Brandschutz in der Schweinemastanlage der Fläminger Tiergut GmbH, Bad Belzig
Unterlagen, aus denen sich die momentanen Vorkehrungen zum Brandschutz in der Schweinemastanlage der Fläminger Tiergut GmbH, Am Bach 2, 14806 Bad Belzig, ergeben. Meine Anfrage bezieht sich in erster Linie auf Informationen zum vorbeugenden Brandschutz.
1 Wie wird im Falle eines Brandes die Rettung der Tiere gewährleistet?
2 Ist das Gebäude so gebaut, daß mehrere tausend Tiere problemlos ins Freie gelangen können?
3 Welches Szenario, d.h. welche Tier- und Stallgrößenzahlen wurden dem Brandschutzkonzept zugrunde gelegt?
4 Wie ist das Gelände um die Anlage für einen Brandfall mit dieser enormen Anzahl an zu evakuierenden Tieren konzipiert?
5 Da meiner Meinung nach von einem Stall dieser Größenordnung im Brandfall eine erhebliche Gefahr für die Umwelt und das Leben der Tiere ausgeht, ist eine regelmäßige Brandverhütungsschau unabdingbar. Wann wurde die letzte durchgeführt? Wann ist die nächste Brandverhütungsschau geplant?
6 Welche Art Spaltenböden sind in der Anlage verbaut, sind diese aus Kunststoff?
7 Werden die Güllekanäle auch als zusätzlicher Güllespeicher genutzt?
8 Gehe ich recht in der Annahme, daß die Güllekanäle miteinander in Verbindung stehen?
9 Wie hoch ist die Konzentration an methanhaltigen Faulgasen unter den Spaltenböden?
10 Ist vielleicht sogar eine Luftabsaugung unter den Spaltenböden zur Vermeidung von Verpuffungen installiert?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 AIG und möchte Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.
Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!
Mit besten Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum29. Juli 2021
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31. August 2021
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Kosten dieser Information:65,00 Euro
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