Sehr geehrter Herr Tegeler,
mit E-Mail vom 27.07.2012 beantragten Sie Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sie baten um Auskunft über Studien und wissenschaftliche Beweise, die die Wirksamkeit von Impfungen belegen.
Bitte erlauben Sie uns zunächst eine generelle Bemerkung zu der von Ihnen übersandten Anfrage. Die von Ihnen angeführten Gesetze sind für die pauschale Fragestellung nach 'Studien und Untersuchungen, die die Wirksamkeit von Impfungen belegen', nicht einschlägig. Entsprechende - eher epidemiologische - Untersuchungen (zu Impfungen) liegen dem Paul-Ehrlich-Institut auch nicht vor.
Dem Paul-Ehrlich-Institut liegen allerdings Informationen zu klinischen Studien vor, die im Zusammenhang mit Zulassungsverfahren von einzelnen, bestimmten Impfstoffen relevant sind, für die das Paul-Ehrlich-Institut die Bewertung vornimmt. Handelt es sich um Impfstoffe, die in einem so genannten zentralisierten Verfahren bei der Europäischen Arzneimittelagentur EMA bearbeitet werden, so besitzt das Paul-Ehrlich-Institut nicht die Verfügungsberechtigung über diese Unterlagen und ein entsprechender Antrag müsste direkt an die EMA in London gestellt werden.
Für einen Antrag auf Informationszugang zu Unterlagen, die im Paul-Ehrlich-Institut vorliegen (und die nicht öffentlich zugänglich sind), müssten Sie sich bitte konkret auf einen (oder mehrere) Impfstoffe beziehen, für die Sie sich interessieren. Informationen im Hinblick auf 'Impfungen' allgemein liegen dem Paul-Ehrlich-Institut nicht vor.
Für Impfstoffe, die nach einem zentralisierten Verfahren von der EU-Kommission zugelassen wurden, finden Sie bei der Europäischen Arzneimittelagentur EMA die so genannten EPARs (öffentliche europäische Bewertungsberichte, "European Public Assessment Reports"). Diese enthalten im Teil 'Scientific Discussion' immer auch Ergebnisse der klinischen Studien im Hinblick auf Wirksamkeit und Verträglichkeit des jeweiligen Impfstoffs.
Diese EPARs finden Sie entweder über eine Suche auf der EMA-Homepage (nach Produktnamen) unter:
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?…d124,
z.B. unter 'A' den Hepatitis A/Hepatitis B-Impfstoff Ambirix (
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?…) - unter dem Punkt 'Assessment History' finden Sie eine pdf-Datei mit dem Titel 'Scientific Discussion'
Etwas leichter wird die Suche, wenn Sie über die Rubrik 'zugelassene Arzneimittel - Impfstoffe' auf den Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts gehen (
www.pei.de/impfstoffe) Dort sind Hyperlinks in der Navigationsspalte die Krankheiten aufgeführt, gegen die es zugelassene Impfstoffe gibt. In den Listen, die dort hinterlegt sind, finden Sie in der rechten Spalte (Weitere Informationen) - soweit vorhanden - den Link zum EPAR des Impfstoffs.
Der Anspruch auf Informationszugang nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erfasst nur bei der Behörde bereits bestehende amtliche Aufzeichnungen, über die die Behörde auch verfügungsbefugt ist. Die angefragte Behörde ist nicht verpflichtet, zur Erfüllung eines Informationsbegehrens neue Aufzeichnungen herzustellen oder entsprechende Informationen für den Antragsteller zusammen zu stellen. Entsprechend bitte ich unsere o.g. Antworten auf Ihre Frage zu verstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Susanne Stöcker
Dr. Susanne Stöcker
Leiterin Presse, Informationen / Head of Unit, Press and Information Office
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Federal Institute for Vaccines and Biomedicines
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