Begründung der Allgemeinverfügung zum Verbot des Außer-Haus-Verkaufs sowie von Abhol-und Lieferdienstenzwischen 1 und 4 Uhr nachts im Zentralen Versorgungsbereich der Universitätsstadt Tübingen vom 10.06.2021
Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung der Allgemeinverfügung zum Verbot des Außer-Haus-Verkaufs sowie von Abhol-und Lieferdienstenzwischen 1 und 4 Uhr nachts im Zentralen Versorgungsbereich der Universitätsstadt Tübingen vom 10.06.2021 (https://www.tuebingen.de/amtliche_bekanntmachungen/2021-06-10_allgemeinverfuegung_verbot_to-go-verkauf_ohne_begruendung.pdf)
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Datum10. Juni 2021
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13. Juli 2021
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- Begründung der Allgemeinverfügung zum Verbot des Außer-Haus-Verkaufs sowie von Abhol-und Lieferdienstenzwischen 1 und 4 Uhr nachts im Zentralen Versorgungsbereich der Universitätsstadt Tübingen vom 10.06.2021 [#223082]
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- 10. Juni 2021 22:19
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- 13. Juli 2021 12:02
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- WG: Begründung der Allgemeinverfügung zurEindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 01.06.2021 [#223081]
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- 13. Juli 2021 13:06
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- 13. Juli 2021 22:28
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- Datum
- 14. Juli 2021 07:53
- Status
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- AW: WG: Begründung der Allgemeinverfügung zurEindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 01.06.2021 [#223081] [#223082]
- Datum
- 14. Juli 2021 12:04
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