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FFP2-Masken Zertifikate und Prüfprotokolle (BW)

ich nehme Bezug auf die Anfrage https://fragdenstaat.de/anfrage/schutzwirkung-der-ffp2-masken/ . In dieser werden Sie wie folgt zitiert:"Aufgrund des zu Beginns der Pandemie stark gestiegenen Bedarfs und der Tatsache, dass ein Großteil der Produktion von Schutzmasken außerhalb Europas angesiedelt ist, wurde mit Schreiben der Bundesregierung vom 13.03.2020 auf Empfehlung der EU-Kommission vom 13.03.2020 für den Infektionsschutz bestimmte Persönliche Schutzausrüstung als verkehrsfähig angesehen, die grundsätzlich dem Sicherheitsstandard der EU entspricht, nicht jedoch den formalen Vorgaben (z.B. fehlende CE Kennzeichnung). Für Produkte aus den USA, Kanada, Australien und Japan konnte dies darüber geschehen, dass Ware, die in diesen Staaten als verkehrsfähig gilt, auch für die Bereitstellung auf dem Europäischen Binnenmarkt ausnahmsweise als verkehrsfähig anerkannt wurde. Diese Ausnahme wurde entsprechend auch für den chinesischen Standard KN95 angewendet. Die Einhaltung der Sicherheitsstandards der EU konnte bei Einfuhr durch Zertifikate bzw. andere erforderliche Nachweise für die Verkehrsfähigkeit in den oben genannten Staaten erfolgen.
Zu Beginn der Pandemie mussten hierfür beispielsweise Prüfprotokolle vorgelegt werden, welche von Prüfinstituten mit staatlichen Akkreditierungen, z. B. durch die China National Accreditation Service for Conformity Assessment (CNAS), ausgestellt sein mussten. Später wurde eine durch ein deutsches Prüfinstitut erfolgreich durchgeführte Schnellprüfung nach dem Prüfgrundsatz für Corona SARS-Cov-2 Pandemie Atemschutzmasken (CPA Prüfgrundsatz) verlangt.
Für die von Seiten des Ministeriums für Soziales und Integration beschafften Atemschutzmasken wurden dem Ministerium für Soziales und Integration alle notwendigen Zertifikate vorgelegt und die Masken einer technischen Prüfung auf Filtration und Atemwiederstand unterzogen, erst danach wurden die Atemschutzmasken ausgeliefert. Die über den Bund gelieferten Masken wurden dort einer Zertifikatsprüfung und technischen Nachprüfung unterzogen.
Zu einzelnen Masken gibt es im Internet Informationen zur Qualität. Hier bitten wir zu berücksichtigen, dass es dort Produkte mit identischer Marken- und Produktbezeichnung gibt, von denen aber keine direkten Rückschlüsse auf die Masken aus der Landesbeschaffung abgeleitet werden können"

1) Zu "Mit Schreiben der Bundesregierung vom 13.03.2020 auf Empfehlung der EU-Kommission vom 13.03.2020 für den Infektionsschutz bestimmte Persönliche Schutzausrüstung als verkehrsfähig angesehen, die grundsätzlich dem Sicherheitsstandard der EU entspricht". Bitte senden Sie mir die die beiden Schreiben zu oder einen Link auf eine Websiet wo diese zu finden sind.
