Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Regensburg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG), Verbraucherinformationsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 15.10.2020 stellte ich als Regensburger Bürger und als Aktivist der Initiative Recht auf Stadt Anzeige bei der Regierung der Oberpfalz gegen die Regensburger Zweckentfremdungssatzung. Unserer Ansicht nach verhindert diese nicht Zweckentfremdungen, sondern legalisiert sie, was rechtswidrig sein dürfte.
Aufgrund dieser Anzeige wurde die Stadtverwaltung vom Zuständigen der Regierung zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Am 21.12.2020 wurde mir von der Regierung mitgeteilt: "… die Stellungnahme der Oberbürgermeisterin der Stadt Regensburg vom 02.12.2020 zu Ihrer Eingabe vom 15.10.2020 betreffend Wohnraumzweckentfremdungssatzung der Stadt Regensburg ist bei der Regierung der Oberpfalz am 16.12.2020".
Ich bitte Sie, mir diese Stellungnahme der Oberbürgermeisterin baldmöglichst zukommen zu lassen. Ein Pdf per Email ist ausreichend.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt
Regensburg (Informationsfreiheitssatzung - IFS) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach der Tarifnummer 001 c) der Anlage der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Regensburg (Kostensatzung - RKS) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 4 Abs. 1 IFS/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 5 Abs. 1 IFS. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Raster
Anfragenr: 219241
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/219241/
Postanschrift
Kurt Raster
<< Adresse entfernt >>