Anzahl Menschen in sog. Risikogruppen / Sars-Cov2

Informationen über die Anzahl gegen Sars-Cov2 geimpfter und ungeimpfter Menschen in sog. Risikogruppen in BW zum Anfragezeitpunkt, auch geschätzt, für die eine (statistisch signifikante) Lebensgefahr einer Infektion mit Sars-Cov2 bestanden hat bzw. noch besteht.

Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Mai 2021
  • Frist
    22. Juni 2021
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen …
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Anzahl Menschen in sog. Risikogruppen / Sars-Cov2 [#220572]
Datum
17. Mai 2021 23:17
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die Anzahl gegen Sars-Cov2 geimpfter und ungeimpfter Menschen in sog. Risikogruppen in BW zum Anfragezeitpunkt, auch geschätzt, für die eine (statistisch signifikante) Lebensgefahr einer Infektion mit Sars-Cov2 bestanden hat bzw. noch besteht. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220572 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/220572/upload/b5afbdf0774435db377d2131ecc643d36db7aa86/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl Menschen in sog. Risikogruppen / Sars-C…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
AW: Anzahl Menschen in sog. Risikogruppen / Sars-Cov2 [#220572]
Datum
22. Juni 2021 08:20
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl Menschen in sog. Risikogruppen / Sars-Cov2“ vom 17.05.2021 (#220572) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220572 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/220572/upload/b5afbdf0774435db377d2131ecc643d36db7aa86/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl Menschen in sog. Risikogruppen / Sars-C…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anzahl Menschen in sog. Risikogruppen / Sars-Cov2 [#220572]
Datum
23. Juni 2021 07:33
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl Menschen in sog. Risikogruppen / Sars-Cov2“ vom 17.05.2021 (#220572) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220572 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/220572/upload/b5afbdf0774435db377d2131ecc643d36db7aa86/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in anbei die Antwort auf Ihre Anfrage „Informationen über die Anzahl gegen Sars-Cov2 geimpfter…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
WG: 45984 Anzahl Menschen in sog. Risikogruppen / Sars-Cov2 [#220572]
Datum
2. Juli 2021 14:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in anbei die Antwort auf Ihre Anfrage „Informationen über die Anzahl gegen Sars-Cov2 geimpfter und ungeimpfter Menschen in sog. Risikogruppen in BW zum Anfragezeitpunkt, auch geschätzt, für die eine (statistisch signifikante) Lebensgefahr einer Infektion mit Sars-Cov2 bestanden hat bzw. noch besteht.“ nach LIFG vom 17. Mai 2021. Für die Fristüberschreitung bitten wir aufgrund des enorm hohen Aufkommens an Anfragen um Verständnis. Ein erhöhtes bzw. hohes Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf kann laut den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) entweder aufgrund des Alters oder aufgrund einer Vorerkrankung bestehen. Bei den Impfungen in den Impfzentren wurde auch die Indikation aufgrund derer die Impfung erfolgt ist erfasst und übermittelt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass bei der Indikationsmeldung Mehrfachnennungen möglich waren, sodass beispielsweise ein Impfling aufgrund seiner Alters- als auch aufgrund seiner medizinischen Indikation prioritär geimpft wurde. Bei den prozentualen Angaben ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass in Baden-Württemberg nicht ausschließlich Personen aus Baden-Württemberg geimpft wurden und daher eine Unschärfe bezüglich der anteilig zur baden-württembergischen Bevölkerung berechneten prozentualen Angaben bestehen kann. Angegeben ist jeweils der Anteil der erstgeimpften bzw. in Klammern der vollimmunisierten Personen. Zum 17. Mai (Zeitpunkt der Anfrage) waren dem Land folgende Impfungen bekannt. 69,6 % (62 %) der über 80-jährigen, 45,6 % (15,7 %) der 70 - 79-jährigen und 40,8 % (7,9%) der 60 – 69-jährigen waren gegen COVID-19 geimpft. Dies betrifft ausschließlich die Impfungen, die in Impfzentren und durch mobile Impfteams erfolgt sind. Einschließlich der durch niedergelassene Ärzte erfolgten Impfungen waren insgesamt 72 % (26 %) der Personen, bei denen aufgrund eines Alters von über 60 Jahren ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf besteht, erst- bzw. zweitgeimpft. Zudem waren bis zum 17. Mai 2021 insgesamt 623.478 Personen in den Impfzentren des Landes (auch) aufgrund einer medizinischen Indikation geimpft worden. Dies sind in etwa 6,6 % aller Personen über 16 Jahren, für die zum damaligen Zeitpunkt ein zugelassener COVID-19-Impfstoff zur Verfügung stand. Hierbei sollte jedoch erneut auf die mögliche Mehrfachnennung bei der Impfindikationsangabe hingewiesen sein. Eine medizinische Indikation wurde bei den Impfungen durch die niedergelassene Ärzteschaft nicht separat erfasst. Jedoch waren zum 17. Mai mehr als 1 Millionen Menschen durch die niedergelassene Ärzteschaft geimpft worden, von denen etwas weniger als die Hälfte unter 60 Jahren war. Da die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte besonders gut das Risiko ihrer Patientinnen und Patienten einschätzen können und auch dort zunächst die Priorisierung nach der CoronaImpfV des Bundes galt, ist davon auszugehen, dass auch dort ein hoher Anteil an Personen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben, geimpft wurde. Dem Land liegen keine epidemiologischen Daten vor, aus denen der genaue Anteil der Personen hervorgeht, die nach den Empfehlungen der STIKO ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf haben. Nach Auswertungen der Studie GEDA 2019/2020-EHIS durch das RKI besteht jedoch bezogen auf Deutschland bei etwa einem Drittel aller Personen unter 60 Jahren ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf und bei etwa 6 % der Personen unter 60 Jahren ein stark erhöhtes Risiko. Mit freundlichen Grüßen