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Unterlagen über BfE-Studie zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Vom BfE war während der Arbeit der Endlagerkommission die Vergabe einer Studie zur Öffentlichkeitsarbeit/-beteiligung in Vorbereitung. Dies wurde von Herrn Gaßner in der Kommission kolportiert und führte zu der Bitte/Beschluss der Kommission, dass das BfE während der Kommissionsarbeit im Bereich Öffentlichkeitsarbeit/-beteiligung nicht tätig werden solle.

Hiermit beantrage ich Einsicht in alle Unterlagen zu diesem Studienprojekt am Standort Berlin. Weiterhin beantrage ich die unverzügliche Übersendung des Auftragstextes/Pflichtenheftes, auch wenn dieser nur als Entwurfsfassung vorliegt, und weiterhin um die Studie selbst, falls der Auftrag vergeben wurde.

Alle anderen Unterlagen werde ich bis spätestens 18.05.2017 einsehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Mai 2017
  • Frist
    3. Juni 2017
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vom BfE war währ…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
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Betreff
Unterlagen über BfE-Studie zur Öffentlichkeitsbeteiligung [#21310]
Datum
1. Mai 2017 20:55
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vom BfE war während der Arbeit der Endlagerkommission die Vergabe einer Studie zur Öffentlichkeitsarbeit/-beteiligung in Vorbereitung. Dies wurde von Herrn Gaßner in der Kommission kolportiert und führte zu der Bitte/Beschluss der Kommission, dass das BfE während der Kommissionsarbeit im Bereich Öffentlichkeitsarbeit/-beteiligung nicht tätig werden solle. Hiermit beantrage ich Einsicht in alle Unterlagen zu diesem Studienprojekt am Standort Berlin. Weiterhin beantrage ich die unverzügliche Übersendung des Auftragstextes/Pflichtenheftes, auch wenn dieser nur als Entwurfsfassung vorliegt, und weiterhin um die Studie selbst, falls der Auftrag vergeben wurde. Alle anderen Unterlagen werde ich bis spätestens 18.05.2017 einsehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Ihre Bitte um Zugang zu Unterlagen des BfE - Teil 1 Sehr geehrtAntragsteller/in mit Email vom 1. Mai 2017 haben S…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihre Bitte um Zugang zu Unterlagen des BfE - Teil 1
Datum
2. Juni 2017 13:29
Status
Warte auf Antwort
6,8 MB
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Email vom 1. Mai 2017 haben Sie Zugang zu Unterlagen über eine Studie des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit/-beteiligung beantragt. Bei der von Ihnen angesprochenen Studie handelt es sich um das Vorhaben „Erhebung, Analyse und Bewertung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren“, das vom BfE im Dezember 2015 nach öffentlicher Ausschreibung vergeben wurde. Die Ausschreibungsunterlagen finden Sie anbei, aufgrund der Größe aufgeteilt in mehrere Emails. Bevor Ihnen Ergebnisse dieses noch laufenden Vorhabens übersandt werden können, sind die Auftragnehmer anzuhören, da ihre Interessen durch das Bekanntgeben personenbezogener Daten oder ihre Rechte am geistigen Eigentum verletzt sein könnten (vgl. § 9 Abs. 1 Satz Nr. 1 und 2 UIG i.V.m. § 9 Abs. 1 Satz 3 UIG. Anschließend sind die Interessen der Auftragnehmer mit dem öffentlichen Interesse an der Bekanntgabe abzuwägen. Das Ergebnis dieser – derzeit andauernden – Abwägung teilen wir Ihnen schnellstmöglich, spätestens binnen eines weiteren Monats (§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 UIG) mit. Mit freundlichen Grüße
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
BfE - Teil 2 -- _______________________ Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit Abteilung Z Referat Z…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
BfE - Teil 2
Datum
2. Juni 2017 13:30
Status
Warte auf Antwort
8,2 MB
-- _______________________ Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit Abteilung Z Referat Z1 - Organisation und Personalentwicklung Krausenstraße 17-18 10117 Berlin Telefon: +49 (0)30 18 305 – 8193 <<E-Mail-Adresse>>
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
BfE - Teil 3 -- _______________________ Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit Abteilung Z Referat Z…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
BfE - Teil 3
Datum
2. Juni 2017 13:30
Status
Anfrage abgeschlossen
9,6 MB
