Maskenpflicht beim Bahnpersonal

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren!

Folgende Anfrage stellte ich bereits so ähnlich, aber erfolglos an die Deutsche Bahn:
https://fragdenstaat.de/anfrage/maskenpflicht-beim-bahnpersonal/

Bisher war die Verwendung von Mund-Nasen-Schutz vor allem im medizinischen und im Lebensmittel-Bereich anzutreffen, wo das Personal im Umgang mit diesen Produkten geschult wird.

Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:
Wird das Bahnpersonal im korrekten Umgang mit Mund-Nasen-Schutz geschult? Bitte senden Sie mir das entsprechende Schulungsmaterial zu.
Verwendet das Bahnpersonal Einweg- oder Mehrwegmasken?
Wie wird die Hygiene bei Mehrwegmasken sichergestellt und wie oft wechselt das Bahnpersonal Einwegmasken?
Gibt es eine ständige Beobachtung gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch das Tragen von Mund-Nasen-Schutz beim Bahnpersonal? Können sich Bahnmitarbeiter von der Tragepflicht befreien lassen, wenn sie einen Nachweis dafür vorlegen, dass sie nicht infektiös sind?
Verfolgen Sie die Ansteckungszahlen von SARS-CoV-2 und Erkrankungen an Covid-19 bei Bahnmitarbeitern, wie sind diese im Verhältnis vor und nach Einführung der Maskenpflicht für Mitarbeiter und für Reisende und wie werden neben reinen Korrelationen auch ursächliche Zusammenhänge untersucht?
Wie wird den Anforderungen der bestehenden Arbeitsschutzregelungen zum Tragen von Gesichtsmasken Rechnung getragen?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Dezember 2020
  • Frist
    9. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Folgende Anfrage stellte ich bereits so ähnlich, aber e…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maskenpflicht beim Bahnpersonal [#205154]
Datum
6. Dezember 2020 21:40
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Folgende Anfrage stellte ich bereits so ähnlich, aber erfolglos an die Deutsche Bahn: https://fragdenstaat.de/anfrage/maskenpflicht-beim-bahnpersonal/ Bisher war die Verwendung von Mund-Nasen-Schutz vor allem im medizinischen und im Lebensmittel-Bereich anzutreffen, wo das Personal im Umgang mit diesen Produkten geschult wird. Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: Wird das Bahnpersonal im korrekten Umgang mit Mund-Nasen-Schutz geschult? Bitte senden Sie mir das entsprechende Schulungsmaterial zu. Verwendet das Bahnpersonal Einweg- oder Mehrwegmasken? Wie wird die Hygiene bei Mehrwegmasken sichergestellt und wie oft wechselt das Bahnpersonal Einwegmasken? Gibt es eine ständige Beobachtung gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch das Tragen von Mund-Nasen-Schutz beim Bahnpersonal? Können sich Bahnmitarbeiter von der Tragepflicht befreien lassen, wenn sie einen Nachweis dafür vorlegen, dass sie nicht infektiös sind? Verfolgen Sie die Ansteckungszahlen von SARS-CoV-2 und Erkrankungen an Covid-19 bei Bahnmitarbeitern, wie sind diese im Verhältnis vor und nach Einführung der Maskenpflicht für Mitarbeiter und für Reisende und wie werden neben reinen Korrelationen auch ursächliche Zusammenhänge untersucht? Wie wird den Anforderungen der bestehenden Arbeitsschutzregelungen zum Tragen von Gesichtsmasken Rechnung getragen? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205154 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205154/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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