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Kommunikation mit dem HmbBfDI

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

- Kommunikation mit dem HmbBfDI zur Beantwortung von Anfragen nach dem HmbTG im Jahr 2021 sowie alle Unterlagen zur internen Abstimmung über den Umgang mit entsprechenden Anfragen im selben Zeitraum
- Dienstanweisung für den Umgang mit Anfragen nach dem HmbTG

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte ohne meine vorherige Zustimmung.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Juni 2021
  • Frist
    31. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folge…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit dem HmbBfDI [#224115]
Datum
29. Juni 2021 14:38
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: - Kommunikation mit dem HmbBfDI zur Beantwortung von Anfragen nach dem HmbTG im Jahr 2021 sowie alle Unterlagen zur internen Abstimmung über den Umgang mit entsprechenden Anfragen im selben Zeitraum - Dienstanweisung für den Umgang mit Anfragen nach dem HmbTG Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte ohne meine vorherige Zustimmung. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224115/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Senatskanzlei Hamburg
Ihre Anfrage über das Portal Frag den Staat Nr. 224115 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wird voraussichtlich ei…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage über das Portal Frag den Staat Nr. 224115
Datum
1. Juli 2021 10:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wird voraussichtlich eine Gebührenforderung auslösen, da sie eine Sichtung der Korrespondenz bei verschiedenen Bearbeitern erforderlich machen wird. Die Höhe der Gebühr wird sich nach dem konkret anfallenden Aufwand richten und bewegt sich nach Nr. 1.3 der Anlage zur Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz in einem Gebührenrahmen von 15 bis 125 Euro. Landesrecht - Justiz - Portal Hamburg (landesrecht-hamburg.de)<http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-TranspGGebOHArahmen&doc.part=X> Ich bitte daher darum, dass Sie mir zur Zustellung des Gebührenbescheids Ihre zustellfähige Anschrift mit Postleitzahl sowie Hausnummer übermitteln. Mit einer Veröffentlichung meiner persönlichen Daten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage über das Portal Frag den Staat Nr. 224115 [#224115] Liebe <Information-entfernt> mir geht …
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage über das Portal Frag den Staat Nr. 224115 [#224115]
Datum
2. Juli 2021 10:21
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe <Information-entfernt> mir geht es ausschließlich um den engeren Bereich der Senatskanzlei. Insofern dürfte sich dadurch der Suchbereich sehr stark eingrenzen können. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 224115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224115/
Senatskanzlei Hamburg
Ihre Anfrage Sehr Antragsteller/in wenn sich der Aufwand in Grenzen halten sollte, wird dies selbstverständlich be…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
2. Juli 2021 12:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wenn sich der Aufwand in Grenzen halten sollte, wird dies selbstverständlich bei der Gebührenbemessung berücksichtigt. Es sind aber voraussichtlich mindestens vier Mitarbeiter sowie zwei Funktionspostfächer zu beteiligen, so dass der Aufwand nicht so gering sein wird, dass auf eine Gebührenerhebung verzichtet werden kann. Mit der Veröffentlichung meiner persönlichen Daten bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage [#224115] Liebe <Information-entfernt> Ihren Hinweis auf die Veröffentlichung Ihrer persön…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#224115]
Datum
2. Juli 2021 21:39
