Kindesentführer auf freien Fuß gesetzt (Boxhagener Platz)

Anfrage an: Polizei Berlin

Akten betreffend der Kindesentführung am Spielplatz am Boxhagener Platz (06/2020).

Folgende Fragen hätte ich gerne geklärt:
1. Fand bei dem Täter eine Hausdurchsuchung statt?

2. Kam der Täter in vorläufige Untersuchungshaft (24 Stunden) oder wurde er bereits am Tag der Tat auf freien Fuß gesetzt?

3. Wurde Untersuchungshaft beantragt?

4. Fanden bezüglich der negativen Beurteilung zu eventuell vorliegenden pädophilen Neigungen, sowie der laut Polizei nicht ausgeschlossenen psychologischen Störung des Täters, neue psychologische Untersuchungen statt oder stützen sich die Ermittlungen auf ältere Informationen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Januar 2021
  • Frist
    16. Februar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kindesentführer auf freien Fuß gesetzt (Boxhagener Platz) [#208503]
Datum
12. Januar 2021 08:01
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Akten betreffend der Kindesentführung am Spielplatz am Boxhagener Platz (06/2020). Folgende Fragen hätte ich gerne geklärt: 1. Fand bei dem Täter eine Hausdurchsuchung statt? 2. Kam der Täter in vorläufige Untersuchungshaft (24 Stunden) oder wurde er bereits am Tag der Tat auf freien Fuß gesetzt? 3. Wurde Untersuchungshaft beantragt? 4. Fanden bezüglich der negativen Beurteilung zu eventuell vorliegenden pädophilen Neigungen, sowie der laut Polizei nicht ausgeschlossenen psychologischen Störung des Täters, neue psychologische Untersuchungen statt oder stützen sich die Ermittlungen auf ältere Informationen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208503 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208503/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr unten beigefügter Antrag wird wohl abzulehnen sein. Für die Übersendung eines…
Von
Polizei Berlin
Betreff
WG: [extern] Kindesentführer auf freien Fuß gesetzt (Boxhagener Platz) [#208503]
Datum
22. Januar 2021 16:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr unten beigefügter Antrag wird wohl abzulehnen sein. Für die Übersendung eines dementsprechenden, rechtsbehelfsfähigen Bescheides, möchte ich Sie bitten mir einen postalische Anschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich muss mich doch sehr wundern über die Weigerung der Herausgabe von generellen In…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [extern] Kindesentführer auf freien Fuß gesetzt (Boxhagener Platz) [#208503]
Datum
16. Februar 2021 08:01
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich muss mich doch sehr wundern über die Weigerung der Herausgabe von generellen Informationen, welche lediglich Rückschlüsse bezüglich der offenbar nicht getätigten Arbeit der Polizei zulassen und die Privatsphäre des namentlich unbekannten Kindesentführer nicht beeinträchtigen. Wozu ich Ihnen meine persönliche Anschrift zukommen lassen soll, wenn Sie mir im Vorfeld bereits mitteilen dass die Informationen wohl sowieso zurückgehalten werden, erschließt sich mir nicht. Davon abgesehen habe ich kein gutes Gefühl dabei, einer Behörde meine Anschrift zu geben, wenn diese bei einem so gravierenden Fall wie einer Kindesentführung alles daran setzt auch noch Vertuschung zu betreiben. Bei dieser Gelegenheit möchte ich Sie daran erinnern dass Sie für die Polizei und nicht für die katholische Kirche arbeiten! Dies ist mein letzter Anlauf bei einer polizeilichen Behörde und ich gebe Ihnen noch einmal 30 Tage Zeit für eine kompetente Antwort. Danach geht es weiter über die Staatsanwaltschaft, welche ganz offensichtlich ebenfalls absolut versagt hat. Seien Sie sich gewiss, dass ich diesen Fall nicht vergessen und nicht ruhen lassen werde, auch dann nicht falls sich die Staatsanwaltschaft ebenfalls so skandalös verhalten sollte. Letztendlich werde ich dies alles der Öffentlichkeit in einer Videodokumentation für die Ewigkeit im Internet zugänglich machen und der Titel + Inhalt wird entsprechend der schwere des Skandals entsprechend scharf ausfallen sofern der Öffentlichkeit weiterhin die Details vorenthalten werden sollten. An dieser Stelle bleibt mir vorerst nicht mehr übrig außer Ihnen mitzuteilen dass Ich extremst angewidert von den polizeilichen Behörden bin. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208503 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208503/

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<< Anfragesteller:in >>
Wie angekündigt habe ich diesen Fall nun der Staatsanwaltschaft in Berlin zukommen lassen. Sehr geehrte Staatsan…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [extern] Kindesentführer auf freien Fuß gesetzt (Boxhagener Platz) [#208503]
Datum
21. April 2021 10:49
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Wie angekündigt habe ich diesen Fall nun der Staatsanwaltschaft in Berlin zukommen lassen. Sehr geehrte Staatsanwaltschaft Berlin, mehrfach habe ich versucht von der Polizei Auskünfte bezüglich des Ablaufs im Fall einer Kindesentführung vom Boxhagener Platz zu erhalten. Die Polizei verweigerte diese und gab im E-Mail-Kontakt mit mir lediglich fadenscheinige Begründungen wie z.B. den Datenschutz an und versuchte stattdessen letztendlich an meine Adresse zu gelangen. Keine meiner Fragen (siehe Link unten) gefährdet den Datenschutz des Kindesentführers. Hausdurchsuchungen z.B. bei Anbauern von Cannabis werden regelmäßig in der Presse verkündet, aber bei einem Kindesentführer gilt dann plötzlich der Datenschutz bezüglich der selben Auskunft? Davon abgesehen dürfte es recht schwierig sein die Lockdown-Tyrannei zu rechtfertigen wenn die Polizei potentielle Kinderschänder offenbar direkt wieder auf freien Fuß setzt. Sind die Leben von unseren Kindern also doch nicht so schützenswert für unsere liebe Polizei? Meine Androhung, diesen Fall an die Staatsanwaltschaft zu übergeben, ließ die Polizei ebenfalls kalt und führte nur dazu dass diese mich nun völlig ignoriert, ersichtlich ebenfalls im Link unten. Ich möchte Sie darum bitten die Polizei zur Auskunft zu zwingen (zu der sie so weit mir bekannt gesetzlich verpflichtet ist). Sie möge am besten direkt unter folgendem Link endlich Antworten geben: https://fragdenstaat.de/anfrage/kindesentfuhrer-auf-freien-fu-gesetzt-boxhagener-platz/ Diese E-Mail an Sie werde ich dort ebenfalls der Öffentlichkeit zugänglich machen. Zudem hat meine Ankündigung, diesen Fall wenn nötig in Form einer Dokumentation zu veröffentlichen, weiterhin bestand. Dies ist mein letzter Versuch über die Behörden Licht ins Dunkle zu bringen, ruhe geben werde ich aber nicht! Falls Sie den vorausgehenden Schriftverkehr zwischen der Polizei und mir benötigen so leite ich Ihnen diese E-Mails gerne weiter. Mit freundlichen Grüßen - Anfragenr: 208503 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]