2) zu "Für die von Seiten des Ministeriums für Soziales und Integration beschafften Atemschutzmasken wurden dem Ministerium für Soziales und Integration alle notwendigen Zertifikate vorgelegt und die Masken einer technischen Prüfung auf Filtration und Atemwiederstand unterzogen, erst danach wurden die Atemschutzmasken ausgeliefert"
Bitte senden Sie mir die Zertifikate zu und die Ergebnisprotokolle der technischen Prüfung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Januar 2021
  • Frist
    23. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich nehme Bezug a…
An Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
FFP2-Masken Zertifikate und Prüfprotokolle (BW) [#209035]
Datum
19. Januar 2021 00:18
An
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich nehme Bezug auf die Anfrage https://fragdenstaat.de/anfrage/schutzwirkung-der-ffp2-masken/ . In dieser werden Sie wie folgt zitiert:"Aufgrund des zu Beginns der Pandemie stark gestiegenen Bedarfs und der Tatsache, dass ein Großteil der Produktion von Schutzmasken außerhalb Europas angesiedelt ist, wurde mit Schreiben der Bundesregierung vom 13.03.2020 auf Empfehlung der EU-Kommission vom 13.03.2020 für den Infektionsschutz bestimmte Persönliche Schutzausrüstung als verkehrsfähig angesehen, die grundsätzlich dem Sicherheitsstandard der EU entspricht, nicht jedoch den formalen Vorgaben (z.B. fehlende CE Kennzeichnung). Für Produkte aus den USA, Kanada, Australien und Japan konnte dies darüber geschehen, dass Ware, die in diesen Staaten als verkehrsfähig gilt, auch für die Bereitstellung auf dem Europäischen Binnenmarkt ausnahmsweise als verkehrsfähig anerkannt wurde. Diese Ausnahme wurde entsprechend auch für den chinesischen Standard KN95 angewendet. Die Einhaltung der Sicherheitsstandards der EU konnte bei Einfuhr durch Zertifikate bzw. andere erforderliche Nachweise für die Verkehrsfähigkeit in den oben genannten Staaten erfolgen. Zu Beginn der Pandemie mussten hierfür beispielsweise Prüfprotokolle vorgelegt werden, welche von Prüfinstituten mit staatlichen Akkreditierungen, z. B. durch die China National Accreditation Service for Conformity Assessment (CNAS), ausgestellt sein mussten. Später wurde eine durch ein deutsches Prüfinstitut erfolgreich durchgeführte Schnellprüfung nach dem Prüfgrundsatz für Corona SARS-Cov-2 Pandemie Atemschutzmasken (CPA Prüfgrundsatz) verlangt. Für die von Seiten des Ministeriums für Soziales und Integration beschafften Atemschutzmasken wurden dem Ministerium für Soziales und Integration alle notwendigen Zertifikate vorgelegt und die Masken einer technischen Prüfung auf Filtration und Atemwiederstand unterzogen, erst danach wurden die Atemschutzmasken ausgeliefert. Die über den Bund gelieferten Masken wurden dort einer Zertifikatsprüfung und technischen Nachprüfung unterzogen. Zu einzelnen Masken gibt es im Internet Informationen zur Qualität. Hier bitten wir zu berücksichtigen, dass es dort Produkte mit identischer Marken- und Produktbezeichnung gibt, von denen aber keine direkten Rückschlüsse auf die Masken aus der Landesbeschaffung abgeleitet werden können" 1) Zu "Mit Schreiben der Bundesregierung vom 13.03.2020 auf Empfehlung der EU-Kommission vom 13.03.2020 für den Infektionsschutz bestimmte Persönliche Schutzausrüstung als verkehrsfähig angesehen, die grundsätzlich dem Sicherheitsstandard der EU entspricht". Bitte senden Sie mir die die beiden Schreiben zu oder einen Link auf eine Websiet wo diese zu finden sind. 2) zu "Für die von Seiten des Ministeriums für Soziales und Integration beschafften Atemschutzmasken wurden dem Ministerium für Soziales und Integration alle notwendigen Zertifikate vorgelegt und die Masken einer technischen Prüfung auf Filtration und Atemwiederstand unterzogen, erst danach wurden die Atemschutzmasken ausgeliefert" Bitte senden Sie mir die Zertifikate zu und die Ergebnisprotokolle der technischen Prüfung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209035 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209035/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Lieber <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage im Zusammenhang mit der Antwort zur Frage https:…
Von
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Betreff
WG: FFP2-Masken Zertifikate und Prüfprotokolle (BW) [#209035]
Datum
29. Januar 2021 14:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Lieber <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage im Zusammenhang mit der Antwort zur Frage https://fragdenstaat.de/anfrage/schutzw…. Frage 1: Bitte entnehmen Sie die betreffenden Dokumente dem Anhang. Die Empfehlung kann auch Online eingesehen werden unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content…. Frage 2: Wie Sie der Antwort zur Ursprungs-Anfrage entnehmen konnten ist das Ministeriums für Soziales und Integration die beschaffende Stelle und daher hier auch die korrekte Behörde um Ihnen zu antworten. Aufgrund Ihres Widerspruches, Ihre Daten weiterzugeben kann Ihrer Bitte, die Frage weiterzuleiten nicht erfüllt werden. Um Verständnis wird gebeten. Sollten Sie Unterstützung benötigen, um z.B. die Kontaktdaten des Ministeriums für Soziales und Integration zu ermitteln stehe ich Ihnen dafür und für jegliche andere Rückragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.