Pädagogische Drogenpolitik

Was sind ihre theoretischen Grundlagen zur Verringerung des Drogenkonsums in Deutschland. Welche pädagogischen Theoretiker sind Grundlage ihrer Präventionspolitik um Kinder und Jugendliche zu bilden und in diesem Bereich zu unterstützen. Wenn sie keine Lern- und Bildungstheroien nutzen warum ist Ihrer Meinung nach eine bildende und präventive Drogenpolitik möglich ohne sich mit dem Konzept des Lernens und dem Weltverständnis von Kindern und Jugendlichen auseinanderzusetzen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. April 2021
  • Frist
    26. Mai 2021
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Tobias Wildt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Was sind ihre the…
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
Tobias Wildt
Betreff
Pädagogische Drogenpolitik [#219030]
Datum
22. April 2021 19:08
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Was sind ihre theoretischen Grundlagen zur Verringerung des Drogenkonsums in Deutschland. Welche pädagogischen Theoretiker sind Grundlage ihrer Präventionspolitik um Kinder und Jugendliche zu bilden und in diesem Bereich zu unterstützen. Wenn sie keine Lern- und Bildungstheroien nutzen warum ist Ihrer Meinung nach eine bildende und präventive Drogenpolitik möglich ohne sich mit dem Konzept des Lernens und dem Weltverständnis von Kindern und Jugendlichen auseinanderzusetzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Wildt Anfragenr: 219030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219030/
Mit freundlichen Grüßen Tobias Wildt
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Sehr geehrter Herr Wildt , wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen ü…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Betreff
WG: Pädagogische Drogenpolitik [#219030]
Datum
28. April 2021 14:13
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
1,6 KB


Sehr geehrter Herr Wildt , wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Sehr geehrter Herr Wildt, bezugnehmend auf unten stehende Anfrage teile ich folgendes mit: Sucht und Abhängigke…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Betreff
WG: Pädagogische Drogenpolitik [#219030]
Datum
7. Mai 2021 09:47
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB


