Maserntiter

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Bitte senden Sie mir den Cut Off Wert für die Maserntiter Bestimmung zu. Herzlichen Dank

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Februar 2021
  • Frist
    10. März 2021
  • Ein:e Follower:in
Christina Steuding
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Christina Steuding
Betreff
Maserntiter [#211204]
Datum
6. Februar 2021 19:16
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir den Cut Off Wert für die Maserntiter Bestimmung zu. Herzlichen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christina Steuding Anfragenr: 211204 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211204/ Postanschrift Christina Steuding << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christina Steuding
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 06.02.2021 [#211204] / 2021-063 Sehr geehrte Frau Steu…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 06.02.2021 [#211204] / 2021-063
Datum
9. Februar 2021 16:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Steuding, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2021-063. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 06.02.2021 [#211204] / 2021-063 Sehr geehrte Frau Steu…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 06.02.2021 [#211204] / 2021-063
Datum
26. Februar 2021 14:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Steuding, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Hinsichtlich der Mitteilung eines Grenzwertes für die Einschätzung einer Immunität verweisen wir auf die FAQs des Nationalen Referenzzentrums unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/MMR/Masernimmunitaet/Liste_Masernimmunitaet.html Demnach gilt, das vom Hersteller des jeweiligen Tests Messwertbereiche für die Interpretation des Testergebnisses vorgegeben werden. Das Testergebnis wird vom Labor validiert und entsprechend interpretiert. Die Interpretation wird dem anfordernden Arzt/ der anfordernden Ärztin mitgeteilt. Falls eine Interpretation unterblieben ist, kann gelten: Ein positiver Masern-IgG Befund zeigt eine zurückliegende Infektion oder Impfung an; von Immunität kann ausgegangen werden. Ein allgemein gültiger Grenzwert muss nicht herangezogen werden. Demnach liegen uns keine weiteren amtlichen Informationen im Sinne des IFG zu Ihrer Anfrage vor. Mit freundlichen Grüßen