Informationen zur aktualisierten Fassung der "Hinweise für Berliner Verantwortliche zu Anbietern von Videokonferenzdiensten"

1. Schriftverkehr und Unterlagen, die mit Anbietern von Videokonferenzdiensten im Rahmen der Aktualisierung der "Hinweise für Berliner Verantwortliche zu Anbietern von Videokonferenzdiensten" (vgl. https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/pressemitteilungen/2021/20210218-PM-Videokonferenzdienste.pdf) ausgetauscht wurden.
2. Dokumente zur rechtlichen Zulässigkeit von Produktbewertungen durch Datenschutzaufsichtsbehörden, soweit vorhanden.
3. Die zwischen der Behörde und den Diensteanbieter geschlossenen Verträge zur Auftragsverarbeitung bei der Nutzung von Testzugängen sowie die hierfür genutzten Datenschutzinformationen für die Mitarbeiter der BlnBDI.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Februar 2021
  • Frist
    20. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zur aktualisierten Fassung der "Hinweise für Berliner Verantwortliche zu Anbietern von Videokonferenzdiensten" [#213081]
Datum
18. Februar 2021 11:28
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Schriftverkehr und Unterlagen, die mit Anbietern von Videokonferenzdiensten im Rahmen der Aktualisierung der "Hinweise für Berliner Verantwortliche zu Anbietern von Videokonferenzdiensten" (vgl. https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/pressemitteilungen/2021/20210218-PM-Videokonferenzdienste.pdf) ausgetauscht wurden. 2. Dokumente zur rechtlichen Zulässigkeit von Produktbewertungen durch Datenschutzaufsichtsbehörden, soweit vorhanden. 3. Die zwischen der Behörde und den Diensteanbieter geschlossenen Verträge zur Auftragsverarbeitung bei der Nutzung von Testzugängen sowie die hierfür genutzten Datenschutzinformationen für die Mitarbeiter der BlnBDI.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213081 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213081/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 18. Februar 2021 Sehr Antragsteller/in auf Ihren IFG-Antrag vom 18. Februar 2021, der hier zum Ge…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 18. Februar 2021
Datum
2. März 2021 09:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in auf Ihren IFG-Antrag vom 18. Februar 2021, der hier zum Geschäftszeichen 1391.146 veraktet ist, teile ich Ihnen Folgendes mit: Zu 1.: Die von Ihnen gewünschten Dokumente haben einen Umfang von 5 dicken Leitz-Ordnern. Diese Unterlagen müssten auf schützenswerte Daten auf der Grundlage des IFG (insbesondere nach §§ 6 und 7 IFG) überprüft und diese Daten ggf. geschwärzt bzw. abgetrennt werden (§ 12 IFG). Die Offenlegung der verbleibenden Informationen wäre gebührenpflichtig (§ 16 IFG) und würde wegen des außergewöhnlich umfangreichen Verwaltungsaufwands eine Gebühr in Höhe von ca. 500 € nachsichziehen (vgl. Tarifstelle 1004 b) Ziff. 3 Gebührenverzeichnis der Verwaltungsgebührenordnung - VGebO). Ein gebührenfreier Informationszugang kommt nicht in Betracht, weil es sich hier nicht um Informationen im Sinne von §§ 1, 2 Abs. 1 VIG handelt. Das IFG und die gebührenrechtlichen Vorschriften sind abrufbar unter https://www.datenschutz-berlin.de/informationsfreiheit/rechtliche-grundlagen Zu 2.: Zu diesem Thema wird in der Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) eine Diskussion geführt, die allerdings noch nicht abgeschlossen ist. Deshalb kommt derzeit eine Offenlegung von Dokumenten nicht in Betracht (§ 9 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 4 IFG). Ich stelle Ihnen anheim, sich nach drei Monaten bei uns nach dem Sachstand zu erkundigen (§ 9 Abs. 2 IFG). Zu 3.: Die Informationen sind hier nicht vorhanden und können deshalb nicht herausgegeben werden (vgl. § 3 IFG). Es wird darauf hingewiesen, dass die von Ihnen benannten Unterlagen für die Tätigkeit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) und ihrer Beschäftigten nicht erforderlich sind, weil die Datenverarbeitung bei der BlnBDI von den ihr gesetzlich zugewiesenen Befugnissen als Aufsichtsbehörde gedeckt ist. Dieser Informationszugang ist gebührenfrei. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie vor dem Hintergrund meiner Ausführungen zu 1. die gebührenpflichtige Weiterbearbeitung Ihres Antrages wünschen. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre E-Mail vom 18. Februar 2021 [#213081] Sehr << Anrede >> Haben Sie herzlichen Dank für die ra…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 18. Februar 2021 [#213081]
Datum
2. März 2021 11:07
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Haben Sie herzlichen Dank für die rasche Beantwortung meiner Anfrage. Mit Blick auf die Kosten ziehe ich meinen Antrag zu 1. zurück und verzichte insoweit auf eine Auskunft. Bezüglich des Antrags zu 2. komme ich in drei Monaten gerne erneut auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213081 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213081/