Kosten für Dienstwagen im Jahr 2020 - BIBB
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine einfache schriftliche Auskunft der im Jahr 2020 entstandenen Gesamtkosten für Dienstwagen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
Ich bitte um Darstellung:
1) Der Gesamtkosten pro Monat.
2) Der Gesamtkosten pro Jahr.
3) Marke und Modell der jeweiligen Dienstwagen.
Ich verweise auf zahlreiche identische Anfragen an deutsche Behörden, die ebenfalls positiv beschieden wurden und denen Informationszugang gewährt wurde:
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
https://fragdenstaat.de/a/210381
Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
https://fragdenstaat.de/a/213376
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
https://fragdenstaat.de/a/213181
Umweltbundesamt (UBA)
https://fragdenstaat.de/a/213186
Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
https://fragdenstaat.de/a/208901
Fernstraßen Bundesamt (FBA)
https://fragdenstaat.de/a/208903
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
https://fragdenstaat.de/a/213185
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
https://fragdenstaat.de/a/214153
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW)
https://fragdenstaat.de/a/209908
Industrie- und Handelskammer Bonn (IHK Bonn)
https://fragdenstaat.de/a/208904
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum18. März 2021
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20. April 2021
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