Gutachten zur Interessenabwägung Fusion Deutsche Wohnen und Vonovia

Anfrage an: Bundeskartellamt

Die Unterlagen zur Interessenabwägung und Entscheidung der Zustimmung zur Fusion der Vonovia und der Deutschen Wohnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Juni 2021
  • Frist
    3. August 2021
  • 4 Follower:innen
Thomas Drewermann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Unterlagen zu…
An Bundeskartellamt Details
Von
Thomas Drewermann
Betreff
Gutachten zur Interessenabwägung Fusion Deutsche Wohnen und Vonovia [#224136]
Datum
30. Juni 2021 01:59
An
Bundeskartellamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Unterlagen zur Interessenabwägung und Entscheidung der Zustimmung zur Fusion der Vonovia und der Deutschen Wohnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Drewermann Anfragenr: 224136 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224136/ Postanschrift Thomas Drewermann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Drewermann
Bundeskartellamt
Sehr geehrte Damen und Herren, bedingt durch die gegenwärtige Corona-Krise kann die Bearbeitung Ihrer Nachrichten…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
Automatische Antwort: Gutachten zur Interessenabwägung Fusion Deutsche Wohnen und Vonovia [#224136]
Datum
30. Juni 2021 01:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, bedingt durch die gegenwärtige Corona-Krise kann die Bearbeitung Ihrer Nachrichten an dieses Postfach unter Umständen länger dauern. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis. Bitte beachten Sie unbedingt auch die Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit dem Bundeskartellamt: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Service/ElektronischeKommunikation/elektronischekommunikation_node.html Sobald wie möglich werden wir uns mit Ihrem Anliegen beschäftigen. Mit freundlichen Grüßen,
Bundeskartellamt
Ihr Antrag vom 30.06.2021 auf Auskunft aus dem der Verfahrensakte B1-106/21 (Vonovia-Deutsche Wohnen) nach § 1 des…
Von
Bundeskartellamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 30.06.2021 auf Auskunft aus dem der Verfahrensakte B1-106/21 (Vonovia-Deutsche Wohnen) nach § 1 des Gesetztes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG), §3 Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie...
Datum
9. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
682,1 KB
Ein Berechtigtes Interesse des Anfragenden soll begründet werden.
Thomas Drewermann
AW: Ihr Antrag vom 30.06.2021 auf Auskunft aus dem der Verfahrensakte B1-106/21 (Vonovia-Deutsche Wohnen) nach § 1…
An Bundeskartellamt Details
Von
Thomas Drewermann
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 30.06.2021 auf Auskunft aus dem der Verfahrensakte B1-106/21 (Vonovia-Deutsche Wohnen) nach § 1 des Gesetztes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG), §3 Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie.. [#224136]
Datum
28. Juli 2021 23:53
An
Bundeskartellamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wie in Ihrem Schreiben vom 09.07.2021 möchte mich mein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in die von Ihnen bezeichnete Akte begründen. Ich gehe davon aus, dass die Eigenschaft eines Aktionärs an einem der beteiligten Unternehmen die Frage ausreichend legetimiert. Mit freundlichen Grüßen Thomas Drewermann Anfragenr: 224136 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224136/
Bundeskartellamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundeskartellamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Juli 2021 23:53
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Bundeskartellamt
Ihr Antrag vom 30.06.2021 auf Auskunft aus der Verfahrensakte B1-106/21 (Vonovia-Deutsche Wohnen) nach § 1 des Ges…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
Ihr Antrag vom 30.06.2021 auf Auskunft aus der Verfahrensakte B1-106/21 (Vonovia-Deutsche Wohnen) nach § 1 des Gesetztes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG), § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) u.a.
Datum
2. Februar 2022 09:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Drewermann, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28. Juli 2021, mit der Sie vorgetragen haben, dass Ihr berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in die von Ihnen bezeichnete Akte durch die Eigenschaft eines Aktionärs an einem der beteiligten Unternehmen begründet sei. Diese Ansicht ist indes nicht zutreffend. Für ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 56 Abs. 5 GWB muss ein über die bloße Aktionärsstellung hinaus gehendes Interesse an der Information vorgetragen werden. Für den Fall, dass ein solches weitergehendes Interesse nicht bestehen sollte, wird ihnen anheimgestellt, den Antrag kostensparend zurückzunehmen. Mit freundlichen Grüßen