Umsetzung der Arbeitsschutzbestimmungen am Gymnasium Brilon

Das Schreiben oder die Anweisung mit der im Rahmen der Verteilung der FFP2-Masken am Gymnasium Petrinum in Brilon die Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften erläutert und/oder geregelt werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
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Christof Schneider
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Brilon Details
Von
Christof Schneider
Betreff
Umsetzung der Arbeitsschutzbestimmungen am Gymnasium Brilon [#217012]
Datum
30. März 2021 12:18
An
Kommunalverwaltung Brilon
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Schreiben oder die Anweisung mit der im Rahmen der Verteilung der FFP2-Masken am Gymnasium Petrinum in Brilon die Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften erläutert und/oder geregelt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christof Schneider Anfragenr: 217012 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217012/
Mit freundlichen Grüßen Christof Schneider

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Kommunalverwaltung Brilon
Sehr geehrter Herr Schneider, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Die inhaltliche Information erfolgte durch …
Von
Kommunalverwaltung Brilon
Betreff
WG: Umsetzung der Arbeitsschutzbestimmungen am Gymnasium Brilon [#217012]
Datum
12. April 2021 08:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schneider, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Die inhaltliche Information erfolgte durch die Weiterleitung der entsprechenden Schulmail des Schulministeriums NRW an die Lehrkräfte. Der organisatorische Prozess wurde durch die Aushänge (sh.Anlage) gesteuert. Mit freundlichen Grüßen