Nachfragen nach Beteiligung/Anhörung des KVJS an Entscheidungen in der Corona-Krise durch verschiedene Ministerien

Gibt es Unterlagen darüber, in wie weit der KVJS an Entscheidungen in der Corona-Krise durch verschiedene Ministerien beteiligt wurde bzw. angehört wurde?

Gab es Treffen vor dem 1. Lockdown? Was waren die Inhalte?
Gab es Treffen vor dem 2. Lockdown? Was waren die Inhalte?
Gab es sonstige Treffen zum Hintergrund der Corona-Krise? Was waren die Inhalte?

Inwieweit wurde der KVJS vor den beiden Lockdowns von Ministerien, wie beispielsweise dem Kultusministerium, angehört und durfte dieser Empfehlungen geben bzgl. der Vorgehensweisen im Lockdown (z. B. Regelungen zur Notbetreuung) oder durfte er grundsätzlich eine Stellungnahme zum Lockdown abgeben?

Welche Unterlagen gibt es?

Viele Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Januar 2021
  • Frist
    27. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es Unterlage…
An Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachfragen nach Beteiligung/Anhörung des KVJS an Entscheidungen in der Corona-Krise durch verschiedene Ministerien [#209596]
Datum
25. Januar 2021 20:14
An
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es Unterlagen darüber, in wie weit der KVJS an Entscheidungen in der Corona-Krise durch verschiedene Ministerien beteiligt wurde bzw. angehört wurde? Gab es Treffen vor dem 1. Lockdown? Was waren die Inhalte? Gab es Treffen vor dem 2. Lockdown? Was waren die Inhalte? Gab es sonstige Treffen zum Hintergrund der Corona-Krise? Was waren die Inhalte? Inwieweit wurde der KVJS vor den beiden Lockdowns von Ministerien, wie beispielsweise dem Kultusministerium, angehört und durfte dieser Empfehlungen geben bzgl. der Vorgehensweisen im Lockdown (z. B. Regelungen zur Notbetreuung) oder durfte er grundsätzlich eine Stellungnahme zum Lockdown abgeben? Welche Unterlagen gibt es? Viele Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 209596 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209596/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Ihre Anfrage vom 25.01.2021 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach Landesinformationsfreiheitsgesetz habe…
Von
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Betreff
Ihre Anfrage vom 25.01.2021
Datum
3. Februar 2021 14:32
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
5,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach Landesinformationsfreiheitsgesetz haben wir am 25.01.2021 erhalten. Beim KVJS sind zahlreiche Aufgaben angesiedelt, beispielsweise Aufgaben des Integrationsamtes und des Landesjugendamtes. Ihrer Anfrage kann leider nicht konkret entnommen werden, bezüglich welcher Aufgabe des KVJS bzw. in welcher Funktion des KVJS Informationen gewünscht sind. Lediglich in Hinblick auf die beispielshaften Nennung des "Kultusministeriums" und die Bezugnahme auf "Reglungen zur Notbetreuung" könnte vermutet werden, dass sich Ihre Anfrage auf den Bereich des Landesjugendamtes bezieht. Weiter ist nicht ersichtlich auf welche konkreten Regelungen (des Lockdowns) sich Ihre Anfrage bezieht bzw. auf welche konkrete Zeiträume / Datum. Um jedoch eine konkrete Prüfung Ihrer Anfrage zu ermöglichen, bitten wir Sie, Ihren Antrag weiter zu präzisieren ( § 7 Abs. 2. S.2 LIFG). Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Ihr Antrag vom 25.01.2021 Sehr Antragsteller/in mit Mail vom 03.02.2021 hatten wir Sie um Präzisierung Ihres Antr…
smime.p7s
5,4 KB


Sehr Antragsteller/in mit Mail vom 03.02.2021 hatten wir Sie um Präzisierung Ihres Antrags vom 25.01.2021 gebeten, da dieser zu unbestimmt war. Insbesondere konnte dem Antrag nicht entnommen werden, bezüglich welcher der zahlreichen Aufgaben bzw. Funktionen des KVJS Sie Informationen wünschen. Ebenso war unklar, auf welche konkreten Regelungen (des Lockdowns) bzw. auf welche konkreten Zeiträume sich Ihre Anfrage bezieht. Da Sie der Präzisierung bis heute nicht nachgekommen sind, lehnen wir Ihren Antrag vom 25.01.2021 hiermit ab. Mit freundlichen Grüßen