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe <Information-entfernt> Ihren Hinweis auf die Veröffentlichung Ihrer persönlichen Daten kann ich nicht nachvollziehen. Ich verfüge überhaupt nicht über persönliche Daten von Ihnen. Dass Sie Mitarbeiterin der Senatskanzlei und hier Leiterin der Abteilung der Abteilung des Planungsstabes der Senatskanzlei sind, ist öffentlich über die Homepage der Senatskanzlei eruierbar. Sie sind also als Mitarbeiterin unserer Stadt ausgewiesen und ich denke, dies ist eine besondere Ehre, für diese Stadt zu arbeiten. Ich gehe davon aus, dass alle relevanten Vorgänge veraktet sind. Schreiben, wo es nur um die Weiterleitung geht, so sie nicht sowieso auch verakten sind, sind für mich nicht weiter interessant. Eine Veraktung ist bei allen relevanten Schriftstücken gemäß der Aktenordnung der Senatskanzlei (Ziffer 1.2.3) zwingend vorgeschrieben, zumal Ihre Behörde gem. der Aktenordnung über ein elektronisches Veraktungssystem verfügt. Insofern dürfte sich die Suche einmal durch die Eingrenzung, aber auch durch die bei Ihnen sicher vorhandene geordnete Aktenführung sich weitgehend erübrigen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 224115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224115/
Senatskanzlei Hamburg
Ihre Anfrage Sehr Antragsteller/in der Hinweis bezieht sich nur auf die Veröffentlichung im Internet (insbesondere…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
5. Juli 2021 11:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in der Hinweis bezieht sich nur auf die Veröffentlichung im Internet (insbesondere über das Portal Frag den Staat). Ansonsten kommuniziere ich gern auch mit Ihnen direkt. Ihr Antrag wird weiterbearbeitet sobald mir die erforderlichen Angaben vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UI…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation mit dem HmbBfDI“ [#224115]
Datum
1. August 2021 08:59
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Gem. Ziffer 1.2.3 der Aktenordnung, wie sie im Transparenzportal der FHH veröffentlicht ist, sind entsprechende Vorgänge zu verakten. Auf diese Dokumente hatte ich meine Anfrage ausdrücklich begrenzt, so dass die Suche bei vier Mitarbeitenden und zwei Funktionspostfächer nicht erforderlich ist. Zudem ist die Anforderung ausschließlich auf den engeren Bereich der Senatskanzlei, also keine nachgeordneten Strukturen, begrenzt. Dadurch ist die von [geschwärzt] reklamierte extensive Suche gar nicht erforderlich. Insofern dient die Kostenkeule eher der Verhinderung, wie auch der Einspruch zur Herausgabe gegenüber Ihrer Behörde deutlich macht. Im Übrigen würde es hier um die Ablehnung gehen, die jedoch kostenfrei ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 224115.pdf Anfragenr: 224115 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Eingabe wg. SK/Kommunikation HmbBfDI (I3/2404/2021) Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 1.8.2021 ist bei u…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe wg. SK/Kommunikation HmbBfDI (I3/2404/2021)
Datum
24. August 2021 16:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 1.8.2021 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen I3/2404/2021 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle in dieser Angelegenheit an. Sie haben mitgeteilt, Sie hätten sich über das Portal „Frag den Staat“ am 29.6.2021 an die Senatskanzlei (SK) gewandt und Auskunft beantragt über die Kommunikation der SK mit dem HmbBfDI zur Beantwortung von Anfragen nach dem HmbTG im Jahr 2021 sowie alle Unterlagen zur internen Abstimmung über den Umgang mit entsprechenden Anfragen im selben Zeitraum, ferner über Dienstanweisung für den Umgang mit Anfragen nach dem HmbTG. Die SK hat Ihnen darauf die Übersendung von Unterlagen in Aussicht gestellt, aber angekündigt, dass hierfür voraussichtlich eine Gebühr entstehe. Es seien voraussichtlich mindestens vier Mitarbeiter sowie zwei Funktionspostfächer zu beteiligen, so dass der Aufwand nicht so gering sein werde, dass auf eine Gebührenerhebung verzichtet werden kann. Sie wurden aufgefordert, Ihre Postanschrift anzugeben, damit ein späterer Gebührenbescheid zugestellt werden könne. Sie zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens der SK. Ihrer Ansicht nach falle kein besonderer Aufwand für die Beantwortung Ihrer Anfrage an, da alle relevanten Vorgänge zu verakten seien und deshalb leicht aufgefunden werden könnten. Mir erscheint es allerdings plausibel, dass