-- _______________________ Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit Abteilung Z Referat Z1 - Organisation und Personalentwicklung Krausenstraße 17-18 10117 Berlin Telefon: +49 (0)30 18 305 – 8193 <<E-Mail-Adresse>>
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
BfE - Teil 4 -- _______________________ Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit Abteilung Z Referat Z…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
BfE - Teil 4
Datum
2. Juni 2017 13:31
Status
Anfrage abgeschlossen
2,1 MB
-- _______________________ Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit Abteilung Z Referat Z1 - Organisation und Personalentwicklung Krausenstraße 17-18 10117 Berlin Telefon: +49 (0)30 18 305 – 8193 <<E-Mail-Adresse>>
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AW: BfE [#21310] Sehr geehrte Damen und Herren, der dritte Absatz Ihrer Antwort ist vor dem Hintergrund der Anlag…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
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Betreff
AW: BfE [#21310]
Datum
2. Juni 2017 16:42
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, der dritte Absatz Ihrer Antwort ist vor dem Hintergrund der Anlage 8: "Anforderungen für Veröffentlichung" vollkommen unverständlich, da alle Urheber- und Persönlichkeitsrechte hierin schon geklärt sind (siehe https://fragdenstaat.de/files/foi/67465/Teil3.pdf , PDF-Seite 1 f.). Um allen juristischen Bedenken Rechnung zu tragen, sollten Sie die Unterlagen laut Vertragstext einfach auf der BfE-Internetseite veröffentlichen. Bitte teilen Sie mir innerhalb einer Woche mit, weshalb eine Veröffentlichung nicht möglich ist. Mit freundlichen Grüßen Michael Antragsteller/in endlagerdialog.de Anfragenr: 21310 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Re: AW: BfE [#21310] Sehr geehrtAntragsteller/in mit Email vom 2. Juni 2017 bitten Sie um Auskunft bzgl. des Vorh…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Re: AW: BfE [#21310]
Datum
12. Juni 2017 15:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Email vom 2. Juni 2017 bitten Sie um Auskunft bzgl. des Vorhabens „Erhebung, Analyse und Bewertung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren“. Derzeit liegt dem BfE noch kein abgeschlossener Abschlussbericht zu der Studie vor, so dass eine Veröffentlichung nicht möglich ist. Eine Übersendung des Abschlussberichts nach UIG kommt daher vorliegend ebenfalls noch nicht in Betracht (vgl. § 8 Abs. 2 Nr. 4 UIG). Vor einer Bekanntgabe von Umweltinformationen nach dem UIG sieht das Gesetz bei möglicher Betroffenheit von Rechten an personenbezogenen Daten oder Rechten am geistigen Eigentum eine zwingende Anhörung der Betroffenen vor. Dieser gesetzlichen Vorgabe zum Schutze und im Interesse der Rechtsinhaber folgt auch das BfE. Dem stehen einzelne Regelungen in der von Ihnen angesprochenen Anlage 8 der Ausschreibungsunterlagen nicht entgegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Re: AW: BfE [#21310] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Dass die Studie nach 18 M…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: AW: BfE [#21310]
Datum
12. Juni 2017 22:25
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Dass die Studie nach 18 Monaten Bearbeitungszeit noch nicht fertiggestellt ist, ist sehr bedauerlich und deutet auf eine Daueraufgabe hin. Der Leistungszeitraum war ja bereits am 31.03.2017 abgelaufen. Ersatzweise beantrage ich hiermit zwischenzeitlich den Zugang zum ersten Zwischenbericht (Entwurf, Endfassung), zweiten Zwischenbericht (Entwurf, Endfassung), Endbericht (Entwurf) sowie zu den Protokollen des Kick-Off-Treffens, des 2., 3. und 4. Projektreffens. Selbstverständlich sind alle personenbezogenen Daten zu schwärzen. Sie sind durch die Begriffe "Auftragnehmer" und "Auftraggeber" zu ersetzen. Bitte teilen Sie weiterhin mit, bis wann der korrigierte Endbericht vorliegen wird? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21310 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 1. Mai 2017 hin übersende ich Ihnen, wunschgemäß in elektronisc…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Antrag vom 1. Mai 2017 - Unterlagen über BfE-Studie zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Datum
3. Juli 2017 15:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 1. Mai 2017 hin übersende ich Ihnen, wunschgemäß in elektronischer Form (E-Mail), beiliegendes Schreiben sowie die ebenfalls beigefügten zwei Dokumente. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 1. Mai 2017 haben Sie Zugang zu Unterlagen zu dem Vorhaben „Erhebung,…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Antrag vom 1. Mai 2017 - Unterlagen über BfE-Studie zur Öffentlichkeitsbeteiligung - Hier: 2. Zwischenbericht
