Durchsetzung des "Schrems II"-Urteils

- die Anzahl der Beschwerden, die sich gegen eine rechtswidrige Drittlandsübermittlung nach dem "Schrems II"-Urteil (EuGH Rechtssache C-311/18) richten
- die Anzahl wie viele dieser Beschwerden abgeschlossen wurden, sowie die Anzahl oder relative Häufigkeit der Sachverhalte, in denen die Übermittlung ausgesetzt wurde
- die Anzahl der Ermittlungen, die zu o.g. Sachverhalt in eigener Aktion angestellt werden, sowie die Anzahl wie viele dieser Ermittlungen abgeschlossen wurden und die Anzahl oder relative Häufigkeit der Sachverhalte, in denen die Übermittlung ausgesetzt wurde
- die Anzahl der getätigten Abhilfeanordnungen nach Art. 58, Abs 2 DSGVO, getrennt nach jeweiliger Abhilfeanordnung (Warnung, Verwarnung etc.), sowie die Anzahl der Sachverhalte, in denen die Übermittlung ohne formliche Abhilfeanordnung ausgesetzt wurde

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Oktober 2021
  • Frist
    9. November 2021
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Anzahl d…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Durchsetzung des "Schrems II"-Urteils [#230629]
Datum
6. Oktober 2021 10:56
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Anzahl der Beschwerden, die sich gegen eine rechtswidrige Drittlandsübermittlung nach dem "Schrems II"-Urteil (EuGH Rechtssache C-311/18) richten - die Anzahl wie viele dieser Beschwerden abgeschlossen wurden, sowie die Anzahl oder relative Häufigkeit der Sachverhalte, in denen die Übermittlung ausgesetzt wurde - die Anzahl der Ermittlungen, die zu o.g. Sachverhalt in eigener Aktion angestellt werden, sowie die Anzahl wie viele dieser Ermittlungen abgeschlossen wurden und die Anzahl oder relative Häufigkeit der Sachverhalte, in denen die Übermittlung ausgesetzt wurde - die Anzahl der getätigten Abhilfeanordnungen nach Art. 58, Abs 2 DSGVO, getrennt nach jeweiliger Abhilfeanordnung (Warnung, Verwarnung etc.), sowie die Anzahl der Sachverhalte, in denen die Übermittlung ohne formliche Abhilfeanordnung ausgesetzt wurde
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230629 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230629/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage vom 06. Oktober 2021 [#230629] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage vom 06. Oktober 2021 [#230629]
Datum
3. November 2021 17:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: [geschwärzt] Telefon: (06131) [geschwärzt] Telefax: (06131) [geschwärzt] Datum: 03.11.2021 Gesch.Z.: [geschwärzt] Ihr Zeichen: #230629 Sehr [geschwärzt], im Hinblick auf Ihre Anfrage vom 06. Oktober 2021 [#230629] möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: 1. Die Anzahl der Beschwerden, die sich gegen eine rechtswidrige Drittlandsübermittlung nach dem "Schrems II"-Urteil (EuGH Rechtssache C-311/18) richten: Diese Information ist bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) nicht verfügbar. Konkrete Beschwerdegegenstände werden statistisch nicht erfasst. Die Anzahl der Beschwerden zu o.g. konkretem Gegenstand ist damit keine beim LfDI vorhandene Information. Gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 LTranspG besteht ein Anspruch auf Zugang zu den bei den transparenzpflichtigen Stellen vorhandenen Informationen. Gemäß § 4 Abs. 2 S. 1 LTranspG unterliegen der Transparenzpflicht jedoch nur solche Informationen, über die die transparenzpflichtigen Stellen verfügen oder die für sie bereitgehalten werden. Nicht zu den vorhandenen Informationen gehören Informationen, die erst durch eine weitere Aufbereitung oder Bearbeitung heraussuchbarer Informationen gewonnen werden können. Ebenso besteht kein Anspruch darauf, dass die Informationen gesondert zusammengestellt, aufbereitet oder bewertet werden. Ich kann Ihnen jedoch mitteilen, dass häufig im Rahmen von Beschwerden, die sich gegen Verarbeitungsvorgänge im Internet wenden (etwa z.B. aus dem Bereich Tracking), auch mutmaßlich rechtswidrige Drittlandsübermittlungen relevant werden. Sei es, dass sich die Beschwerde konkret hiergegen richtet oder auch, dass dieser Umstand erst im Laufe des Verfahrens augenscheinlich wird. 2. Die Anzahl wie viele dieser Beschwerden abgeschlossen wurden, sowie die Anzahl oder relative Häufigkeit der Sachverhalte, in denen die Übermittlung ausgesetzt wurde Ich verweise hierzu entsprechend auf die Ausführungen zu Ziffer. 1 3. Die Anzahl der Ermittlungen, die zu o.g. Sachverhalt in eigener Aktion angestellt werden, sowie die Anzahl wie viele dieser Ermittlungen abgeschlossen wurden und die Anzahl oder relative Häufigkeit der Sachverhalte, in denen die Übermittlung ausgesetzt wurde Derzeit führt der LfDI im Rahmen der länderübergreifenden Kontrolle der Datenschutzaufsichtsbehörden von Unternehmen zur Umsetzung der Schrems II Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. https://www.datenschutz.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/detail/News/koordinierte-pruefung-internationaler-datentransfers/) stichprobenhaft Ermittlungen in Bezug auf acht Verantwortliche durch. Diese dauern an und sind nicht abgeschlossen. Informationen zu der Aussetzung der Übermittlung liegen uns bisher aufgrund der andauernden Auswertung nicht vor. 4. Die Anzahl der getätigten Abhilfeanordnungen nach Art. 58 Abs. 2 DSGVO, getrennt nach jeweiliger Abhilfeanordnung (Warnung, Verwarnung etc.), sowie die Anzahl der Sachverhalte, in denen die Übermittlung ohne förmliche Abhilfeanordnung ausgesetzt wurde. Bisher wurden keine Abhilfebefugnisse nach Art. 58 Abs. 2 DSGVO durch den LfDI ausgeübt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]