale Zusendung der Listenstreichun…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Mondo Brutale/The Last House on the Left [#204918]
Datum
7. Dezember 2020 16:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 03.12.2020 beantragten Sie die digitale Zusendung der Listenstreichungsentscheidung zum Film "Mondo Brutale / The House on the Left". Ihrem Antrag wird stattgegeben; Gebühren fallen keine an. Sie erhalten die gewünschte Entscheidung im Anhang an diese E-Mail, soweit der Inhalt ohne Beschränkungen (personenbezogene Daten) weitergegeben werden darf. Mit freundlichen Grüßen