Verträge der Humboldt Universität zu Berlin mit dem Verlag C.H.BECK

den aktuellen Vertrag, denn die Humboldt Universität zu Berlin mit dem Verlag C.H.BECK hinsichtlich der Nutzung der Datenbank Beck-Online geschlossen hat, sowie entsprechende Rechnungen, die der Humboldt Universität zu Berlin im Jahre 2020 bezüglich der Nutzung von Beck-Online durch den Verlag C.H.BECK gestellt wurden

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Januar 2021
  • Frist
    2. März 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Antragsteller/in bitte senden Sie mir Fo…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verträge der Humboldt Universität zu Berlin mit dem Verlag C.H.BECK [#210058]
Datum
29. Januar 2021 09:02
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den aktuellen Vertrag, denn die Humboldt Universität zu Berlin mit dem Verlag C.H.BECK hinsichtlich der Nutzung der Datenbank Beck-Online geschlossen hat, sowie entsprechende Rechnungen, die der Humboldt Universität zu Berlin im Jahre 2020 bezüglich der Nutzung von Beck-Online durch den Verlag C.H.BECK gestellt wurden
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210058 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210058/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, ich bestätige hiermit den Eingang. Mit besten Grüßen,
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Verträge der Humboldt Universität zu Berlin mit dem Verlag C.H.BECK [#210058]
Datum
2. Februar 2021 13:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, ich bestätige hiermit den Eingang. Mit besten Grüßen,
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr Antragsteller/in ihr Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft vom 29. Januar 2021 wird abgelehnt. Ein R…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Fwd: Fwd: Fwd: Verträge der Humboldt Universität zu Berlin mit dem Verlag C.H.BECK [#210058]
Datum
25. Februar 2021 18:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ihr Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft vom 29. Januar 2021 wird abgelehnt. Ein Recht auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft besteht nach § 7 IFG Berlin nicht, soweit dadurch ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird oder den Betroffenen durch die Offenlegung ein nicht nur unwesentlicher wirtschaftlicher Schaden entstehen kann, es sei denn, das Informationsinteresse überwiegt das schutzwürdige Interesse der Betroffenen an der Geheimhaltung. Bei den von Ihnen erbetenen Informationen handelt es sich um Angaben, an deren Weiterverbreitung der beteiligte Vertragspartner kein Interesse hat. Die Offenlegung der Information ist geeignet, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Betroffenen nachteilig beeinflussen. [BVerwG, Beschl. v. 25.7.2013 - 7 B 45/12.] Ein Interesse an der Offenlegung, das geeignet erscheint, das Interesse der Geheimhaltung des Betroffenen zu überwiegen, ist weder ersichtlich noch von Ihnen dargelegt worden. Der Anwendungsbereich des VIG ist nicht eröffnet. Mit freundlichen Grüßen
Humboldt Universität zu Berlin
Anfrage nach IFG - Gelegenheit zur Äußerung gemäß § 14 II 1 IFG Bln Sehr Antragsteller/in der Humboldt-Universitä…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Anfrage nach IFG - Gelegenheit zur Äußerung gemäß § 14 II 1 IFG Bln
Datum
12. März 2021 16:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in der Humboldt-Universität zu Berlin liegt eine Anfrage nach § 3 IFG Berlin mit der Bitte um Auskunft über die Person der Antragsstellerin bzw. des Antragsstellers der von Ihnen am 29.01.2021 an die Humboldt-Universität zu Berlin gerichteten Anfrage nach IFG Berlin zur Vorlage der aktuellen Verträge mit C.H.Beck hinsichtlich der Nutzung von Datenbanken vor. Gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 a IFG Berlin stehen schutzwürdige Belange der betroffenen Person der Offenbarung personenbezogener Daten in der Regel nicht entgegen, wenn die betroffene Person zugestimmt hat oder sich aus einer Akte ergibt, dass die betroffenen Personen an einem Verwaltungsverfahren oder einem sonstigen Verfahren beteiligt sind. Der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte hatten Sie schon mit