Grünflächen

Ist der Basiliskenpark im Bielefelder Osten eine Hunde Freilaufläche? Scheinbar wird dies so verstanden. Hunde im Sandkasten. Hunde sind nicht angeleint. Überall Hundekot.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
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Familien Vater
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ordnungsamt der Stadt Bielefeld Details
Von
Familien Vater
Betreff
Grünflächen [#217623]
Datum
7. April 2021 11:13
An
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist der Basiliskenpark im Bielefelder Osten eine Hunde Freilaufläche? Scheinbar wird dies so verstanden. Hunde im Sandkasten. Hunde sind nicht angeleint. Überall Hundekot.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Familien Vater Anfragenr: 217623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217623/
Mit freundlichen Grüßen Familien Vater
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Eingangsbestätigung Ihre Mail ist eingegangen und wird schnellstmöglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
7. April 2021 11:14
Status
Warte auf Antwort
Ihre Mail ist eingegangen und wird schnellstmöglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Familien Vater
AW: Eingangsbestätigung [#217623] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Grünflächen“ …
An Ordnungsamt der Stadt Bielefeld Details
Von
Familien Vater
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#217623]
Datum
11. Mai 2021 07:26
An
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Grünflächen“ vom 07.04.2021 (#217623) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Familien Vater Anfragenr: 217623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217623/
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Eingangsbestätigung Ihre Mail ist eingegangen und wird schnellstmöglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
11. Mai 2021 07:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Mail ist eingegangen und wird schnellstmöglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
AW: Eingangsbestätigung [#217623] Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann auch Ihrer Mail nicht ersehen, um was e…
Von
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#217623]
Datum
11. Mai 2021 07:45
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann auch Ihrer Mail nicht ersehen, um was es genau geht. Eine vorherige Mail ist hier nach Durchsicht des Postfaches nicht eingegangen. Um was geht es genau? Dann werde ich Ihre mail zuständigkeitshalber weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen
Familien Vater
AW: Eingangsbestätigung [#217623] Sehr << Anrede >> Das die Mail nicht von Ihnen gefunden wird kann nu…
An Ordnungsamt der Stadt Bielefeld Details
Von
Familien Vater
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#217623]
Datum
15. Mai 2021 09:13
An
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Das die Mail nicht von Ihnen gefunden wird kann nur bedeuten das sie jemand bei Ihnen gelöscht hat. Eine Mail geht nicht verloren wie ein Brief. ... Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist der Basiliskenpark im Bielefelder Osten eine Hunde Freilaufläche? Scheinbar wird dies so verstanden. Hunde im Sandkasten. Hunde sind nicht angeleint. Überall Hundekot. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Familien Vater Anfragenr: 217623 ... Mit freundlichen Grüßen Familien Vater Anfragenr: 217623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217623/

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Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
WG: Eingangsbestätigung [#217623] Sehr geehrter Herr Familien Vater, bei der Spielanlage 44038 bzw. der Grünanlag…
Von
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Betreff
WG: Eingangsbestätigung [#217623]
Datum
17. Mai 2021 14:44
Status
image001.png
3,9 KB


Sehr geehrter Herr Familien Vater, bei der Spielanlage 44038 bzw. der Grünanlage 44093 an der Bielsteinstraße handelt es sich um keine öffentliche Hundefreilauffläche. Die offiziell geführten Flächen innerhalb der Stadt Bielefeld entnehmen Sie bitte aus dem folgendem Link: https://www.bielefeld.de/node/3995 Meldungen zu ordnungswidrigen Verhalten im Zusammenhang mit Hundekot richten Sie bitte an das Ordnungsamt unter 51-5110 oder 51-3030. Ich hoffe Ihr Anliegen damit ausreichend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen