Personalsituation bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Stellenübersicht, aus der hervorgeht, wieviele Sachbearbeiter/-innen (keine Leitungsfunktion) derzeit mit der Begutachtung von Bildungsnachweisen aus der Ukraine und aus weiteren Nachfolgestaaten der Sowjetunion befasst sind und wieviele Stellen davon innerhalb der nächsten 6 Monate aufgrund von Mutterschutz/Elternzeit, etc. (vorübergehend) neu besetzt werden müssen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Personenbezogene Daten können Sie schwärzen.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte im Zusammenhang mit diesem Antrag.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum9. Oktober 2021
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13. November 2021
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