Durchsuchungsanordnung

Die Durchsuchungsanordnung eines angeblichen Richter „Aschoff“ beim Amtsgericht Schwerin vom 2021-05-14 für meine Wohnung.
Da es hier im Haus erst am 2021-06-26 gebrannt hat, kommt mir die Geschichte der Polizei erlogen vor, zumal doch eigentlich die Feuerwehr zu einem Brand hinzugezogen wird, und zumal doch überteuerte Techem-Funk-Rauchwarnmelder rundherum um meine Wohunung zum Einsatz kommen, so dass ein Brand oder Fehlalarm doch ganz ohne Durchsuchungsanordnung geortet werden können sollte, und zumal auch die zweite Geschichte der Polizei (aus einer Indoor-Plantage in einer 22,49m² Wohnung würden oben Kabel und ein dem selben Gericht seit Jahren bekannter Klimakanal herausgucken; nota bene: Indoor-Plantagen verbrauchen sicherlich viel Strom und Platz und sicherlich keine Frischluft und ich habe gar keine andere Wohnung und kann ersichtlich nicht im Wald schlafen, weil das Gesindel den als Toilette verwendet und scharf schießt) nicht überzeugen kann (schon gar nicht einen Richter).
Selbst das Aktenzeichen des Gerichts konnten oder wollten die angeblichen Polizisten bis heute nicht nennen, so dass ich es auch nicht nennen kann.
Ich finde es zudem bedauerlich, dass mich bis heute noch kein Anwalt vertreten mag, und dass ich die angebliche Durchsuchungsanordnung nicht unaufgefordert erhalte, da hier doch ein Grundrecht eingeschränkt wurde (die Auskünfte unverschämter, verdächtiger Lügner reichen mir da freilich überhaupt gar nicht).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Juli 2021
  • Frist
    10. August 2021
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Arne Wörner
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Arne Wörner
Betreff
Durchsuchungsanordnung [#224411]
Datum
6. Juli 2021 10:34
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Durchsuchungsanordnung eines angeblichen Richter „Aschoff“ beim Amtsgericht Schwerin vom 2021-05-14 für meine Wohnung. Da es hier im Haus erst am 2021-06-26 gebrannt hat, kommt mir die Geschichte der Polizei erlogen vor, zumal doch eigentlich die Feuerwehr zu einem Brand hinzugezogen wird, und zumal doch überteuerte Techem-Funk-Rauchwarnmelder rundherum um meine Wohunung zum Einsatz kommen, so dass ein Brand oder Fehlalarm doch ganz ohne Durchsuchungsanordnung geortet werden können sollte, und zumal auch die zweite Geschichte der Polizei (aus einer Indoor-Plantage in einer 22,49m² Wohnung würden oben Kabel und ein dem selben Gericht seit Jahren bekannter Klimakanal herausgucken; nota bene: Indoor-Plantagen verbrauchen sicherlich viel Strom und Platz und sicherlich keine Frischluft und ich habe gar keine andere Wohnung und kann ersichtlich nicht im Wald schlafen, weil das Gesindel den als Toilette verwendet und scharf schießt) nicht überzeugen kann (schon gar nicht einen Richter). Selbst das Aktenzeichen des Gerichts konnten oder wollten die angeblichen Polizisten bis heute nicht nennen, so dass ich es auch nicht nennen kann. Ich finde es zudem bedauerlich, dass mich bis heute noch kein Anwalt vertreten mag, und dass ich die angebliche Durchsuchungsanordnung nicht unaufgefordert erhalte, da hier doch ein Grundrecht eingeschränkt wurde (die Auskünfte unverschämter, verdächtiger Lügner reichen mir da freilich überhaupt gar nicht).
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner Anfragenr: 224411 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224411/ Postanschrift Arne Wörner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner
Arne Wörner
Durchsuchungsanordnung [#224411]
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Arne Wörner
Via
Fax
Betreff
Durchsuchungsanordnung [#224411]
Datum
6. Juli 2021 10:35
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
42,2 KB
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Eingangsbestätigung und Informationspflichten Sehr geehrter Herr Wörner, Ihr IFG-Antrag "Durchsuchungsanordn…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Eingangsbestätigung und Informationspflichten
Datum
7. Juli 2021 12:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wörner, Ihr IFG-Antrag "Durchsuchungsanordnung [#224411]" ist am 6. Juli 2021 per Fax im Ministerium für Inneres und Europa M-V eingegangen. Bitte beachten Sie auch die beigefügten Informationspflichten. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Bescheid Der Antrag wird kostenfrei abgelehnt, weil die Information nicht beim Ministerium gespeichert wird. Es wi…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
12. Juli 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Antrag wird kostenfrei abgelehnt, weil die Information nicht beim Ministerium gespeichert wird. Es wird verwiesen auf das Polizeipräsidium Rostock in Dummerstorf.