Dokumentation des Coronaimpfnachweises

Anfrage an: Ordnungsamt Bremen

Muss ich als Friseur neben den Kundenerfassungsdaten auch den Coronaimpfnachweis schriftlich dokumentieren?
Vielen Dank im voraus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. August 2021
  • Frist
    22. September 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Muss ich als Fr…
An Ordnungsamt Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumentation des Coronaimpfnachweises [#227128]
Datum
20. August 2021 15:35
An
Ordnungsamt Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Muss ich als Friseur neben den Kundenerfassungsdaten auch den Coronaimpfnachweis schriftlich dokumentieren? Vielen Dank im voraus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227128/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ordnungsamt Bremen
Guten Tag, die in der Allgemeinverfügung zur Überschreitung des Inzidenzwertes von 35 vom 17.08.2021 getroffenen …
Von
Ordnungsamt Bremen
Betreff
AW: Dokumentation des Coronaimpfnachweises [#227128]
Datum
23. August 2021 08:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, die in der Allgemeinverfügung zur Überschreitung des Inzidenzwertes von 35 vom 17.08.2021 getroffenen Regelungen betreffen allein die Testpflicht beim Besuch bestimmter Betriebe und Einrichtungen, der Teilnahme an Veranstaltungen, der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen und der Sportausübung (jeweils in geschlossenen Räumen). Die jeweils Verantwortlichen der Betriebe und Einrichtungen haben sicherzustellen, dass nur vollständig geimpfte, wieder genesene oder negativ getestete Personen (jeweils mit entsprechendem Nachweis) Zugang erhalten. Dies muss nicht dokumentiert werden. Mit freundlichen Grüßen