Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Antragsprüfung

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Website www.innovative-stadt.koeln¹ wird eine Software beschrieben, die im Ausländeramt der Stadt Köln zukünftig durch den Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Prüfung von Anträgen behilflich sein soll. Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1) Die Ausschreibungstexte, Lastenhefte oder andere Dokumente, aus denen die funktionalen und qualitativen Anforderungen an die Software hervorgehen.

2) Die Bewerbung oder das Pflichtenheft des mit der Umsetzung beauftragten Unternehmens.

3) Den Quellcode der Software.

4) Programmablaufpläne und Diagramme, die den Ablauf oder das Verhalten der Software beschreiben und/oder aus denen Entscheidungskriterien der Software hervorgehen.

5) Die Benutzerdokumentation der Software.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

¹ https://www.innovative-stadt.koeln/neuigkeiten-aktuelles/transparenz-neu-denken-innovationsplattform-online

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Laut dem Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen befindet sich das Projekt noch in der Anforderungsdefinition, weswegen man mir die angefragten Informationen noch nicht zur Verfügung stellen kann.

Da sich der Transparenzbericht 2020 der Stadt Köln jedoch so liest, als würde die Software bereits getestet, habe ich mittlerweile eine neue Anfrage gestellt.

Neue Anfrage:
https://fragdenstaat.de/anfrage/einsatz…

Transparenzbericht 2020:
https://innovative-stadt.koeln/sites/de…

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. Mai 2021
  • Frist
    2. Juli 2021
  • 9 Follower:innen
Marc Michalsky
Marc Michalsky
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Website www.innovat…
An Ausländeramt Stadt Köln Details
Von
Marc Michalsky
Betreff
Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Antragsprüfung [#221438]
Datum
31. Mai 2021 20:33
An
Ausländeramt Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Website www.innovative-stadt.koeln¹ wird eine Software beschrieben, die im Ausländeramt der Stadt Köln zukünftig durch den Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Prüfung von Anträgen behilflich sein soll. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Die Ausschreibungstexte, Lastenhefte oder andere Dokumente, aus denen die funktionalen und qualitativen Anforderungen an die Software hervorgehen. 2) Die Bewerbung oder das Pflichtenheft des mit der Umsetzung beauftragten Unternehmens. 3) Den Quellcode der Software. 4) Programmablaufpläne und Diagramme, die den Ablauf oder das Verhalten der Software beschreiben und/oder aus denen Entscheidungskriterien der Software hervorgehen. 5) Die Benutzerdokumentation der Software. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! ¹ https://www.innovative-stadt.koeln/neuigkeiten-aktuelles/transparenz-neu-denken-innovationsplattform-online Mit freundlichen Grüßen
Marc Michalsky Anfragenr: 221438 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221438/ Postanschrift Marc Michalsky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ausländeramt Stadt Köln
Sehr geehrter Herr Michalsky, vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Anfrage zum Einsatz künstlicher Intelligenz …
Von
Ausländeramt Stadt Köln
Betreff
Betreff: Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Antragsprüfung [#221438]
Datum
17. Juni 2021 17:14
Status
Warte auf Antwort
image003.png
11,3 KB


Sehr geehrter Herr Michalsky, vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Anfrage zum Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Antragsprüfung. Das Ausländeramt kann Ihre technischen Fragen zur Software nicht beantworten. Wir haben Ihre Anfrage an die zuständige technische Dienststelle weitergeleitet. Sie erhalten von dort Antworten auf Ihre Anfrage. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen

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Ausländeramt Stadt Köln
IFG-Anfrage zum vorgesehenen Einsatz von KI im Ausländeramt Köln Sehr geehrte Herr Michalsky, unter Bezugnahme a…
Von
Ausländeramt Stadt Köln
Betreff
IFG-Anfrage zum vorgesehenen Einsatz von KI im Ausländeramt Köln
Datum
9. Juli 2021 14:11
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
4,1 KB


Sehr geehrte Herr Michalsky, unter Bezugnahme auf eine auf der Website www.innovative-stadt.koeln<http://www.innovative-stadt.koeln¹> beschriebene Software, die im Ausländeramt der Stadt Köln zukünftig durch den Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Prüfung von Anträgen behilflich sein soll, baten Sie um folgende Auskunft. 1) Die Ausschreibungstexte, Lastenhefte oder andere Dokumente, aus denen die funktionalen und qualitativen Anforderungen an die Software hervorgehen. 2) Die Bewerbung oder das Pflichtenheft des mit der Umsetzung beauftragten Unternehmens. 3) Den Quellcode der Software. 4) Programmablaufpläne und Diagramme, die den Ablauf oder das Verhalten der Software beschreiben und/oder aus denen Entscheidungskriterien der Software hervorgehen. 5) Die Benutzerdokumentation der Software. Derzeit kann ich Ihnen dazu nur folgende Auskunft erteilen: Aktuell befindet sich die Stadt Köln in der Anforderungsdefinition für eine KI-Software. Auf Basis dieser soll im zweiten Schritt eine technologieoffene Vergabe initiiert werden. Die zukünftigen Produkte werden in jedem Fall datenschutzkonform ausgestaltet. Mit freundlichen Grüßen