Details zu Funkanlagenstandort (STOB 401693) in der EMF-Datenbank
Beim Funkanlagenstandort (STOB 401693) wurden bis Januar 2021 sehr große Sicherheitsabstände angegeben:
- Der Sicherheitsabstand in Hauptstrahlrichtung beträgt an diesem Standort 1032 m
- Die Hauptstrahlrichtung ist jeweils angegeben als "variabel"
Daraus ergibt sich nach meinem Verständnis der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV)
( siehe https://www.gesetze-im-internet.de/bemfv/BJNR336600002.html )
ein erforderlicher kontrollierbarer Bereich in Form einer Halbkugel mit 1032 m Radius um die Antenne.
Meine Fragen:
1) Allgemeine Frage:
Durch welche Maßnahmen kann ein Betreiber einer Funkanlage einen derart großen kontrollierbaren Bereich in der Praxis sicherstellen ?
(Bauliche Maßnahmen sind insbesondere in der Vertikalen technisch sehr schwer zu realisieren.)
2) Spezielle Frage bezogen auf diesen Funkstandort:
Wie ist die Einhaltung des kontrollierbaren Bereichs an diesem Funkstandort konkret sichergestellt ?
3) Bitte senden Sie mir zum Funkanlagenstandort
- die Standortbescheinigung
- das Datenblatt der Funkanlage
4) Besteht hier ein Zusammenhang zur Standortbescheinigung 401666 ?
siehe:
https://fragdenstaat.de/a/152645
D.h. für die der Sicherstellung zur Einhaltung der gesetzlich geltenden Grenzwerte ist das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) zuständig ?
Vielen Dank.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum1. April 2021
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8. Mai 2021
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