Datum
7. November 2017 16:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 1. Mai 2017 haben Sie Zugang zu Unterlagen zu dem Vorhaben „Erhebung, Analyse und Bewertung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren“ beantragt. In diesem Zusammenhang hat Ihnen das BfE bereits am 3. Juli 2017 den 1. Zwischenbericht sowie das Erweiterungsgutachten zu dem vorgenannten Vorhaben wunschgemäß in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Nunmehr liegt dem BfE auch der 2. Zwischenbericht zu dem Vorhaben in finaler Version vor und wird Ihnen anliegend übersendet. Es handelt sich ausdrücklich noch nicht um die finalen Ergebnisse des noch laufenden Vorhabens. Ein abgeschlossener Abschlussbericht zu dem Vorhaben liegt bislang nicht vor. Die Auftragnehmer haben keine Vorbehalte gegen ein Bekanntgeben des 2. Zwischenberichtes geäußert, jedoch wiederholt um Hinweis darauf gebeten, dass es sich bei einzelnen Zwischenberichten lediglich um einen Zwischenstand bzw. Teil der Studie handelt. Wir bitten Sie, dies bei der Einordnung der übersendeten Informationen zu berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Abwesenheit Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich bin erst ab dem 14.11.2017 wieder d…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Abwesenheit
Datum
11. November 2017 16:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich bin erst ab dem 14.11.2017 wieder dienstlich erreichbar. Ihre E-Mail wird zwischenzeitlich nicht gelesen und nicht automatisch weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an <<E-Mail-Adresse>> Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Übermittlung des zweiten Zwischenberichts. Wann wird der End…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 1. Mai 2017 - Unterlagen über BfE-Studie zur Öffentlichkeitsbeteiligung - Hier: 2. Zwischenbericht [#21310]
Datum
11. November 2017 16:24
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Übermittlung des zweiten Zwischenberichts. Wann wird der Endbericht etwa vorliegen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21310 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Vorliegen des Abschlussberichts zu dem Vorhaben „Erhebung, Analyse und Bewertung…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Re: Ihr Antrag vom 1. Mai 2017 - Unterlagen über BfE-Studie zur Öffentlichkeitsbeteiligung - Hier: 2. Zwischenbericht [#21310]
Datum
16. November 2017 15:00
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Vorliegen des Abschlussberichts zu dem Vorhaben „Erhebung, Analyse und Bewertung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren“ wird derzeit im Laufe des 1. Quartals 2018 gerechnet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 1. Mai 2017 haben Sie Zugang zu Unterlagen zu dem Vorhaben „Erhebung…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Antrag vom 1. Mai 2017 - Unterlagen über BfE-Studie zur Öffentlichkeitsbeteiligung - Hier: Gutachten / Abschlussbericht
Datum
18. Januar 2018 12:45
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 1. Mai 2017 haben Sie Zugang zu Unterlagen zu dem Vorhaben „Erhebung, Analyse und Bewertung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren“ beantragt. In diesem Zusammenhang hat Ihnen das BfE bereits am 3. Juli 2017 den 1. Zwischenbericht sowie das Erweiterungsgutachten zu dem vorgenannten Vorhaben und am 7. November 2017 den 2. Zwischenbericht wunschgemäß jeweils in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Nunmehr liegt dem BfE auch der abgeschlossene Abschlussbericht als Gutachten "Erhebung, Analyse und Bewertung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren" des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen (UfU) im Auftrag des BfE vor. Das Gutachten wurde unter dem 17. Januar 2018 auf der durch BfE eingerichteten Informationsplattform gemäß § 6 StandAG der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Das Gutachten steht Ihnen dort zum kostenlosen Download unter der Adresse http://www.bfe.bund.de/DE/soa/unterlagen-standag/unterlagen-standag_node.html zur Verfügung. Vorsorglich füge ich das Gutachten zudem auch dieser Email bei. Mit freundlichen Grüßen