WLAN der Hochschule für Öffentliche Verwaltung

Ich versuche seit 19.03.2021 eine Auskunft über das WLAN der Hochschule für Öffentliche Verwaltung zu bekommen. Die Hochschule antwortet nicht. Wir stehen recht kurz vor einer Untätigkeitsklage, die ich der Hochschule auch bereits angekündigt habe. Sofern Sie als Kontrollbehörde Auskunft erteilen können, wäre ich (und sicherlich auch die überlasteten Gerichte) Ihnen dankbar. Die Fragen, die auch der Hochschule vorliegen lauten:
Ich betreibe wissenschaftliche Forschungen und erbitte Ihre Hilfe. Ich möchte Sie bitten mir mitzuteilen:
1. Sind die WLAN-Systeme der Hochschule, z.B. Systeme, die eduroam zur Verfügung stellen, so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment-Funktion andere WLAN-Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
2. Wenn ja, warum und welche Einstellungen liegen vor?
3. Wenn nein, warum?

Entgegen hier und da anzutreffender anderer Meinung, erreicht man mit dem Einsatz dieser Funktion nicht keinen Sicherheitsgewinn. Das Gegenteil ist sogar der Fall. Nachweise finden Sie hier: https://www.MeineHochschuleBehindertDasWLAN.de, Gründe der Ablehnung aus "Sicherheitsgründen" sehe ich daher für 1. nicht einschlägig. Fragen 2.+3. sind üblicherweise nach einem IFG nicht zu beantworten, ich würde mich jedoch freuen, wenn Sie hier trotzdem Stellung beziehen könnten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich v…
An Der Senator für Finanzen Bremen Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der Hochschule für Öffentliche Verwaltung [#226650]
Datum
11. August 2021 23:25
An
Der Senator für Finanzen Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich versuche seit 19.03.2021 eine Auskunft über das WLAN der Hochschule für Öffentliche Verwaltung zu bekommen. Die Hochschule antwortet nicht. Wir stehen recht kurz vor einer Untätigkeitsklage, die ich der Hochschule auch bereits angekündigt habe. Sofern Sie als Kontrollbehörde Auskunft erteilen können, wäre ich (und sicherlich auch die überlasteten Gerichte) Ihnen dankbar. Die Fragen, die auch der Hochschule vorliegen lauten: Ich betreibe wissenschaftliche Forschungen und erbitte Ihre Hilfe. Ich möchte Sie bitten mir mitzuteilen: 1. Sind die WLAN-Systeme der Hochschule, z.B. Systeme, die eduroam zur Verfügung stellen, so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment-Funktion andere WLAN-Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? 2. Wenn ja, warum und welche Einstellungen liegen vor? 3. Wenn nein, warum? Entgegen hier und da anzutreffender anderer Meinung, erreicht man mit dem Einsatz dieser Funktion nicht keinen Sicherheitsgewinn. Das Gegenteil ist sogar der Fall. Nachweise finden Sie hier: https://www.MeineHochschuleBehindertDasWLAN.de, Gründe der Ablehnung aus "Sicherheitsgründen" sehe ich daher für 1. nicht einschlägig. Fragen 2.+3. sind üblicherweise nach einem IFG nicht zu beantworten, ich würde mich jedoch freuen, wenn Sie hier trotzdem Stellung beziehen könnten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 226650 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226650/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Marcel Langner
Sehr << Anrede >> ich erhielt heute Antwort der Hochschule und bedanke mich bei Ihnen, sofern Sie dar…
An Der Senator für Finanzen Bremen Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: WLAN der Hochschule für Öffentliche Verwaltung [#226650]
Datum
24. August 2021 23:07
An
Der Senator für Finanzen Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich erhielt heute Antwort der Hochschule und bedanke mich bei Ihnen, sofern Sie daran teilhatten. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 226650 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226650/