Bis wann heben Sie die verfassungswidrige steuerliche Verlustrücktragbegrenzung ins Vorjahr auf 0 Euro auf?
Anfrage an:
Senatskanzlei Hamburg
Bis wann heben Sie die verfassungswidrige steuerliche Verlustrücktragbegrenzung ins Vorjahr auf 0 Euro auf?
Bis wann heben Sie die verfassungswidrige Zustimmung von Ole Freiherr von Beust, geboren als Carl-Friedrich Arp Freiherr von Beust (* 13. April 1955 in Hamburg) im Bundesrat auf - durch die der steuerliche Verlustrücktrag ins Vorjahr - für negative Kapitaleinkünfte der in Bayern steuerpflichtigen Staatsangehörigkeit Ausweis Deutschen - ab 1.1.2009 auf 0 Euro reduziert wurde?
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Datum24. Februar 2021
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26. März 2021
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