Brief des LG Darmstadt

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Den sog. Brandbrief des Präsidiums des Landgerichts Darmstadt an das Justizministerium, über den im Wiesbadener Kurier am 3.03.2021 berichtet wurde.

-Eine Antwort des Ministeriums an das LG Darmstadt, sofern eine solche existiert.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich generell einverstanden.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. März 2021
  • Frist
    13. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Den sog. Brandbrief d…
An Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brief des LG Darmstadt [#214763]
Datum
10. März 2021 10:09
An
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Den sog. Brandbrief des Präsidiums des Landgerichts Darmstadt an das Justizministerium, über den im Wiesbadener Kurier am 3.03.2021 berichtet wurde. -Eine Antwort des Ministeriums an das LG Darmstadt, sofern eine solche existiert. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich generell einverstanden. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214763/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Brief des LG Darmstadt“ vom 10.03.2021 (#214763…
An Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Brief des LG Darmstadt [#214763]
Datum
20. April 2021 11:28
An
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Brief des LG Darmstadt“ vom 10.03.2021 (#214763) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214763/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Brief des LG Darmstadt“ vom 10.03.2021 (#214763…
An Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Brief des LG Darmstadt [#214763]
Datum
2. Mai 2021 20:05
An
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Brief des LG Darmstadt“ vom 10.03.2021 (#214763) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Zur Konkretisierung teile ich mit, dass ich mich auf einen Brief beziehe, indem wohl die Personalsituation am Landgericht Darmstadt kritisiert wurde. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214763/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach den Informationsfreiheitsgesetzen H…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Brief des LG Darmstadt“ [#214763]
Datum
16. Mai 2021 13:25
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach den Informationsfreiheitsgesetzen Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/214763/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich bisher weder eine Eingangsbestättigung noch sonstige Informationen erhalten habe. Ich beziehe mich auf ein konkretes Dokument, über das bereits journalistisch brichtet wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 214763.pdf Anfragenr: 214763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214763/
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Datenschutz - Antrag auf Auskunftserteilung nach § 80 HDSIG vom 10. März 2021 Sehr Antragsteller/in die Anlage er…
Von
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Betreff
Datenschutz - Antrag auf Auskunftserteilung nach § 80 HDSIG vom 10. März 2021
Datum
21. Mai 2021 14:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die Anlage erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme und ggf. weitere Veranlassung. Mit freundlichen Grüßen
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr Antragsteller/in in der o.g. Angelegenheit möchte ich Ihnen bestätigen, dass Ihre Beschwerde hier eingegang…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Brief des LG Darmstadt“ [#214763]; unser Az: 90.21.35:0035/wz
Datum
15. Juni 2021 16:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in in der o.g. Angelegenheit möchte ich Ihnen bestätigen, dass Ihre Beschwerde hier eingegangen ist. Diese Eingangsbestätigung erfolgt aufgrund der Vielzahl der mich erreichenden Anfragen und Beschwerden verzögert. Ich bitte Sie dafür um Verständnis. Ich habe mich mit dem Hessischen Ministerium der Justiz in Verbindung gesetzt und werde auf Sie zukommen, sobald mir weitere Informationen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
27. Juli 2021 13:46
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.