Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Antragsprüfung
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der Website www.innovative-stadt.koeln¹ wird eine Software beschrieben, die im Ausländeramt der Stadt Köln zukünftig durch den Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Prüfung von Anträgen behilflich sein soll. Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Die Ausschreibungstexte, Lastenhefte oder andere Dokumente, aus denen die funktionalen und qualitativen Anforderungen an die Software hervorgehen.
2) Die Bewerbung oder das Pflichtenheft des mit der Umsetzung beauftragten Unternehmens.
3) Den Quellcode der Software.
4) Programmablaufpläne und Diagramme, die den Ablauf oder das Verhalten der Software beschreiben und/oder aus denen Entscheidungskriterien der Software hervorgehen.
5) Die Benutzerdokumentation der Software.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
¹ https://www.innovative-stadt.koeln/neuigkeiten-aktuelles/transparenz-neu-denken-innovationsplattform-online
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Laut dem Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen befindet sich das Projekt noch in der Anforderungsdefinition, weswegen man mir die angefragten Informationen noch nicht zur Verfügung stellen kann.
Da sich der Transparenzbericht 2020 der Stadt Köln jedoch so liest, als würde die Software bereits getestet, habe ich mittlerweile eine neue Anfrage gestellt.
Neue Anfrage:
https://fragdenstaat.de/anfrage/einsatz…
Transparenzbericht 2020:
https://innovative-stadt.koeln/sites/de…
Information nicht vorhanden
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Datum31. Mai 2021
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2. Juli 2021
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