allein das Zusammenstellen der relevanten Dokumente einen nicht ganz geringen Aufwand erfordert. Ich gehe zwar ebenfalls davon aus, dass die Senatskanzlei die Korrespondenz mit unserer Behörde entsprechend der Aktenordnung veraktet. Sie haben explizit nach Unterlagen aus dem Jahr 2021 gefragt. Diese betreffen Fälle, von denen viele noch nicht abgeschlossen sind. Die in diesen Fällen eingegangenen Nachrichten werden ggf. noch nicht zentral veraktet sein. Eine Koordination mit den Mitarbeiter:innen, die die Anfragen inhaltlich bearbeiten und die dazugehörigen Funktionspostfächer betreuen, erscheint mir für eine gründliche Antragsbearbeitung daher äußerst sinnvoll. Hinzu tritt ggf. das Schwärzen personenbezogener Daten Dritter, z.B. der Antragsteller:innen. Ich bedaure, dass ich Ihnen daher in diesem Fall nicht weiterhelfen kann. Sollte Ihnen die erhobene Gebühr überzogen erscheinen, können Sie den Gebührenbescheid isoliert anfechten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Eingabe wg. SK/Kommunikation HmbBfDI (I3/2404/2021) [#224115] Sehr << Anrede >> vielen Dank …
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Eingabe wg. SK/Kommunikation HmbBfDI (I3/2404/2021) [#224115]
Datum
4. September 2021 08:39
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Email vom 24.8.2021. Leider komme ich erst heute dazu, darauf zu reagieren. Richtig ist, dass ich auf Unterlagen aus dem Jahr 2021 referenziert habe und es mag auch sein, dass noch nicht alle Vorgänge abgeschlossen sind. Allerdings sind Unterlagen unmittelbar zu verakten und nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt. Dies liegt gerade auch darin begründet, um den Wissensstand zu erhalten und zugänglich zu machen. Die Senatskanzlei scheint sich hier nicht an ihre eigene Aktenordnung zu halten, dies ist jedoch ihr eigenes Problem und sie kann dies nicht auf Dritte abwälzen. Es gilt der Grundsatz der Aktenwahrheit! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224115/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
AW: Ihre Eingabe wg. SK/Kommunikation HmbBfDI (I3/2404/2021) [#224115] Sehr Antragsteller/in der Begriff der Info…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Ihre Eingabe wg. SK/Kommunikation HmbBfDI (I3/2404/2021) [#224115]
Datum
7. September 2021 10:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in der Begriff der Information im HmbTG umfasst alle amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen (§ 2 Abs. 1 HmbTG). Es kommt ausdrücklich nicht darauf an, dass die Informationen sich in Akten befinden oder überhaupt aktenwürdig sind (anders als etwa § 3 Abs. 1 Satz 1 IFG-Berlin oder § 1 AIG-Brandenburg). Deshalb ist eine Rückfrage bei den Sachbearbeiter:innen, die mit der Sache inhaltlich befasst waren, aus meiner Sicht im Regelfall angezeigt. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Eingabe wg. SK/Kommunikation HmbBfDI (I3/2404/2021) [#224115] Sehr << Anrede >> ich beziehe …
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Eingabe wg. SK/Kommunikation HmbBfDI (I3/2404/2021) [#224115]
Datum
21. September 2021 22:15
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich beziehe mich auf Ihre Email vom 7.9.2021. Dies ist mir natürlich bewusst. Wie jedoch Sie bereits alles unmittelbar zur Akte nehmen, um den Gesamtvorgang über das digitale Aktensystem ELDORADO verfügbar zu haben, so erfolgt dies entsprechend der Aktenordnung der Senatskanzlei auch dort. Alles andere wäre ein gravierender Verstoss gegen die Vorschriften der Senatskanzlei und auch der gesetzlichen Aktenführungspflicht. Deshalb ist es aus meiner Sicht vollkommen ausreichend, auf die digitale Akte zurückzugreifen. Mir geht es nicht um irgendwelche Terminabsprachen, die wohl nicht immer veraktet werden und was auch nicht erforderlich ist. Deshalb habe ich bewusst die Anfrage vom Umfang her eingegrenzt. Nachdem ich dies so vorgenommen habe, ist daher eine Suche in Postfächern etc. nicht mehr erforderlich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224115/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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