Anfrage bezügl. des belegten Verdachtes über unglaubliche Rechtsbrüche Ihnen unterstellter Justizbehörden und über die Vertuschungsversuche der NRW-Politik/Verdacht der Strafvereitelung im Amt/Die Auferstehung der Stasi-Methoden:
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrter Herr Laschet,
bitte senden Sie mir Folgendes zu, wobei gleichzeitig auch als Grundlage dieses Antrages die Erkenntnisse der Interessengemeinschaft zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Vereins KONTRA hier verwertet werden:
In den Vergangenheit haben Sie ausdrücklich persönlich/vertraulich an Sie vom Unterzeichner hier direkt an Sie gerichtete Informationen über den belegten Verdacht der Einbindung Ihnen unterstellter regionaler Justizbehörden in NRW in den Diebstahl einer Beschwerde an den Europ. Gerichtshof f. Menschenr. in Strasbourg gegen die BRD wegen der Wertung einer sanften Satire als Beleidigung durch die Staatsanwaltschaft Duisburg und das Amtsgericht Dinslaken erhalten.
Ihnen gingen am 9.03.21 und 23.03.21 zwei Einschreiben/Einwurf (mit Beleg) und per Fax auch am 1.06.21 die Informationen über die o.g. Vorfälle zu. Ihr Schreiben v. 11.05.21 an das LG DU, indem Sie Unkenntnis über diese unglaubliche Tat vorgegeben haben, das an mich in Kopie ging und mich beeindrucken sollte, wurde adäquat mit Nennung der tatsächlichen Fakten und Ihrer Kenntnisse dorthin am 18.05.21 an Herrn Timm beantwortet.
Wir fordern Sie auf, uns Ihre gesamten Informationen über diesen Vorgang und die daraus bei Ihnen veranlassten Untersuchungen in jeder Form, also alle Dokumente – auch elektronische wie E-Mail, Fax sowie Gesprächsnotizen und weiteres in Kopie mit allen Beteiligten - zu überlassen.
Sowie alle Informationen über jeden Kontakt zwischen Ihnen bzw. dem Justizministerium mit DHL/Deutscher Post und dem Vorstandsvors. Dr. Appel.
Die Auferstehung der Stasi-Methoden!
Wir, die Mitglieder von FDS, sind ja gehalten, uns in unseren Anfragen und Argumentationen sachlich, höflich und wahrheitsgemäß zu äußern.
In diesem Sinne schreiben wir Ihnen höflich, sachlich und wahrheitsgemäß, dass durch Justizbehörden in NRW dafür die aus früheren Zeiten gut bekannten Stasi-Methoden eingesetzt wurden und werden. Einschl. der Abhörung unserer Fernmelde- und Internet-Anschlüsse, einschl. des praktizierten Hacker-Angriffs auf unsere Webseiten.
Wir konnten diese Stasimethoden auch leicht identifizieren, nachdem uns von einem Mann aus der ehem. DDR geschildert wurde, wie er nach 30 Jahren im Berliner Stasi-Archiv die Fotos vorfand, die er seinem Vater als Jugendlicher aus einem Ferien-Camp an der Ostsee geschickt hatte, die aber nie ankamen, sondern von der Stasi abgefangen worden waren. Da war uns klar, womit wir es in unserem Fall zu tun haben! Ganz einfach: Teile der westdeutschen Justiz unterscheiden sich nicht im Geringsten von der Stasi und ihren Machenschaften! Und Sie decken das!!!
In diesem Sinne schreiben wir Ihnen höflich, sachlich und wahrheitsgemäß, dass die vorgenannten Vorgänge im historischen Kontext der Stasiverbrechen stehen und von Ihnen – aus unserer Sicht – adaptiert worden sind!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum12. Juli 2021
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14. August 2021
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