Sehr
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Sie haben mir Geschrieben, dass kein IFG Antrag von mir eingegangen sei. Anbei nochmal das ganze. Danke und Grüße
Sehr
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bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den beschriebenen Brief der Firma BayWa von evtl. Klaus Josef Lutz an das BMG evtl. Minister Spahn.
"Der Münchner Baustoff- und Agrarhändler Baywa will der Bundesregierung liegengebliebenen Corona-Impfstoff abkaufen und an die eigene Belegschaft verimpfen. „Wir dürfen nicht noch mehr wertvolle Zeit verlieren“, schrieb Baywa-Vorstandschef Klaus Josef Lutz in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der der Nachrichtenagentur Reuters am Mittwoch vorlag. Der lahmenden deutschen Impfbereitschaft müsse ein Ende gesetzt werden. Die Baywa biete an, bisher ungenutzten Impfstoff „so bald als möglich als Vorsorgemaßnahme für unsere Mitarbeiter käuflich zu erwerben“, heißt es in dem Schreiben. Daraus könne ein Pilotprojekt für eine künftige Impfstrategie für Unternehmen werden, schlägt Lutz vor. „Die Verabreichung des Impfstoffs garantiere ich professionell und schnell zu organisieren.“
Quelle:
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/agrarkonzern-baywa-will-spahn-uebrig-gebliebenen-impfstoff-abkaufen-und-selbst-an-mitarbeiter-verimpfen/26970266.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 214177
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