Antragsstellung widersprochen, eine Zustimmung daher abgelehnt. Gemäß § 13 Abs. 1 VwVfG i.V.m. § 1 Abs. 1 VwVfG BE sind Beteiligte Antragssteller und Antragsgegner (Nr.1) sowie diejenigen, an die die Behörde den Verwaltungsakt richten will oder gerichtet hat (Nr.2). Als Antragsstellerin des IFG-Begehrs sowie Adressatin des Ablehnungsbescheides zu diesem Antrag sind sie Beteiligte des Verfahrens. Dem Auskunftsverlangen bezüglich Ihres der Akte zu entnehmenden Namens wäre somit nach derzeitigem Stand gemäß §§ 3, 6 Abs. 2 Nr.1 a IFG Berlin zu entsprechen. Gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 IFG Berlin geben wir Ihnen daher die Gelegenheit, sich innerhalb von zwei Wochen zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach IFG - Gelegenheit zur Äußerung gemäß § 14 II 1 IFG Bln [#210058] Sehr << Anrede >> g…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach IFG - Gelegenheit zur Äußerung gemäß § 14 II 1 IFG Bln [#210058]
Datum
16. März 2021 17:54
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> gerne äußere ich mich zum vorliegenden Antrag wie folgt: 1. Ich habe am 25. Februar 2021 Ihren Ablehnungsbescheides bezügliches meines Antrages nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz erhalten. Nach Kenntnis des Inhaltes des Bescheides sowie in Kenntnis der Rechtsbehelfsfristen hiergegen (wenngleich Ihrerseits keine Belehrung vorgenommen wurde) verzichte auf Einlegung eines Widerspruchs gegen Ihren Bescheid. Hierdurch wird der Bescheid bestandskräftig. Mit der Bestandskräftigkeit handelt es sich um kein laufendes Verfahren i.S.d. § 6 Abs. 2 Nr. 1a) IFG mehr. Damit bin ich keine Person eines Verwaltungsverfahrens mehr, durch die Bestandskräftigkeit des Verwaltungsverfahrens wurde das Verwaltungsverfahren beendet. Mit der Beendigung des Verwaltungsverfahrens entfällt das Interesse des Antragsstellers des Ihnen vorliegenden IFG-Antrags, in die Akten des Verwaltungsverfahrens Einsicht zu nehmen, jedenfalls entfällt das Interesse meine personenbezogenen Daten zu erfahren. 2. Im Übrigen kann schon Akteneinsichtsgesuch, dass offensichtlich nur darauf abzielt, personenbezogene Daten in Erfahrung zu bringen, nicht Gegenstand eines Antrages nach §§ 1, 3 IFG sein. 3. Ferner dürfte die Übermittlung meiner personenbezogenen Daten an den Antragsteller des Ihnen vorliegenden IFG-Antrags gegen Datenschutzvorschriften verstoßen. Insbesondere ist eine Datenübermittlung nicht von § 4a IFG gedeckt. Rein vorsorglich weise ich drauf hin, dass gemäß § 14 Abs. 2 IFG die Entscheidung, dem Antrag des Antragstellers zu entsprechen mir vorher bekanntzugeben. Schon jetzt weise ich darauf hin, dass ich hiergegen Widerspruch sowie ggf. Klage erheben werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210058 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210058/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach IFG - Gelegenheit zur Äußerung gemäß § 14 II 1 IFG Bln [#210058] Sehr << Anrede >> a…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach IFG - Gelegenheit zur Äußerung gemäß § 14 II 1 IFG Bln [#210058]
Datum
5. Mai 2021 10:01
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> am 16. März 2021 habe ich mich bei Ihnen bezüglich einer Anfrage gemäß § 3 IFG geäußert, die eine Auskunft zu meiner Person an einen von Ihnen nicht näher benannten Antragsteller zum Gegenstand hatte. Seit meiner Äußerungen habe ich von Ihnen in dieser Sache nichts mehr gehört. Ich gehe daher davon aus, dass es nicht zu einer Übermittlung meiner Daten an den Antragsteller gekommen ist. Können Sie mir dies einmal bestätigen, bzw. den Sachstand des Verfahrens mitteilen? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210058 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210058/

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Humboldt Universität zu Berlin
Re: Anfrage nach IFG - Gelegenheit zur Äußerung gemäß § 14 II 1 IFG Bln [#210058] Sehr Antragsteller/in es wurden…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Anfrage nach IFG - Gelegenheit zur Äußerung gemäß § 14 II 1 IFG Bln [#210058]
Datum
10. Mai 2021 11:21
Status
Sehr Antragsteller/in es wurden keine Daten zu Ihrer Person übermittelt. Mit freundlichen Grüßen