Kerzen für Corona-Verstorbene

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück, des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes sowie des Verbraucherinformationsgesetzes, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 18.04.2021 wurden auf dem Osnabrücker Rathausplatz 400 Kerzen für Corona-Verstoebene aufgestellt.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Aufstellung der Kosten für Kerzen und Zubehör
- Aufstellung über den Umfang des Personaleinsatzes, bzw. die dabei entstandenen Kosten

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Osnabrück (Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück) beschlossen am 12.03.2019 und des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes sowie des Verbraucherinformationsgesetzes

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. April 2021
  • Frist
    21. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück, des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes…
An Kreisfreie Stadt Osnabrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kerzen für Corona-Verstorbene [#218701]
Datum
18. April 2021 19:54
An
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück, des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes sowie des Verbraucherinformationsgesetzes, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG) Sehr Antragsteller/in am 18.04.2021 wurden auf dem Osnabrücker Rathausplatz 400 Kerzen für Corona-Verstoebene aufgestellt. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Aufstellung der Kosten für Kerzen und Zubehör - Aufstellung über den Umfang des Personaleinsatzes, bzw. die dabei entstandenen Kosten Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Osnabrück (Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück) beschlossen am 12.03.2019 und des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes sowie des Verbraucherinformationsgesetzes Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218701/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kreisfreie Stadt Osnabrück
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag vom 18.04.2021 auf Auskunftserteilung über die Höhe der Kosten der Veranstaltung…
Von
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Betreff
WG: Auskunftserteilung: über Kosten <Kerzen für Corona-Verstorbene
Datum
11. Mai 2021 16:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag vom 18.04.2021 auf Auskunftserteilung über die Höhe der Kosten der Veranstaltung im Gedenken an die Corona-Verstorbenen in Stadt und Landkreis Osnabrück wurde zuständigkeitshalber an mich weiter geleitet. Das Büro für Friedenskultur im Fachbereich Kultur der Stadt Osnabrück hat diese Veranstaltung federführend organisiert. Die Veranstaltung wurde auf Basis vorhergehender Diskussionen im Verwaltungsausschuss und Beschluss des Rates vom 09.02.2021 umgesetzt Nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück vom 12. März 2019 und insbesondere nach §2 und §3 der Satzung erteile ich Ihnen hiermit Auskunft über die Kosten der o.g. Veranstaltung vom 18. April 2021. Die Gesamtkosten der Veranstaltung belaufen sich auf 6628 Euro. Hiervon entfallen auf die Grabkerzen 883 Euro und das Material, den Zuschnitt und die Anlieferung der Baumscheiben 1528 Euro. Die weiteren Kosten setzen sich zusammen aus: Kosten für den Aufbau der Installation, den Livestream der Veranstaltung und ein Blumenarrangement. Die musikalischen Beiträge haben die jeweils Ausführenden unentgeltlich geleistet. Der verwaltungsinterne Personaleinsatz lässt sich nicht in Summe darstellen. Die Organisation und Durchführung von repräsentativen Veranstaltungen gehört aber zum laufenden Geschäft der Verwaltung. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen