AUSWÄRTIGES AMT
Bürgerservice
Sehr geehrte/r Frau/Herr
Antragsteller/in,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die an den Bürgerservice des Auswärtigen Amts
weitergeleitet wurde.
Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf
Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U.
kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die
Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es
sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer -
kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet
werden kann:
Die Ausbreitung von COVID-19 und das Auftreten von Mutationen führen weiterhin
zu teilweise drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und
Reiseverkehr, Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und
Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens. Bei der Einreise nach Deutschland
aus Risikogebieten besteht die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung, eine
Testpflicht und abhängig von der Regelung des Bundeslandes eine
Quarantänepflicht. Ob Sie aus einen Risikogebiet einreisen, prüfen Sie bitte
hier:
www.rki.de/risikogebiete
Wie erfolgt die Einstufung als Risikogebiet? Die ausführliche Erklärung dazu
können Sie auf der Webseite des Robert-Koch-Institut
www.rki.de/risikogebiete
nachlesen. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
1. Schritt: Nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das
Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium
des Innern, für Bau und Heimat werden Staaten/Regionen definiert, deren
Inzidenz in den letzten sieben Tagen über 50 pro 100.000 Einwohner liegen.
2. Schritt: Das Auswärtige Amt liefert auf der Grundlage der Berichterstattung
der deutschen Auslandsvertretungen sowie ggf. das Bundesministerium für
Gesundheit sowie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
qualitative Berichte zur Lage vor Ort, die auch die jeweils getroffenen
Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beleuchten. Maßgeblich für die
Bewertung sind insbesondere:
- Infektionszahlen und Art des Ausbruchs (lokal begrenzt oder flächendeckend)
- Testkapazitäten sowie durchgeführte Tests pro Einwohner
- Zustand des Gesundheitssystems wie insbesondere die Verfügbarkeit von
Intensivbetten
- Sterblichkeitsrate sowie
- in den Staaten ergriffene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens
(Hygienebestimmungen, Kontaktnachverfolgung etc.).
Ebenso wird berücksichtigt, wenn keine verlässlichen Informationen für
bestimmte Staaten vorliegen. Dies ist weiterhin für eine große Zahl von
Drittstaaten der Fall, so dass auch offensichtlich niedrigere Infektionszahlen
gerade in Anbetracht der weltweiten Entwicklung im Zweifel einen weiterhin
restriktiven Ansatz insbesondere bei Drittstaaten erfordern.
Fragen und Antworten bei Einreisen aus Risiko-, Hochinzidenz- und
Virusvarianten-Gebieten finden Sie auch hier:
https://www.bundesgesundheitsministeriu…
Für alle Risikogebiete sind nach der Rückkehr nach Deutschland
Quarantänemaßnahmen zu beachten. Bitte informieren Sie sich bei dem für Ihren
Wohnort zuständigen Gesundheitsamt über Einzelheiten
(
https://tools.rki.de/PLZTool/). Einreisende aus Risikogebieten müssen eine
digitale Einreiseanmeldung unter der Internetadresse
www.einreiseanmeldung.de
ausfüllen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier:
www.diplo.de/2371468
Generell ist das Infektionsgeschehen weltweit sehr dynamisch, so dass sich die
weitere Entwicklung nicht vorhersagen lässt. Es bleibt nicht aus, dass mit der
Einstufung einer ganzen Region oder Provinz als Risikogebiet und der sich
daraus ergebenden Reisewarnung in Einzelfällen ein Abgrenzungsproblem
entstehen kann. Bitte beachten Sie: Nicht jede Über- und Unterschreitung von
sogenannten Grenzwerten führt zu einer Änderung. Wichtig sind vielmehr stabile
und verlässliche Trends, insbesondere was die Ausstufung von Ländern oder
Gebieten angeht.
Die Bundesregierung prüft aber fortlaufend, inwieweit Gebiete als
Risikogebiete einzustufen sind. Daher kann es auch zu kurzfristigen
Änderungen, insbesondere zu einer Erweiterung der Liste von Risiko- und
Hochrisikogebieten, kommen.
Mit freundlichen Grüßen