Sehr geehrter Herr Wildt, bezugnehmend auf unten stehende Anfrage teile ich folgendes mit: Sucht und Abhängigkeitserkrankungen sind gesamtgesellschaftliche Herausforderungen, die im Interesse der betroffenen Menschen ein Zusammenwirken aller gesellschaftlichen Kräfte erfordern. Die Drogenbeauftragte koordiniert die Drogenpolitik der Bundesregierung, die insbesondere die Vorgaben der Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik berücksichtigt. Diese verfolgt einen integrativen Ansatz der Suchtpolitik und umfasst die vier Säulen Prävention, Beratung und Behandlung, Schadensreduzierung sowie Angebotsreduzierung und Strafverfolgung. Präventionsmaßnahmen dienen dazu, Lebenskompetenzen zu stärken und durch Aufklärung über die Risiken des Suchtmittel- oder Drogenkonsums dafür zu sorgen, dass es gar nicht erst zu einem gesundheitsschädlichen Konsum oder einer Sucht kommt. Besonders wichtig ist Prävention bei Kindern und Jugendlichen. Je früher es gelingt, Kinder und Jugendliche mit Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung zu erreichen, desto wahrscheinlicher ist es, dass ein problematisches Konsumverhalten verhindert werden kann. Im Geschäftsbereich der Bundesregierung sind hier die Angebote der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA; www.bzga.de) maßgeblich, die zahlreiche Präventionskampagnen insbesondere für Kinder und Jugendliche anbietet, die regelmäßig evaluiert werden und qualitätsgesichert sind. Dabei wird die BZgA durch Beratung zu den wissenschaftlichen Grundlagen und zur Qualitätssicherung in der gesundheitlichen Aufklärung von einem Wissenschaftlichen Beirat unterstützt. Im Besonderen berät der Beirat die BZgA bei der Bewertung wissenschaftlicher Daten, bei der Entwicklung von Strategien und Konzepten und bei der Sicherung von Effektivität und Effizienz. Mit freundlichen Grüßen
Tobias Wildt
Sehr << Anrede >> Leider ist dies keine Beantwortung meiner Frage. Die "Vier Säulen" sind k…
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
Tobias Wildt
Betreff
AW: WG: Pädagogische Drogenpolitik [#219030]
Datum
7. Mai 2021 12:07
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Leider ist dies keine Beantwortung meiner Frage. Die "Vier Säulen" sind keine Bildungstheoretische Grundlage ganz im Gegenteil. Hier wird die Lebenssituation der Betroffenen, die soziale- und finanzielle Situation, als auch individuelle Resilienzfaktoren nicht berücksichtigt. Es spielt bei den "Vier Säulen" keine Rolle ob die positive Pädagogische Beziehung(Tausch&Tausch) gegeben ist, ohne diese zeigen Präventionsmaßnahmen keine Wirkung. Oder ob das ausführende Personal ihre Tätgikeit regelmäßig nach Overmann reflektieren muss. Ihre Annahme das man die Kinder nur besonders früh erreichen muss ist falsch und völlig unbegründet, es lässt sich keine alleinige Korrelation zwischen früher Suchprävention und späteren Suchverhalten finden, Studien mit Soldaten und Schweren Unfällen in Krankenhäusern haben gezeigt das eben fast ausschließlich soziale Faktoren entscheident sind. Für präventive Arbeit ist es wichtig die Kinder gleichberechtigt anzusprechen und sich dabei Grundlagen der "Gehirnbasierten Kommunikation"( Dr. Dan Siegel/ Dr. Katrin Mikan) zunutze zu machen. Denn sonst werden eben genau nicht die reflektierenden Fähigkeiten gefördert die im Präfrontalem Cortex sitzen. Sondern agierende im Hirnstamm, was den Kindern als Jugendlicher auf die Füße fällt wenn sie aufeinmal Dinge alleine entscheiden müssen. Es ist kein Geheimnis mehr das sich Sucht aus mehreren Faktoren ergibt und um Regelfall die Sozialenfaktoren stärker ins Gewicht fallen als die reine Sucht erzeugende wirkung der entsprechenden Substanz. Gerade hier zeigt sich das die Annahme, Kinder müssen besonders früh erreicht werden, falsch ist, denn ändert sich das soziale Umfeld, das sehen wir vor allem ab der Pubertät wenn die "Peergroup" einfach wichtiger wird als pädagogisches Personal oder die Eltern. Kinder die mit 12 nie Drogen nehmen würden, werden dann mit 15 doch dazu verleitet. Kinder müssen "richtig" erreicht werden und nicht besonders früh damit den Kindern die Möglichkeit gegeben wird sich dagegen zu entscheiden. Dafür benötigt man, meiner Meinung nach, fachliche Grundlagen die sich an moderner Neuropsychologie und Pädagogik orientieren. Dabei ist es wichtig die Drogenpolitik ganzheitlich zu sehen und nicht als einzelne Präventionsangebote. Da sie nun praktisch bestätigt haben keinen Moderne Hirnforschung/Pädagogische Grundprinzipien/Pädagogische Theroein in die Drogenpolitik einfließen zu lassen. Sondern sich weiterhin auf dem 40 Jahre alten Konzept der "4 Säulen Prävention" berufen, ergibt sich folgende Frage. Da der Konsum illegaler Drogen, insbesondere Cannabis, seit Jahrzehnten kontinuierlich steigt (Cannabis z.B. bei den 18-25 Jährigen von 7% auf über 17% zwischenzeitlich über 25%!! in den letzen 30 Jahren, das ist dramatisch. Bei 25-39 Jährigen stieg es von 3,2% auf 9,8% und bei den 40-59 Jährigen von 0,6% auf 2.1% also ein Anstieg des Konsums durch alle Altersgruppen hinweg), welche Faktoren treiben den Konsum in die Höhe wo doch die "4 Säulen " als Grundlage die Kinder mit ihren Präventionsangeboten doch so früh erreichen und gleichzeitig Konsum bei den älteren verringern(Repression) , nach ihrer Aussage müssten doch die Zahlen permanent fallen, das Gegenteil ist der Fall. Woher kommt der Anstieg in den Bevölkerungsgruppen? Und wenn sie keine Erklärung dafür haben zeigt das nicht die Lücken der "ganzheitlichen Drogenpolitik" ? Wie beurteilt der Wissenschaftliche Beirat die aktuelle Situation? Abschließend die letze Frage. Welche Empfehlungen gibt der Wissenschaftliche Beirat der BZgA für eine Verringerung des Drogenkonsums in Deutschland? ... Mit freundlichen Grüßen Tobias Wildt Anfragenr: 219030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219030/
Tobias Wildt
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An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
Tobias Wildt
Betreff
AW: WG: Pädagogische Drogenpolitik [#219030]
Datum
26. Mai 2021 07:58
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Pädagogische Drogenpolitik“ vom 22.04.2021 (#219030) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tobias Wildt Anfragenr: 219030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219030/
Tobias Wildt
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Pädagogische Drogenpolitik“ vom 22.04.2021 (#21…
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
Tobias Wildt
Betreff
AW: WG: Pädagogische Drogenpolitik [#219030]
Datum
23. Juni 2021 12:02
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Pädagogische Drogenpolitik“ vom 22.04.2021 (#219030) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tobias Wildt Anfragenr: 219030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219030/
Tobias Wildt
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Pädagogische Drogenpolitik“ vom 22.04.2021 (#21…
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Von
Tobias Wildt
Betreff
AW: WG: Pädagogische Drogenpolitik [#219030]
Datum
1. August 2021 09:37
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Pädagogische Drogenpolitik“ vom 22.04.2021 (#219030) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 68 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tobias Wildt Anfragenr: 219030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219030/

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Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Sehr geehrter Herr Wildt, hinsichtlich Ihrer Nachfragen teile ich Ihnen mit, dass sich der wissenschaftliche Bei…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Betreff
Pädagogische Drogenpolitik [#219030]
Datum
16. August 2021 14:18
Status
image002.jpg
1,6 KB


Sehr geehrter Herr Wildt, hinsichtlich Ihrer Nachfragen teile ich Ihnen mit, dass sich der wissenschaftliche Beirat der BZgA mit dieser Thematik bislang nicht befasst hat. Somit liegen weder eine Einschätzung der aktuellen Situation als auch Empfehlungen für eine Verringerung des Drogenkonsums in Deutschland im Bundesministerium für Gesundheit vor. Die urlaubsbedingte Verzögerung der Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen