Schulden der UdSSR bei Spätaussiedlern

UdSSR hat Schulden bei einem in Deutschland lebenden Spätaussiedler.

Welche Bundesstelle beschäftigt sich mit diesen Fragen, bzw. bei welcher Bundesstelle der in Deutschland lebender Spätaussiedler seine Ansprüche gegen UdSSR anmelden kann?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. März 2021
  • Frist
    20. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: UdSSR hat Schulden bei ein…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schulden der UdSSR bei Spätaussiedlern [#215889]
Datum
18. März 2021 12:15
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
UdSSR hat Schulden bei einem in Deutschland lebenden Spätaussiedler. Welche Bundesstelle beschäftigt sich mit diesen Fragen, bzw. bei welcher Bundesstelle der in Deutschland lebender Spätaussiedler seine Ansprüche gegen UdSSR anmelden kann?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215889 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215889/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 1451/6II-Z3 207/2021 Sehr Antragsteller/in zu dem mit n…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
IFG-Antrag - Schulden der UdSSR [#215891] und Schulden der UdSSR bei Spätaussiedlern [#215889]
Datum
8. April 2021 14:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 1451/6II-Z3 207/2021 Sehr Antragsteller/in zu dem mit nachstehenden E-Mails vom 18. März 2021, 12:15 Uhr und 12:23 Uhr, von Ihnen erbetenen Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) teile ich Ihnen Folgendes mit: Informationen zur Frage "Wie hoch sind die Schulden der UdSSR bei den in Deutschland lebenden Spätaussiedlern durch die Nichtzahlung der UdSSR-Renten?" liegen dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nicht vor. Im Übrigen weise ich auf die Zuständigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten (https://www.aussiedlerbeauftragter.de...) für Ihre Fragen hin. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 1451/6II-Z3 207/2021 Sehr Antragsteller/in zu dem mit n…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
IFG-Antrag - Schulden der UdSSR [#215891] und Schulden der UdSSR bei Spätaussiedlern [#215889]
Datum
8. April 2021 14:25
Status
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 1451/6II-Z3 207/2021 Sehr Antragsteller/in zu dem mit nachstehenden E-Mails vom 18. März 2021, 12:15 Uhr und 12:23 Uhr, von Ihnen erbetenen Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) teile ich Ihnen Folgendes mit: Informationen zur Frage "Wie hoch sind die Schulden der UdSSR bei den in Deutschland lebenden Spätaussiedlern durch die Nichtzahlung der UdSSR-Renten?" liegen dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nicht vor. Im Übrigen weise ich auf die Zuständigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten (https://www.aussiedlerbeauftragter.de...) für Ihre Fragen hin. Mit freundlichen Grüßen