Haftung für die Kreisagentur für Beschäftigung Darmstadt-Dieburg
Anfrage an:
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Ich bitte Sie mir Auskunft zu erteilen wer für Entscheidungen haftet die von Angestellten der Kreisagentur für Beschäftigung Darmstadt-Dieburg, sowie dem Kreishaus Darmstadt-Dieburg formuliert und gestaltet werden. Aber trotzdem Briefe und Emails versendet werden welche Im Auftrag unterschrieben werden oder auf elektronischen Wege erstellt werden, was soweit bekannt ist von einem Angestellten in Auftrag gegeben werden muss. Wer haftet für diese Personen?
Anfrage eingeschlafen
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Datum16. Mai 2021
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19. Juni 2021
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